"In Deutschland sehe ich wenig Perspektive für mich!"
Dann nimm zwei Euro in die Hand und geh zu einem Steuerberater. Ansonsten gibt es in Luxemburg Websiten und "Emailanschluss". Schreiben kannst Du ja schon.
Du hast halt nicht genug für eine tiefsinnige Antwort geschrieben. Willst Du
- dort wohnen,
- in DE wohnen, aber Dein Kapital dort unterbringen,
- woanders wohnen, aber Dein Kapital dort unterbringen,
usw.
Die steuerlich billigste Variante ist, Dich in DE abzumelden, auf Deiner Yacht zu leben, und in keinem Hafen lange genug zu bleiben, um den dortigen Steuergesetzen zu unterliegen. Meist reicht es, wenn Du den Aufenthalt auf höchstens zwei Monate beschränkst. Dann kannst Du sogar Dein Geld in DE lassen.
Aber vermutlich war das auch nicht das, was Du hören wolltest. Du mußt schon eine bisschen fundiertere Frage stellen, um eine fundiertere Antwort zu bekommen. :-)
Wie wäre es einfach mal die Deutsche Botschaft in LUX oder die LUX Vertretung in Berlin zu kontaktieren. Die so dringend begierte Antwort könnte nur einen Anruf weit entfernt sein...
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
Wenn ich in das Ausland – z.B. nach Monaco – verziehe, muss ich dann keine Steuern mehr in Deutschland zahlen ?
Das Ziel des Außensteuergesetzes (AstG) ist die Korrektur von unberechtigten Gewinn- und Einkommensverlagerungen ins Ausland und die damit verbundene Ausnutzung des Steuergefälles.
Dazu versucht das AStG, Tatbestände zu normieren, nach denen eine Steuerflucht anzunehmen ist.
Nach § 1 AStG ist eine Korrektur zugunsten der inländischen Besteuerung vorzunehmen, wenn aufgrund von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit dem Steuerpflichtigen nahestehenden Personen Bedingungen vereinbart sind, die von dem abweichen, was üblicherweise mit Dritten möglich ist.
Ist dies der Fall, so erfolgt eine Berichtigung der Einkünfte entsprechend dem Prinzip des „dealing at arm´s length“ ( nach Drittenvergleich), wobei ggf. die Preise nach § 162 AO geschätzt werden.
Nach § 2 AStG wurde bei Steuerpflichtigen, die ihren Wohnsitz in Deutschland alleine aus dem Grund aufgeben, um Steuern zu sparen, die erweitert beschränkte Steuerpflicht eingeführt.
Es wird geprüft, ob er in den letzten 10 Jahren vor der Auswanderung insgesamt mindestens 5 Jahre lang als deutscher Staatsangehöriger unbeschränkt steuerpflichtig war.
Dann wird er in den folgenden 10 Jahren auch mit den über § 49 EStG hinausgehenden Einkünften (soweit über DM 32.000.- / also ca. 16.000€) steuerpflichtig, wenn er im Ausland nur niedrig oder gar nicht besteuert wird.
@ LaMa [#1]
"In Deutschland sehe ich wenig Perspektive für mich!"
Dann nimm zwei Euro in die Hand und geh zu einem Steuerberater. Ansonsten gibt es in Luxemburg Websiten und "Emailanschluss". Schreiben kannst Du ja schon.
@ select [#2]
Dank für deine freundliche Antwort!
@ LaMa [#3]
Du hast halt nicht genug für eine tiefsinnige Antwort geschrieben. Willst Du
- dort wohnen,
- in DE wohnen, aber Dein Kapital dort unterbringen,
- woanders wohnen, aber Dein Kapital dort unterbringen,
usw.
Die steuerlich billigste Variante ist, Dich in DE abzumelden, auf Deiner Yacht zu leben, und in keinem Hafen lange genug zu bleiben, um den dortigen Steuergesetzen zu unterliegen. Meist reicht es, wenn Du den Aufenthalt auf höchstens zwei Monate beschränkst. Dann kannst Du sogar Dein Geld in DE lassen.
Aber vermutlich war das auch nicht das, was Du hören wolltest. Du mußt schon eine bisschen fundiertere Frage stellen, um eine fundiertere Antwort zu bekommen. :-)
Gruß,
Asamat
@ Asamat [#4]
Danke Asamat!
Ich möchte in Luxemburg dann wohnen und dort auch das Kapital haben, deshalb interessiere ich mich für die dortige Besteuerung.
Gruß
LaMa
@ LaMa [#5]
"Ich möchte in Luxemburg dann wohnen"
Dann wende dich vertrauensvoll an uns. Wir haben dort die besten Lokationen!
Wird dir hier bei TMW gerne bestätigt. Wenn Luxemburg, dann nur über dhp05!
@ LaMa [#5]
Wie wäre es einfach mal die Deutsche Botschaft in LUX oder die LUX Vertretung in Berlin zu kontaktieren. Die so dringend begierte Antwort könnte nur einen Anruf weit entfernt sein...
gruss hans
@ he96 [#7]
Was es alles so im bösen Deutschland gibt:-)
http://www.luxemburg.diplo.de/Vertretung/luxemburg/de/Startseite.html
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/DeutscheAVen/Luxemburg/DeutscheVertretungen.html
@ dhp05 [#6]
"Wenn Luxemburg, dann nur über dhp05!"
Ich komme auch "schnell" mit:-)
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
http://www.afu-net.de/steuern/oase/dluxemb.htm
--------
Steueroasen, Steuerthemen,u.v.a. mehr... :
http://www.afu-net.de/
Beispiel daraus:
Wenn ich in das Ausland – z.B. nach Monaco – verziehe, muss ich dann keine Steuern mehr in Deutschland zahlen ?
Das Ziel des Außensteuergesetzes (AstG) ist die Korrektur von unberechtigten Gewinn- und Einkommensverlagerungen ins Ausland und die damit verbundene Ausnutzung des Steuergefälles.
Dazu versucht das AStG, Tatbestände zu normieren, nach denen eine Steuerflucht anzunehmen ist.
Nach § 1 AStG ist eine Korrektur zugunsten der inländischen Besteuerung vorzunehmen, wenn aufgrund von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit dem Steuerpflichtigen nahestehenden Personen Bedingungen vereinbart sind, die von dem abweichen, was üblicherweise mit Dritten möglich ist.
Ist dies der Fall, so erfolgt eine Berichtigung der Einkünfte entsprechend dem Prinzip des „dealing at arm´s length“ ( nach Drittenvergleich), wobei ggf. die Preise nach § 162 AO geschätzt werden.
Nach § 2 AStG wurde bei Steuerpflichtigen, die ihren Wohnsitz in Deutschland alleine aus dem Grund aufgeben, um Steuern zu sparen, die erweitert beschränkte Steuerpflicht eingeführt.
Es wird geprüft, ob er in den letzten 10 Jahren vor der Auswanderung insgesamt mindestens 5 Jahre lang als deutscher Staatsangehöriger unbeschränkt steuerpflichtig war.
Dann wird er in den folgenden 10 Jahren auch mit den über § 49 EStG hinausgehenden Einkünften (soweit über DM 32.000.- / also ca. 16.000€) steuerpflichtig, wenn er im Ausland nur niedrig oder gar nicht besteuert wird.
Betr: AFU-net
Leider sind die Angaben dort teilweise veraltet, teilweise gefährlich veraltet!
MFG
Hittfeld