Richard Ebert
Mitglied seit 11 Jahre 7 Monate

Steuern: Verlustvorträge beim Finanzamt sichern

Fiskus sammelt Börsenverluste für Steuerzahler

Von Robert Kracht

Financial Times Deutschland, FTD (08.04.08) - Wer bei seinem Finanzamt einen Antrag auf Berücksichtigung ehemaliger Börsenverluste einreicht, muss jetzt

Nach einer aktuellen Anweisung des Bayerischen Landesamts für Steuern ruhen Einsprüche so lange, bis über die hierzu beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren entschieden worden ist (Az.: S 2256 - 38 St 32/St 33).

Dabei geht es um die Streitfrage, ob Spekulationsverluste dann noch zählen, wenn sie später in der Steuererklärung mit entsprechenden Gewinnen auftauchen. Dies wurde rückwirkend durch das Jahressteuergesetz 2007 untersagt, sodass ein altes Börsenminus eigentlich nicht mehr nachgemeldet werden darf.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.ftd.de/boersen_maerkte/aktien/:Portfolio%20Fiskus%20B%F6rsenverluste%20Steuerzahler/340104.html)

Geschrieben von Richard Ebert am
scorpion260
Mitglied seit 11 Jahre 7 Monate

@ Richard Ebert [#1]

"Werden Gewinne realisiert, kommt es zum Abzug der Verluste - bis Ende 2013 sogar im Rahmen der Abgeltungsteuer."

Was genau ist mit dieser Formulierung gemeint?! Wenn ich noch realisierte Verlustvorträge habe, und ab 2009 Gewinne realisiere, die ich versteuern muß, werden die doch gegen die alten Verluste gegengerechnet. Was bedeutet da der Zusatz "im Rahmen der Abgeltungssteuer"? Und was ändert sich daran ab 2013?

wuelle
Mitglied seit 11 Jahre 7 Monate

@ scorpion260 [#2]

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäfte), die vor 2009 entstanden sind, können bis einschließlich 2013 mit Gewinnen aus der Veräußerung sämtlicher Kapitalanlagen, nicht dagegen mit laufenden Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden, verrechnet werden.

Verluste aus Wertminderungen die nach dem 1.1.2009 realisiert werden, können mit anderen Kapitaleinkünften (z.B. Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne, Stillhalterprämien) verrechnet werden. Ist diese Verrechnung nicht möglich, sind die Verluste ggf. mit Kapitalerträgen folgender Jahre zu verrechnen.

Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nach dem 1.1.2009 dagegen nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien, ggf. mit zukünftigen Aktienkursgewinnen, verrechnet werden.

scorpion260
Mitglied seit 11 Jahre 7 Monate

@ wuelle [#3]

Ich danke Dir.

hardworker
Mitglied seit 11 Jahre 3 Monate

@ wuelle [#3]
Was ist der Unterschied aus "Wertminderungen, die nach dem 1.1.09" und "Verluste aus dem Verkauf nach dem 1.1.09" entstehen. Nach Deinen Angaben ist die steuerliche Behandlung verschieden.

MfG

hw

wuelle
Mitglied seit 11 Jahre 7 Monate

@ hardworker [#5]

Der mittlere Absatz bezieht sich auf realisierte Verluste aus Wertminderungen aller Kapitalanlagen, deren Erträge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören.

Der letzte Absatz bezieht sich auf realisierte Verluste aus Wertminderungen bei Aktien. Diese bilden, wie oben beschrieben, eine Ausnahme bei der Verlustverrechnung im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Beispielsweise kannst Du vereinnahmte Zinseinkünfte mit realisierten Kursverlusten aus einem Aktienfonds verrechnen, nicht aber Verluste aus einem Engagement in einem Einzelwert. Letztere können ausschließlich mit etwaigen Gewinnen aus Aktiengeschäften, ggf. in den Folgejahren, verrechnet werden.

hardworker
Mitglied seit 11 Jahre 3 Monate

@ wuelle [#6]

Danke für die Klarstellung. Typisch deutsche Steuer-Unlogik und Bürokratie-Vermehrung.

MfG

hw

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