Überbrückungsgeld bei Existenzgründung als Trader?

Hallo allerseits,

ich möchte mich in näherer Zukunft als Trader selbständig machen. Dabei bin ich auf das Thema Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt gestossen. Dieses kann genehmigt werden, wenn durch die Existenzgründung drohende Arbeitslosigkeit (z. B. durch Entlassung) vermieden wird bzw. bestehende Arbeitslosigkeit beendet wird.

Als weitere Voraussetzung ist dann noch eine Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorzulegen. Diese Stellungnahme muß von einer fachkundigen Stelle, wie z. B. einer Bank oder der IHK erfolgen. Hier sehe ich gewisse Schwierigkeiten, da ich mir nicht vorstellen kann, das einem eine Bank eine positive Stellungnahme zu diesem Thema gibt.

Was mich jetzt interessiert:

Hat hier jemand Erfahrungen mit der Genehmigung von Überbrückungsgeld gesammelt?
War es sehr schwer, welches genehmigt zu bekommen? Von wem kam die Stellungnahme über die Tragfähigkeit?

Danke schon im Voraus für Eure Infos.

Viele Grüße,

Cisco

Geschrieben von Cisco am
BKuerbs
Mitglied seit 11 Jahre 11 Monate

Die Tätigkeit als Trader gilt als Verwaltung eigenen Geldes und das ist kein Gewerbe und auch keine freiberufliche Tätigkeit. Das hat ja seine Vorteile.

Das könnte aber nach Ordnungs-/Finanzamt unterschiedlich sein, du solltest dich bei den für dich zuständigen Ämtern erkundigen.

Wenn du fremdes Geld verwalten willst, liegen die Hürden ziemlich hoch.

Man kann zwar auch im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit/einer GmbH traden (die Metallgesellschaft lässt grüßen), aber dann müsstest du irgendeinem Gewerbe nachgehen und vermutlich auch auf Dauer damit Geld verdienen.

Ob das dann als Existenzgründung durchgeht? Einen Versuch mag es ja wert sein.

Viel Erfolg

Bernd Kürbs

Cisco
Mitglied seit 11 Jahre 11 Monate

Hallo Herr Kürbs,

vielen Dank für Ihre informative Antwort.

Viele Grüße,

Cisco

wopress
Mitglied seit 11 Jahre 11 Monate

Um das Geschäft gewerblich betreiben zu können bedarf es einer Genehmigung der Bankenaufsicht, auch dann, wenn nur eigenes Geld verwaltet wird. Die Rechtsform ist dabei unerheblich.

Ich gebe einem Antrag auf Gewährung von Überbrückungsgeld so gut wie keine Chance. Interessant, wo allen wenn Sie fremdes Geld mit verwalten wollen, könnte England sein. Dort sind die bürokratischen Hürden sehr niedrig.

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