Urteil: Banken müssen auf unsichere Bankeinlagen hinweisen
BGH stärkt Rechte von Anlegern - Risikoaufklärung ist Pflicht
Tagesschau.de (14.07.09) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Bankkunden gestärkt. In einem Grundsatzurteil stellten die Richter klar, dass Banken die Kunden unmissverständlich darauf hinweisen müssen, wenn ihre Spareinlagen bei der Bank nur bis zur Höhe von 20.000 Euro gesichert sind.
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