Urteil: Falschberatung beim Kauf von Aktienfonds
(08.03.05) - Das Landgericht Heilbronn hat einem Ehepaar über 45.000 Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen zugesprochen, weil es von einem Handelsvertreter der Securess AG falsch beraten worden war.
"Unsere Mandanten hatten ausdrücklich mitgeteilt, besonderen Wert auf maximale Sicherheit zu legen", erklärt der Berliner Anlegeranwalt Dr. Philipp Härle von der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.fondsprofessionell.de)
Bank muss für falsche Beratung zahlen
stern.de (19.04.06) - "Privatkunden profitieren von individueller Beratung und innovativen Produkten", verspricht die Commerzbank ihren Kunden. Dieses Versprechen ist einklagbar. Wegen falscher Beratung wurde die Bank zu 13.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung/finanzen/:Urteil-Bank-Beratung/559746.html)
Diese "kundenfreundliche Rechtssprechung" und dem Abschieben der eigenen Verantwortung auf andere kummuliert sich dann letzten Endes bei meiner Raiffeisenbank, wenn ich 4 engbedruckte DIN-A4-Blätter über Risikoaufklärung und Haftungsausschluß zu unterschreiben habe, weil ich mir auf eigenen Wunsch, ohne eine "Beratung" gewünscht zu haben, ein amtlich zugelassenes Wertpapier (Samsung-Aktien) an der aufsichtspflichtigen Börse in Frankfurt kaufen möchte.
"Der Vermittler dürfe nach Auffassung des Gerichts nämlich nicht darauf vertrauen, dass der Anleger den Verkaufsprospekt liest und erkennt, dass die Empfehlung fehlerhaft war."
Solche Art von Rechtsprechung ermuntert geradezu dreistes Anlageverhalten. Fehlt gerade noch, daß es ähnliche Entscheide zu den Risikoerklärungen geben wird.