Urteil: Kontoinhaber hat Anspruch auf kostenlose Auskunft
OLG Frankfurt: Kontoinhaber hat Anspruch auf kostenlose Auskunft
Handelsblatt Frankfurt (14.11.06) - Eine Bank muss einem Kontoinhaber grundsätzlich unentgeltlich Auskünfte erteilen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil. Die Versendung von Kontoauszügen sei deshalb nicht vergütungspflichtig. Eine Ausnahme gilt nach dem Richterspruch allenfalls, wenn der Kontoinhaber mehrmals um dieselben Auskünfte nachsucht (Az.
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