Urteil: Risiko Warnung in den Medien = Haftung der Berater !
Ein neues Urteil des LG Coburg, bestätigit durch OLG Bamberg, birgt neue Risiken für Anlageberater.
Der Fall:
Ein Anlageberater vermittelte einem Kunden eine Beteiligung der Göttinger Gruppe über 110.000 Euro.
Zu diesem Zeitpunkt wurde allerdings in der Presse bereits negativ über die Göttinger Gruppe berichtet.
Lt. Auffassung der Kammer hätte der Anlageberater den Kunden auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen müssen.
gruss
Geschrieben von Gast (nicht überprüft)
am
@ Walter
Guten Abend,
gegen Anlageberater wird sowieso schon seit Jahrzehnten -mit wechselnden Erfolgen- wegen mangelnder Risikoaufklärung u.ä.geklagt.
Zumeist enden diese Geschichten damit, daß der Kunde neben seinen Verlusten auch noch auf den Anwaltskosten sitzen bleibt weil der Anbieter des jeweiligen Produktes mittlerweile insolvent ist und beim ihm nichts mehr zu holen ist.
Insofern ist auch hier die Frage, ob der glückliche 110.000 Euro-Gewinner in dem obigen Fall am Ende sein Geld bekommt oder ob er zusätzliche ca. 30.000 Euro an die Anwälte bezahlen muß.
Dies ist wohl ein Spiel, daß nur Anwälten gefällt.
Gruß