US-Brokerfirma haftet für unseriöse Vermittler
US-Brokerfirma haftet für unseriöse Vermittler
"Damit war die Klage einer Anlegerin erfolgreich, die von dem US-Brokerhaus Pershing LLC Schadenersatz von knapp 6000 Euro verlangt hatte. Diese Summe hatte sie von 2003 bis 2006 bei Optionsgeschäften an der US-Börse eingesetzt - und nahezu komplett verloren."
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh160.html
Unfassbar. Wenn man im Nachhinein also feststellt, dass man Geld verloren hat, dann ist der Vermittler auf einmal "unseriös". Das ist der Gipfel der Anspruchs- und Opfermentalität. Das Gericht hätte diese Anlegerin entmündigen sollen. Denn sie ist ganz offensichtlich so geistesschwach, dass sie nicht mal ansatzweise versteht, was sie unterschreibt.
@ Envelo [#1]
Unfassbar das du das treiben von unseriösen Geschäftspraktiken in Schutz nimmst. Optinsgeschäfte mit überhöten Gebühren! Da wird die Klägerin schon mit unrealistischen Versprechungen gelockt worden sein.
@ tantan [#2]
Man sollte solche Urteile in seiner Gesamtheit lesen, alles andere sind doch nur wieder aus dem Zusammenhang gerissene Segmente.
Churning war auch schon in der Vergangenheit ein Tatbestand der zur Verurteilung geführt hat.
Andererseits ist auch der Zeitraum zu berücksichtigen in dem das Konto auf Null gefahren wurde.
Beim Churning passiert das in wenigen Wochen, wenn ein Konto aber über Jahre gefahren wird hat der Kunde doch ausreichend Zeit dagegen vorzugehen.
Interessant ist hier auch, dass der Broker (!) in die Haftung genommen wurde, aber nicht der deutsche Finanzmakler. Das sagt mir, dass der Vermittler alles richtig gemacht haben muss. Daraus folgt, die Klägerin hat sich selbst in Risikoklasse 5 eingestuft und das Vertragswerk mehrfach unterschrieben.
Sie hat die rechtskräftige Willenserklärung abgegeben, mit dem höchsten Risiko an den Finanzmärkten agieren zu wollen. Genau das hat sie auch bekommen. Aber weil sie Geld verloren hat, sind natürlich nur die anderen schuld. Denn es würde ja ein ehrenvolles Selbstverständnis erfordern, Verantwortung für die eigenen Entscheidungen zu übernehmen.
Zwei Videos zum Thema:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh160.html
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video667102.html
@ Envelo [#4]
Ist Ihnen bekannt wer der deutsche Finanzmakler war und ob dieser noch tätig ist ?
@ Richard Ebert [#5]
Nein, ist mir nicht bekannt.
Das Verfahren ging über drei Instanzen:
LG Düsseldorf - Urteil vom 29. Juli 2008 – 8 O 418/07
OLG Düsseldorf - Urteil vom 9. März 2009 – I-9 U 171/08
BGH - Urteil vom 9. März 2010 – XI ZR 93/09
In der Pressemitteilung 50/2010 des BGH steht, dass der Vermittler seine Geschäftstätigkeit im November 2005 eingestellt hat. Trotzdem, die ganze Sache deswegen dem Broker in die Schuhe zu schieben, ist eine Frechheit.
Ganz ehrlich. Wenn ich ein internationaler Broker wäre, dann würde ich mir überlegen, was ich jetzt mache. Ich würde das Risiko prüfen, deutschen Kunden ihre Handelsverluste ersetzen zu müssen, wenn ich für sie nicht den Babysitter spiele.
Vielleicht würde ich zu dem Schluss kommen, in Zukunft keine Kunden aus Deutschland mehr anzunehmen. Vielleicht würde ich sogar bestehenden deutschen Kunden kündigen. TradeStation Securities hat mal alle Kanadier rausgeworfen, warum auch immer.
@ Envelo [#7]
Es geht im vorliegenden Fall doch um eine Anlegerin, die indierekt und ohne sich des Risikos bewust zu sein, in Optionsgeschäfte investiert hat. Ein Spekulant, der eigenständig mit Optionen handelt, ist doch etwas ganz anderes. Die alte Geschichte von den Äpfeln und den Birnen.
@ Envelo [#7]
und MF Global Chicago hat letztes Jahr die letzten deutschen (Privat)Kunden rausgeschmissen. Von heute auf Morgen durfte auch ich nicht mehr handeln, nur noch offene Positionen schließen. Grund war: die Leitung hat das so angeordnet. Könnte mir vorstellen, dass hat etwas, wie soll ich sagen, mit den nicht so guten Erfahrungungen mit unseren Mitbürgern, wenn diese Verluste erlitten hatten, zu tun.
Vatie
Warum wird ein Broker in die Haftung genommen, der einfach nur die Aufträge des Verm.Verwalters oder Handlungsbevollmächtigten ausgeführt hat?
Das ist doch irgendwie "hanebüchen"
Termin-Trader
@ Termin-Trader [#10]
Im Artikel steht "Unseriöse Praktiken billigend in Kauf genommen". Da finde ich es vollkommen in Ordnung, wenn Pershing LLC in Haftung genommen wird.
@ kanada [#11]
Das haben die sich doch nur ausgedacht, weil es beim Vermögensverwalter nichts mehr zu holen gab. Genau wie den angeblichen Missbrauch des "vollautomatischen Online-Systems". Es ist doch gerade der Vorteil des Direct Access Trading, dass die Aufträge gleich an die Börse geschickt werden. Das ist so gewollt. Nur Juristen können solche fadenscheinigen Pseudo-Argumente erfinden.
Mit den Gebühren war die Klägerin übrigens bei Vertragsabschluss noch einverstanden, sonst hätte sie ja nicht unterschrieben. Aus den Terminhinweisen des BGH für die Presse:
"Die Klägerin schloss im Jahr 2003 mit dem Vermittler einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Durchführung von Börsentermingeschäften, der diesen unter anderem zur Vermittlung eines Brokereinzelkontos verpflichtete. Ausweislich des Vertrages fielen für die Tätigkeit des Vermittlers und des Brokerhauses umfangreiche Gebühren und Gewinnbeteiligungen an, die teilweise vom Broker an den Vermittler rückvergütet wurden. Auf die Höhe der Gebühren und Gewinnbeteiligung sowie der Rückvergütungen wurde in einem beigefügten Preisaushang hingewiesen."
@ Envelo [#12]
Kenne den Fall nicht genau, aber nicht alles was in einem Vertrag steht, muss zwangsläufig rechtens sein. Wenn in dem Vertrag bereits geschrieben steht, dass "umfangreiche Gebühren und Gewinnbeteiligung", dann kann das doch schon in Richtung Abzocke hinweisen... Ich nehme mal an, dass sich der BGH intensiv mit dem Fall befasst hat.
MfG
@ kanada [#13]
Das "umfangreich" ist natürlich die Lesart des BGH bzw. der dortigen Pressestelle.
Der Punkt ist doch, dass einem US-Broker vorgeworfen wird, die Gebühren und Verträge eines Finanzmaklers in Deutschland nicht ausreichend auf "Seriosität" geprüft zu haben. Deshalb soll der Broker alle Gebühren und sogar die Handelsverluste plus Zinsen an die Klägerin zahlen.
Während die Klägerin Jahre lang tatenlos zugeschaut hat, wie ihr Konto geplättet wird. Durch einen Vermögensverwalter, den sie eingesetzt hat. Im Rahmen eines Vertrages, in dem alle Gebühren erklärt wurden und den sie unterschrieben hat.
Wer hat hier die nötige Sorgfalt nicht aufgebracht, die solche Geldanlagen erfordern? Wer möchte über die Seriosität seiner Finanzgeschäfte bequem im Nachhinein entscheiden?
@ Envelo [#14]
Wie gesagt, ich kenne den Fall nicht im Detail.
Wer war denn der Vermögensverwalter? Ist das bekannt?
Wenn die Klägerin sich mit den hohen Gebühren einverstanden erklärt hat, dann doch wohl deshalb weil man ihr das baue vom Himmel versprochen hat. Realistische Gewinnerwartungen und die hohen Gebühren passen aber nicht zusammen. Das wuste der Broker. Damit hat er die Abzocke unterstützt.
@ kanada [#15]
mir fallen da einige Adressen ein die sich auf den Zeitraum 2005 beziehen. Solche höchst unserios agietenden Vermittler, die nie auf etwas anderes als Churning aus sind bzw. waren hatten meist Brokerverträge mit Pershing bzw. dieser Name taucht in den Veröffentlichungen als Geschäftspartner immer wieder auf.
Ich empfehle einen Blick auf den untersten Link unter diesem Beitrag zu werfen und den Beitrag zu lesen.
Die Firma war bis 2005 tätig und das im Raum Düsseldorf. Dort taucht auch der Name Pershing auf.
Disagio 40 %, d.h. die Firma hat von der Kundeneinlage gleich 4/10 einbehalten, weitere 6 % Kosten, 100 Euro für jede Option usw. (ich habe die Beiträge nur mal überflogen).
Das nenne ich nicht Vermögensverwalter.
@ Richard Ebert [#18]
Personen, die so etwas unterschreiben, und sich dann nach Jahren! wundern, wo das ganze Geld hin ist und warum statt der "ganz großen Gewinne" jetzt da eine Null auf dem Kontoauszug steht, gehört natürlich Schadenersatz seitens des Gerichts zugesprochen, und zwar sofort nachdem der Richter denen die Geschäftsfähigkeit entzieht, sie als "nicht geschäftsfähig" einstuft und ihnen einen staatlich bestellten Vormund vor die Nase setzt...
Nachtrag:
Allein der Wortstamm "Disagio 40%" sagt jedem, daß die versprochene Rendite, so sie denn überhaupt erzielt würde, niemals die Kosten decken könnte.
Wer sich nicht einmal gröbstens informiert, was überhaupt theoretisch als Rendite erzielbar ist, und blind an den Weihnachtsmann glaubt, und das jahrelang, und zwar solange, bis jemand (der Kontostand) sagt, den gibt es nicht, der ist so dämlich, daß ihm die Kohle abgenommen gehört!
Aber wahrscheinlich war der deutsche Richter nicht viel schlauer gewesen, und hat auf ähnliche Weise Kohle verbraten, und nichts tut ja mehr gut als Vergeltung, gelle
Herr Ebert, wie sagen Sie immer so schön: Gute Nacht Deutschland!
Ich als Richter hätte der Alten erstmal die Welt erklärt. Und daß sie keine Scheibe ist. Der dummen Kuh hätte ich auch noch die Verfahrenskosten draufgeknallt, damit sie lernt wie doof sie war/ist!
Wir ziehen uns schon die unbedarften unmündigen treugläubigen nicht geschäftsfähigen vollkaskodenkenden Hartz IV Wähler heran, keine Angst, die deutschen Richter sorgen schon dafür.
Eine dumme Masse läßt sich eben viel leichter kontrollieren.
Die Matrix läßt grüßen!
@ Envelo [#1]
"Das Gericht hätte diese Anlegerin entmündigen sollen. Denn sie ist ganz offensichtlich so geistesschwach, dass sie nicht mal ansatzweise versteht, was sie unterschreibt."
Korrekt.
@ tantan [#2]
"Unfassbar das du das treiben von unseriösen Geschäftspraktiken in Schutz nimmst. Optinsgeschäfte mit überhöten Gebühren! Da wird die Klägerin schon mit unrealistischen Versprechungen gelockt worden sein."
Ich zitiere Envelo "dass sie nicht mal ansatzweise versteht, was sie unterschreibt."
Disagio 40%, und freimütig unterschrieben, wird schon schiefgehn, noch Fragen? ;-)
Ich will nur kurz klarstellen, daß ich keinerlei unseriöse Geschäftspraktiken in Schutz nehme.
Aber selbst ein gesunder Menschenverstand, ohne jegliche Fachkenntnis, schützt einen vor solchen Praktiken.
Alles andere ist pure Gier, und gehört (durch Geldverlust bis hin zum Totalverlust) bestraft, und nicht noch durch ein Gericht geschützt.