Verjährung bei Beratungsfehlern
Beratungsfehler: Verjährung beginnt erst ab Entdeckung
Fondsprofessionell.de (14.04.08) - Die Verjährung nach einem Beratungsfehler beginnt erst dann, wenn der Anleger den Fehler entdeckt hat. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das dieser Ende 2007 gefällt hat (Az. V ZR 25/07), weist die Zeitschrift «Finanztest» in ihrer aktuellen April-Ausgabe hin, wie die Nachrichtenagentur „Associated Press“ (AP) berichtet.
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