Vermögensverwaltung - aber legal !

Hallo zusammen,

schon häufig wurde hier im Forum über die Möglichkeiten des Tradings mit Fremdkapital diskutiert.

In diesem Zusammenhang wurde, neben teilweise abenteuerlichen Vorschlägen wie man eine Zulassung nach §32 KWG umgehen könnte, auch schon öfter die Möglichkeit einer Kooperation mit einem zugelassenen Unternehmen genannt.
Sofern die Voraussetzungen stimmen, scheint mir dies eine recht praktikable und für beide Seiten vorteilhafte Lösung zu sein, wenngleich auch noch einige Fragen offen bleiben:

Wie könnte so eine Zusammenarbeit aussehen, wenn eine erfolgsabhängige Vergütung des Traders erfolgen soll? Ist eine Festanstellung nötig, um den Kriterien des KWG zu entsprechen?

Wie verhält es sich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat (z.B. Schweiz) und somit nicht über eine BaFin–Genehmigung verfügt?

Vielleicht hat sich ja schon jemand näher mit der Thematik befasst oder sogar schon Erfahrung mit einer derartigen Konstellation, ich bedanke mich jedenfalls für alle Beiträge die etwas Licht ins Dunkel bringen und hoffe auf eine interessante Diskussion!

Viele Grüsse
Stefan

Geschrieben von Gast (nicht überprüft) am
scorpion260
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ StefanM. [#1]

Es gibt zig Threads hier auf TMW zu diesem Thema, in verschiedenen Ausführungen und Versionen. Einfach die Suchfunktion nutzen;-).

PS: Wenn Du Dir wirklich die Mühe machst ALLE Threads dazu durchzulesen, wirst Du es danach freiwillig seinlassen*g.
Gibt dazu gute Postings von Walter, he 96 und Termin-Trader in diesen Threads.

Gruß

Scorpion

Schlumpf007
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

StefanM. [#1]

"Kooperation mit einem zugelassenen Unternehmen."

http://www.Index-Handel.de

Schlumpf007
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

StefanM. [#1]

"Wie verhält es sich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat und somit nicht über eine BaFin–Genehmigung verfügt ?"

Kommt drauf ein, ob dein Ausland sich in der EU befindet oder nicht.

gautama2
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ StefanM. [#1]

Wenn man sich die Mühe mit der Bafin machen würde und sich nicht vor Umgehungskonstruktionen mit ausländischen Firmen und einem Haufen bürokratischem Aufwand scheut, warum dann nicht gleich selbst ins Ausland mit ausländischen Kunden?

So weit sind z.B. die mit dem Kratzen im Hals ja nicht weg, als dass man da nicht gleich selbst hin könnte. Und Geld sollen die potentiellen Kunden da angeblich auch haben.

Wer so etwas wirklich durchziehen will, der tut sich den ganzen Sch... hier in D doch nicht an, damit er dann vielleicht noch das Doppelte seines Eigenkapitals wegen Pleiten wie bei Phoenix an die EdW zahlen darf und seinen Laden auch gleich dicht machen kann.

Die Versuche, die Deutschen vor Anlagebetrug zu schützen gehen dahin, den Deutschen eine Anlage außer bei Großbanken und deren Fonds erst gar nicht mehr zu ermöglichen. Denn man geht wohl davon aus, dass der mündige Bürger derart doof in Gelddingen ist, dass man ihm andere Anlageformen nicht zutrauen sollte.
Zum Kreuzelmachen alle 4 Jahre darf es reichen, aber ansonsten zu nix mehr.

Schlumpf007
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

gautama2 [#5]

Ich verstehe auch nicht, warum er unbedingt mittels EdW-Sonderzahlung die Verluste der geleimten Phoenix Anleger übernehmen will. Wenn die EdW keine Kohle hat, dann soll sie gefälligst auch keine Haftung über 20 000 Euro pro Nase übernehmen, sondern eben nur bspw. 200 Euro pro Nase.

gautama2
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ Schlumpf007 [#6]

am erfolgreichsten ist es wohl immer noch, selber ein Schneeballsystem zu fahren, Tausende von Anlegern zu ködern, Hunderte von Millionen einzusacken, bis zum Auffliegen der Angelegenheit und Leben in Saus und Braus zu führen und alles der Frau des Vertrauens (hier ist das einzige Problem) zu übergeben, abseits vom Zugriff durch Behörden, Anlegeranwälte usw., und noch was irgendwo zu verbuddeln.
Dann ein paar Jahre Knast absitzen und den restlichen Reichtum anschließend geniessen.
Wenn ich sehe wie hoch die Strafen bei Phoenix werden, dann ist das für das bisschen Zeit in der Zelle ein guter Stundenlohn. Warhscheinlich ist man mit den paar Jahren, die man während der Aufräumarbeiten in Untersuchungshaft sass, sowieso schon fertig. Man hatte also ei Luxusleben, ein wenig Zelle und dann wieder Luxusleben. Die Bilanz ist positiv.

Gast

@ StefanM. [#1]

wenn's einfach und seriös sein soll, dann sollte man hier in D statt selbst mit fremden Kapital zu handeln, einfach nur die Handelssignale einschließlich empfolener Positionsgröße als Abo anbieten und verkaufen.

Die "Erfolgsbeteiligung", würde über progressive ABO-Preise der Signale geregelt. Je länger die Signale erfolgreich sind, desto teurer werden Sie.
Wenns mal schlechter läuft, dann sind die Signale eben wieder billiger...

Einziger Nachteil dieser Methode, man hat keine Kontrolle über die exakte Höhe des von den einzelnen Kunden eingesetzten Kapitals. Man muss also den Kunden vertrauen, wenn mehrere Kunden und sich selbst nach den gleichen Signalen handeln lässt. Den eigenen Handel könnte man zwar über das Timing der Signalweitergabe bevorzugen, genauso wie einzelne Kunden, das wäre aber schon wieder etwas unfähr.

Wer seriös ist, der verteilt die Signale in zufälliger Reihenfolge an seine Kunden so schnell es die Technik eben zulässt. Was die Kunden dann daraus machen, ist deren Problem.

Schlumpf007
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

StefanM. [#1]

"Wie könnte so eine Zusammenarbeit aussehen, wenn eine erfolgsabhängige Vergütung des Traders erfolgen soll ?"

Prop Trading

Sie handeln im Auftrag eines Kunden dessen Vermögen (wird bei erfolgreicher Seminarteilnahme von actior vermittelt). Der Kunde stellt Ihnen die notwendige Kaufkraft zur Verfügung, mit der Sie dann an der Börse handeln. Zum Schutz des Kunden ist es notwendig, dass Sie eine Sicherheitseinlage hinterlegen und im Vorfeld ein vorbereitendes Seminar besuchen. In diesem Seminar werden Grundregeln, nach denen gehandelt werden sollen, erklärt. Nach Abschluss des Seminars erfolgt die Zuteilung von Kundengeldern, die je nach Ihrer Performance vom Kunden erhöht werden können.

Sein Sie als unabhängiger, selbständiger Vermögensverwalter tätig

Wir bereiten Sie in einem Seminar auf Ihre Aufgaben als Vermögensverwalter vor. Sie werden über Ihre Chancen, aber auch über Ihre Risiken informiert. Nach diesem Seminar und nach Erbringen einer Sicherheitsleistung wird Ihnen Kundenkapital zur Verfügung gestellt. Im ersten Monat nach Abschluss des Seminars bekommen Sie 25 000 US$ zur Verwaltung anvertraut. Nach Ablauf eines weiteren Monats wird das zu verwaltende Vermögen auf 50 000 US$ aufgestockt. Die schrittweise Aufstockung des zu verwaltenden Kapitals geschieht zu Ihrem und zum Schutz Ihres Kunden.

Ihre Verdienstmöglichkeiten sind nur durch Ihre Tradingfähigkeiten beschränkt

Ihr Verdienst hängt direkt von Ihren Tradingfähigkeiten ab. 100% des Gewinnes, den Sie mit dem zur Verfügung gestellten Kapital erwirtschaftet haben, stellt Ihre Bezahlung als Vermögensverwalter dar. Abhängig von Ihrer Tradingperformance kann der Kunde Ihnen höhere Summen für die Verwaltung zur Verfügung stellen. Sollten Sie mehr Vermögen zur Umsetzung Ihrer Handelsstrategien benötigen, so können Sie Sich über eine Erhöhung Ihrer Sicherheitsleistung, unabhängig von der bis dahin gezeigten Performance, für eine Erhöhung des zu verwaltenden Vermögens qualifizieren.

Echtes Daytrading von US-Aktien an der NASDAQ und der NYSE

Sie bekommen die Möglichkeit direkt an der NASDAQ und NYSE Aktien zu handeln. Sie profitieren von der hohen Flexibilität der Handelsplattform. Sie wählen selber die Route, über die sie an der Börse handeln wollen. Sie können Ihre Handelsentscheidungen unterstützt von Level II Daten treffen. Durch die direkte Anbindung an die Börse profitieren Sie von engen Spreads. Da Sie an den amerikanischen Märkten handeln, richten sich Ihre Arbeitszeiten nach den Öffnungszeiten und Feiertage der amerikanischen Börsen.

Flat Fees unabhängig von Ordergröße und Orderwert

Sie bezahlen für den ersten Kauf und Verkauf in einem bestimmten Titel 6.00 US$, für jeden weiteren Kauf und Verkauf in diesem Titel an diesem Tag 2.50 US$. Dieser Preis ist unabhängig davon, wie viele Anteile Sie handeln und wie hoch der Wert der Position ist. Das Löschen und Verändern von Orders ist selbstverständlich kostenlos. Wenn Ihre Order in mehreren Teilausführungen abgearbeitet wird, entsteht die Gebühr nur einmalig. Hinzu kommen noch die SEC-Gebühr in Höhe von 31.00 US$ pro gehandelte 1 000 000 US$ auf der Verkaufsseite und eine Trading-Activity-Fee von 1.00 US$ pro 10 000 verkaufter Aktien.

Quelle: http://www.actior.de (hier leicht gekürzt wiedergegeben)

Gast

@ Schlumpf007 [#9]

Habe ich da was falsch verstanden? Man handelt doch letztlich sein Kapital zu unvorteilhaften Konditionen?

Hast Du Erfahrungen mit dem Angebot Schlumpf?

Schlumpf007
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

thohans [#10]

Keine Ahnung. Sie haben es nicht sehr geschickt erklärt, denn jeder sagt erst einmal: Häh ???

gautama2
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ Schlumpf007 [#9]

"Der Kunde stellt Ihnen die notwendige Kaufkraft zur Verfügung, mit der Sie dann an der Börse handeln."
"100% des Gewinnes, den Sie mit dem zur Verfügung gestellten Kapital erwirtschaftet haben, stellt Ihre Bezahlung als Vermögensverwalter dar."

Ich finde es ist eindeutig. Man handelt mit Kundengeldern gegen Margin, also hat man einen schönen Hebel. Die Gewinne behält man, der Kunde bekommt nichts.
Ich melde mich gleich an :)

Gruß

Schlumpf007
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

gautama2 [#12]

Mach doch und berichte uns, wie es läuft !

gautama2
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ Schlumpf007 [#13]

okay. Aber ich denke mal, dass es nicht so sein wird.

Ich werde berichten.

Gruß

Schlumpf007
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

gautama2 [#14]

PropTrading funktioniert in USA schon seit mind. 10 Jahren nach diesem System. Man hat kein "Retail Account", sondern handelt mit Geld, das jemand anderem gehört. Meist gehört das Geld einer "(Sub-)LLC", die mehr oder weniger vom Broker auf die Beine gestellt wurde.

gautama2
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ Schlumpf007 [#13]

also es ist so: Die Gewinne bleiben mir allein, der Kunde ist als Teilhaber an den Tradegebühren und der Handelsplattform einfach froh genug, wenn er die Gebühren kassiert.
Im Grunde ist die Sache okay. Max. an Kundengeld beträgt 500.000 wegen Bafin. Man ist angestellter Vermögensverwalter bei denen, aber bekommt angeblich kein Bafin-Problem, weil man eben nur Geld von einem Kunden und dann auch nur max. 500.000 für ihn tradet. Das haben sie prüfen lassen und sei okay. Schriftlich hatte der Herr aber auch nichts für mich.

Diese ominöse 500.000er Grenze und max. 4 Kunden hab ich schon öfter gehört, aber im Gesetzestext noch nirgends entdeckt. Auch bei den Diskussionen auf TMW hat diesbzgl. nie jemand etwas Definitives sagen können, auper dass man beim ersten erlaubnispflichtigen Geschäft mit Verfolgung rechnen muss.

Also wer 50.000 hat und lieber mit 500.000 traden will und weiß, dass er profitabel ist, der kann eigentlich diese Angebot nutzen. Nur die Bafin-Sache ist m.E. noch nicht 100% sicher geklärt. Ist echt keiner an Bord, der da Konkretes sagen kann? Henning?

Gruß

scorpion260
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ gautama2 [#16]

Du bist ja eigentlich ziemlich schlau*g.

Also wenn Du Dir nochmal durchliest was Du da eben erklärt hast, gehen da bei
Dir nicht die Alarmglocken an?!;-)).

Gruß

Scorpion

Juli
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ gautama2 [#16]

Mir wurde auf telefonische Anfrage von einem Bafinmitarbeiter vor einigen Monaten mal erklärt dass man, ausser seinen eigenen, drei Konten handeln kann.

Diese drei Konten sollten EUR 500.000.- nicht überschreiten. Und man darf kein Entgeld kassieren da es sonst als Gewerbe angesehen wird und man hierfür eine Erlaubnis zum Managen eines Portfolios benötigt.

Inwieweit das noch aktuell ist weiss ich nicht. Einfach auch mal anrufen. Oder eine schriftliche Anfrage schicken.

gruss

gautama2
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ Juli [#18]

danke. Aber wer handelt schon fremde Konten wenn er kein Geld dafür bekommen darf?
Damit dürfte ich dann auch bei actior keine Kundengelder handeln, weil ich als Entgelt den erwirtschafteten Gewinn erhalte.
Also ich ruf da auch mal an. Danke nochmal für den Hinweis.

Gruß

gautama2
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ scorpion260 [#17]

Alarmglocken bei welchem Teil des Geschreibsels?

Ich hab geschrieben wie das laufen soll und wenn einer damit glücklich ist, dann könnte er es machen.
Was ist daran alarmverdächtig?
Meine Meinung ist, dass da einer Geld gibt und ein paar sucht, die auf eigenes Risiko und nach einem 625 Euro Seminar bei ihm Gebühren produzieren. Sein Geld wird nicht weniger, er kassiert dauernd Gebühren und hat einen Aufpasser, der dafür sorgt, dass auch nur die Margins verzockt werden.
Aber wer auf der anderen Seite steht und mit dem 10fachen Kapital somit 10mal mehr Gewinn macht als sonst, der ist doch auch nicht schlecht dran, falls das Bafin-Zeugl wirklich kein Problem ist.
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch. Da ich gerade stehe, kannst Du mir helfen :)

Gruß

he96
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ gautama2 [#20]

""wer auf der anderen Seite steht und mit dem 10fachen Kapital ...."

...10fach schneller pleite ist, hat zumindest viel Zeit gespart :-)))

gruss hans

Schlumpf007
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

gautama2 [#16]

Die von Actior produzierte Formulierung mit dem "Kunden" ist unnötig verwirrend. Solange das Kapital einer Gesellschaft ("LLC") mit Sitz in USA gehört, ist das BaFin von vornherein gar nicht zuständig, würde ich mal sagen. Wer keine Lust auf Vermittlung über Actior hat, geht direkt zu einer geeigneten Firma. In London, Amsterdam und USA ist die Auswahl sowieso wesentlich grösser.

gautama2
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ he96 [#21]

Ja, so ist das beim Hebel. Schnell hoch, schnell runter. :)

Hab gerade mit Herrn Markgraf von der Bafin gesprochen.
Max. 500.000 oder 4 Kunden ist Geschwätz. Man darf für Verwandte in gerader Linie und dann auch nur unentgeltlich was machen, aber schon bei Bekannten oder selbst dem Schwager wird es schwer nachzuweisen, dass man das für einen Handschlag macht und da wird auch genau geprüft.
Finger weg also. Alles was man für andere gegen Entgelt ohne Bafin-Erlaubnis verwaltet, ist eine strafbewehrte Tätigkeit und damit zu unterlassen.
Was die Bafin nicht weiß macht sie nicht heiß, aber wenn die Kunden Verluste einfahren, dann wird es schon bekannt werden und wenn ein andrer neidisch ist, dann auch. Und eine Straftat ist es allemal, das daraus folgende Problem dürften die vereinbarten Verwaltungsgebühren nicht wettmachen können.

Ich kenne die actior Verträge für die angestellten "Vermögensverwalter" nicht, vielleicht haben die eine andere Situation, aber wer das allein auf eigene Faust als Geschäft betreiben will, der darf ohne Erlaubnis nicht einen einzigen Euro auch nicht für nur einen einzigen Kunden in die Hand nehmen.

Gruß

he96
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ gautama2 [#23]

""Was die Bafin nicht weiß macht sie nicht heiß, aber .........""

GOOD LUCK - siehe unten. Das Eis ist SEHR dünn.

""Finger weg""

THATS IT !

gruss hans

PS: das ist NICHT persönlich an Dich gerichtet - bestimmt mehr an andere gedacht !

gautama2
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ he96 [#24]

ich mach nix in der Richtung.
Da aber immer wieder diese 500.000 und 4 Kunden auftauchten, denke ich, es ist gut das mal zu posten.

Gruß

he96
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ gautama2 [#25]

So hatte ich es mir gedacht.

Ich verzock auch lieber mein Geld - dann brauche ich auch niemanden anders in die Augen zu schaune - ausser dem Spiegel und das ist schon schlimm genug <g>

gruss hans

dansmo
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Wo ist eigentlich das Problem ?

Inzwischen gibt es genug Handelshäuser, Banken, etc. die nach Tradern, Strategien usw. suchen. Das Ganze erfolgt dann entweder auf Basis einer Festanstellung oder auf Beraterbasis. Ist doch ideal. Warum sich den Kopf zerbrechen ?

Grüße,
dansmo

Gast

@ gautama2 [#25]

Da aber immer wieder diese 500.000 und 4 Kunden auftauchten,

Meines Wissens geht es dabei um eine Richtlinie für private Investmentclubs etc. Da zahlen alle in eine Kasse ein, und derjenige, der die Trades zum Broker weiterleitet, und dafür normalerweise auch nicht extra entlohnt wird, soll wegen dieser Tätigkeit keinen Ärger mit der Bafin bekommen.

Gast

@ Livetour [#28]

Hier noch das zugehörige Schreiben der Bafin:

http://www.bafin.de/schreiben/91_2003/030221.htm

Schlumpf007
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

gautama2 [#16]

Kein gutes Geschäftsmodell, wenn sie das Ganze nicht wenigstens schlüssig darlegen können. Das wäre dann soweit mein Fazit bis auf weiteres.

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