curtiss
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Vermögensverwaltung in Europa: Wie macht man so etwas ?

Vermögensverwaltung oder Beratung in Europa. Es geht um den Systemhandel von verschiedenen Futures.

Wie und wo kann man so etwas am einfachsten in Europa aufmachen, welcher Firmenmantel ist empfehlenswert? Es geht um einen lockeren Verbund von Geldgebern (Freunde, Bekannte), ihr Geld soll gemanaged werden (findet teilweise schon statt, erfolgreich), natürlich gegen Erfolgsbeteiligung.

Es geht um eine rechtliche Grundlage für den Fall von Differenzen, bis jetzt läuft alles bestens. Steuern sollen gezahlt werden, werden schon gezahlt, von allen Beteiligten !

Leider ist eine Vermögensverwaltung in Deutschland (für Seiteneinsteiger) mit extremen Hürden versehen, Stichwort Eigenkapital, Fremdkapital. Hat jemand Erfahrung, gibt es jemanden der sich auskennt und gegen Bezahlung berät?

Vielleicht fällt Euch etwas ein? Danke!

Geschrieben von curtiss am
roro gesperrt
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Hi Curtiss,

ich könnte Dir ggf. weiterhelfen. Am besten ist, wenn Du mir eine Email schickst und wir dann telefonieren:

roro@unterderbruecke.de

Gruss

zocka

Eine Interessante Frage, die sollte hier im Forum diskutiert werden.

gruß

newstrader.
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

@ curtiss

Hallo!

Das einfachste ist das Gründen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das geht sehr schnell und unkompliziert. Man braucht nur einen kleinen Vertrag der die Beziehung der Gesellschafter untereinander und das Wirken der Gesellschaft und der Gesellschafter definiert. Dazu findet sich reichlich Literatur. Wenn ich Ziel und Zweck der Aktivitäten richtig verstanden habe, sollte das hier vollkommen ausreichend sein.

Kompliziert wird es erst dann wenn man Dienstleistungen für außenstehende Personen anbieten möchte. In dem Fall sollte man sich von Rechtsanwälten und Steuerberatern beraten lassen. Eine Beratung durch einen Steuerberater kann man aber heute sowie nur jedem empfehlen!

Gruß!

zocka

GbR! Der Rat ist tödlich!

Die Verwaltung eines in Finanzinstrumenten (Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen, Rechnungseinheiten und Derivate) angelegten Vermögens in der Rechtsform der GbR durch die jeweilige Geschäftsführung mit Entscheidungsspielraum ist als nach § 32 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung - Finanzportfolioverwaltung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG - einzustufen.

Ich empfehle Ihnen sich Rat bei der Bafin zu holen. Alle notwendigen Infos können per Internet runtergeladen werden. Es gibt auch noch die Möglichkeit einer Offshoregesellschaft. Dies setzt aber einen Wohnsitz im Ausland vor.

Sollte dies alles nicht zutreffen, bleibt die Möglichkeit dies über Pfetten Ewaldsen abzudecken. Diese erfüllen für Sie die KWG-Voraussetzungen.

gruß

newstrader.
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Ich habe es so verstanden daß hier ein paar Leute ihr Geld zusammenlegen und es gemeinsam verwalten. In diesem Falle liegt keine genehmigungspflichtige Finanzdienstleistung vor.

Sollten außenstehende Personen betroffen sein, liegt der Fall anders.

Gruß!

zocka

@ RSPhoenix

Obiges Begehren stellt nach dem KWG eine Finanzportfolioverwaltung dar. Diese unterliegt dem KWG. Selbst ein Investmentclub, wo alle Kontoinhaber sind, besteht ein Entscheidungsspielraum und ist somit nach KWG meldepflichtig.

Man benötigt somit eine Vermögensverwaltungslizens. So interpretiere ich zumindest das Bafin.

gruß

curtiss
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Hallo,

ich sehe es wie Walter, leider.

Ein Bekannter hat lange mit Arzneimitteln aus Holland heraus gehandelt, vollkommen legal, wäre damals so in Deutschland nicht drin gewesen, er hat auch nicht versucht Leute umzubringen.

Muss es immer direkt eine Offshore-Sache sein? Das Geld soll ja wieder in Deutschland angelegt werden. Vielleicht gibt es eine EU-Lösung, man zahlt Steuern, hat Belege und kann reinvestieren.

Danke schon jetzt für die vorgetragenen Meinungen.

Gruß

PP II Group
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Hi,

ich mache etwas ähnliches wie du, nur ist bei mir das Geld nicht nur von Bekannten.

Ich habe eine Inc. in USA gegründet und Anleihen ausgegeben. In deinem Fall wären es vermutlich Genussscheine oder etwas ähnliches. Wobei ich anmerken darf, dass du dir doch mal überlegen solltest in Anleihen und Aktien Geld einzusammeln. Aktien für alle Leute die du gut kennst, da kannst du dann die Gewinnbeteiligung über Dividenden regeln.

Anleihen wenn du Geld von anderen "einsammelst", und ich vermute dass wirst du irgendwann machen. Du glaubst nicht wieviel Leute ihr Geld zu 7% FEST-zins *g* anlegen wollen.

Gründung mit allem drum und dran (Bankkonto, Büroservice) zwischen 2.000 € und 5.000 € incl. Bberatung.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

zocka

@ Curtiss

Guten Morgen, ich habe eine Profiadresse für Dich.

Solltest Du daran interessiert sein, sende mir kurz eine Mail. Die Beratung kostet Dich nichts.

gruß

hardworker
Mitglied seit 10 Jahre 10 Monate

Mach`s nicht! Die Bürokratie übersteigt seit der 1998-er Novelle des KWG Dein Vorstellungsvermögen!

Wenn Du sehr frustrabel bist, kannst Du ja einen kleinen Portfolioverwalter zu diesem Thema befragen. Das kostet nichts, im Gegensatz zum RA und Steuerberater, die von diesen Dingen wenig Ahnung haben, wenn sie nicht schon einen Portfolioverwalter betreuen.

Da kann nur ein WP mit Spezialgebiet helfen. Und der ist päpstlicher als der Papst, vor allem bei kleinen Firmen, die er durchblicken kann und die ihm wg. des KWG leider nicht ausweichen können.

MfG

hw

zocka

@ curtiss

Ich kann nur zu aller größten Vorsicht raten. Walter hat da absolut Recht. Du hast das Bafin schneller am Hals als Du denken kannst. Ich verfüge da über einige Erfahrungen. Bei Anfragen dort um schriftliche Verbindliche Auskunft bitten. Das ist unabdingbar. RA und StB. brauchst Du erst garnicht zu befragen. Die haben davon, von einigen Spezialisten abgesehen, keine Ahnung.

Relativ einfach ist die Gründung einer Gesellschaft in England. Hier greift nämlich das EU-Recht. Da brauchst Du Deinen Wohnsitz nicht einmal zu wechseln und kostengünstig ist es auch.

PFTR
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Zu den Auslandsgesellschaften: wenn diese das Geschäft hier in Deutschland betreiben ist ebenfalls zwingend eine BaFin Zulassung notwendig. Warum das BaFin solche Konstruktionen untersagt, kann man in Begründungen auf der Homepage

http://www.bafin.de

nachlesen.

mfg Jens

mic
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

In Deutschland ist eine Vermögensverwaltung nur möglich, indem man bei der Bafin registriert ist. Zudem wird vorausgesetzt, daß man über das nötige Eigenkapital verfügt, welches sich im Bereich um 250.000 Euro bewegt. Außerdem wird verlangt, daß neben dem jeweiligen Händler mit der entsprechenden Qualifikation ein gleichwertiger Händler vorhanden ist, für den Fall, daß plötzlich einer außer Gefecht gesetzt wird und somit ein offenes Risiko für das Portfolio besteht.

Das Risikomanagement ist wohl einer der wichtigsten Gesichtspunkte, nicht nur im aktiven Handel, sondern auch, den die Behörde genaustens beleuchtet. Diversifizierbares oder nicht div. Risiko, Ausfallrisiko, Overnight, Nachschußpflicht, alle diese Maßnahmen haben ihren Sinn, zum Schutz des Anlegers.

Unterm Strich habe ich als Einzelner, meiner Ansicht nach, kaum Chancen solch ein Projekt alleine auf die Beine zu stellen. Die behördlichen Einstiege sind mittlerweile sehr hoch. Ich habe mich in letzter Zeit mal ausgiebig mit dieser Materie auseinandergesetzt. Ich scheue mich vor diesen Weg. Denn das Eigentliche, warum man es überhaupt in Betracht zieht, ist das man schon seit einiger Zeit erfolgreich an den Märkten besteht.

Ich denke, man kann nur eine Sache richtig machen, entweder erfolgreich handeln oder den behördlichen Gang zum Vermögensverwalter.

Vielleicht gibt es hier einzelne, die bereits konkrete Planumsetzungen haben oder die Interesse haben in einer "Gemeinschaft" ein solches Projekt auf die Beine zu stellen.

Bin für jeden Vorschlag dankbar.

gruß

Cisco
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Hallo curtiss,

der Knackpunkt Deiner Geschichte ist, dass Du eine Erfolgsbeteiligung willst. Da macht das BAFIN nicht mit und stuft Deine Tätigkeit automatisch als gewerblich ein mit der Folge, dass Du die Genehmigung der Finanzportfolioverwaltung benötigst.
Der eigene Entscheidungsspielraum ist nicht ausschlaggebend, lediglich die Vergütung.
Ich hatte vor einigen Jahren dasselbe Problem mit meinem Investmentclub. Ich wollte, blauäugig wie ich damals war, eine Erfolgsbeteiligung als Vergütung haben, jeder hat das problemlos unterschrieben, da alles Freunde bzw. Bekannte waren. Ich hab dann aber nirgends ein Konto bekommen.
Der einzige Ausweg ist, dass die Geschäftsführung ehrenamtlich läuft. Dann braucht man die Genehmigung erst, wenn die Summe der Einzahlungen aller Gesellschafter EUR 500.000,-- übersteigt.
Die einzige, bedingt variable, Größe sind die Verwaltungskosten, an denen Du etwas schrauben kannst. Das hat dann natürlich den Nachteil, das die Gesellschafter fixe Kosten zu tragen haben, die nichts mit der Performance zu tun haben.
Es ist traurig aber wahr. Du darfst in Deutschland nicht mal EUR 10,-- von Deinem besten Freund ohne diese Genehmigung verwalten, wenn Du eine Erfolgsbeteiligung willst.

Viele Grüße,

Cisco

Cisco
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Noch vergessen: Ich habe die Rechtsform einer GbR gewählt.

Viele Grüße,

Cisco

Cisco
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Hallo Walter,

wer oder was ist denn Pfetten Ewaldsen?
Hab ich noch nie von gehört?

Danke!

Viele Grüße,

Cisco

hakl
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Schau mal unter

http://www.taotrader.de

curtiss
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Da scheint sich ja einer richtig ins Zeug zu legen bei Taotrader?

Hoffentlich hat es eine Halbwertzeit.

Danke noch mal für die Inputs!

Gruß

zocka

Bafin hin, Bafin her, das EU Recht ist höher rangig als das nationale deutsche Recht.

Ratsam ist sich mit dem EU Recht und der Rechtsprechung des EUGH vertraut zu machen.

zocka

Ich würde die Einlagen offiziell bei einer Schweizer Bank, z.B. UBS oder Crédit Suisse, deponieren und mit der Bank einen Vertrag als "External Asset Manager" vereinbaren. Als externer Vermögensverwalter unterliegt man in der Schweiz keinem KWG-Gesetz oder dergleichen. Es wird auch keine Broker-/Händler-Lizenz verlangt. Außerdem können attraktive Kommissionvereinbarungen bzw. Retrozessierungen mit der Bank vereinbart werden.

Die Kunden bzw. Geldgeber fühlen sich auf jeden Fall gut aufgehoben, da sie alle Serviceleistungen der Bank in Anspruch nehmen können. Auch können Verlustgrenzen mit der Bank vereinbart werden, die dem Kunden u.ä. zusätzlich Sicherheit geben, da die Assets nicht auf irgendeinem Treuhandkonto landen.

curtiss
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Einer meiner Geldgeber meinte der Beitrag von Tadema sei der Beste!

Danke.

Soll ja auch nichts verkauft werden, alle sind glücklich, geht nur um einen entsprechenden Mantel.

Der Trade sei mit Euch!

Haans Becks
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Hi Curtiss,

wenn es Dir in die Schweiz zu weit ist, mail mal.

Wir hatten ein gleich gelagertes Problem und fanden eine Lösung.

zocka

Hallo Haans,

Warum Mail?

Wir wollen auch wissen um was es geht.

Danke

Gruß,
Swingtrader

PeterF
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Hallo,

wenn man dem BaFin entgehen will, dann ist das Konto in der Schweiz keine Lösung, wenn man als Vermögensverwalter seinen Sitz in Deutschland hat. Es gilt für den Verwalter nämlich weiterhin das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

In der ursprünglichen Anfrage von curtiss scheinen einige juristische Begriffe durcheinander zu geraten, die in $1 KWG geregelt werden.

Die Vermögensverwaltung wird in der Umgangssprache weiter gefaßt. Ein Vermögensverwalter ist ein Finanzdienstleister nach $1 Abs (1a),3 KWG, wenn "die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung)" erfolgt. Ich bin zwar kein Jurist (habe aber einige juristiche Prüfungen während meines Studiums ablegen müssen), aber mir erscheint hier wesentlich, dass die Verwaltung für Dritte auf deren Rechnung und um jeweilige Einzelvermögen handeln muß. Die Verwaltung des eigenen Vermögens (auch einer Gesellschaft) ist m. E. hierdurch nicht erfaßt.

In §1 Abs3 KWG wird der Begriff von Finanzunternehmen geregelt. Diese Unternehmen dürfen keine Institute sein und die Haupttätigkeit in einem von acht aufgeführten Punkten bestehen. In Punkt 5. "mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung handeln" erfaßt also den reinen Eigenhandel. Die Anlageberatung ist unter Punkt 6 als "andere bei der Anlage in Finanzinstrumenten zu beraten" aufgeführt.

Nach §32 KWG ist eine Erlaubnis des BaFin für Banken und Finanzdienstleister erforderlich. Finanzunternehmen sind hier nicht aufgeführt, dies bedeutet also, dass der Eigenhandel und die Anlageberatung keiner Erlaubnis des BaFin erfordern. Wenn curtiss den Systemhandel von Futures als Eigenhandel organisiert, an dem auch andere Personen unternehmerisch beteiligt sind, dann sollte er keine Probleme mit dem BaFin bekommen. Aber Vorsicht ist bei der Finanzierung durch Dritte geboten. Darlehn oder atypische stille Beteiligungen könnten als Einlagengeschäft nach §1 Abs1,1 KWG interpretiert werden.

Werden die Siganle von Handelssystemen an Dritte übermittelt, die dann selbst die Order bei ihrem Broker erteilen, dann liegt wohl die ebenfalls nicht genehmigungspflichtige Anlageberatung vor.

Wird der Systemhandel von Futures als Eigenhandel organisiert, dann ist hier die ganze Bandbreite juristischer Gesellschaftsformen inklusive stiller Beteiligung möglich. Was die GBR anbelangt, so bin ich zwar anderer Auffassung als Herr Sanio vom BaFin, da bei einer GBR das Vermögen der Gesellschaft und nicht von Dritten verwaltet wird. Selbst wenn die GBR nur einen Gesellschafter mit der Geschäftsführung beauftragt, dann sind dennoch die Vorraussetzungen für den Eigenhandel nach $1 Abs3 KWG und nicht nach $1 Abs 1a KWG erfüllt. Aber ich möchte auch nicht der Erste sein, da dies durch alle Instanzen bis zum BundesVerwaltungsGericht klären läßt.

Bei der Wahl der Rechtsform sollten auch die steuerlichen Aspekte aberücksichtigt werden. Meine Favorit wäre deshalb die GmbH und Co. KG, aber dies sollte unbedingt mit einem Fachanwalt für Steuerrecht abgeklärt werden. Sollten nämlich in einem Jahr Verluste anfallen, dann sollten diese auch mit anderen Einkünften bei den jeweils Beteiligten Personen verrechnet werden können. Bei Derivaten ist dies eingeschränkt, eine volle Verrechnung könnte aber möglich sein, wenn der Geschäftszweck der Eigenhandel mit Finanzinstrumenten und Derivaten besteht.

Die von PP II Group vorgeschlagene US Inc. ist ein gangbarer Weg, aber Vorsicht. Er vermeidet keineswegs die Steuerpflicht in Deutschland. Beim Systemhandel mit Futures wäre ferner zu beachten, ob die US Inc. nicht als CTA registriert sein muß. Ich persönlich wäre auch mit Haftungsfragen und Schadensersatz etwas vorsichtiger. In USA schrecken mich die hohen Schadensersatzsummen und die Sammelklagen. Auch die Entscheidungen von Geschworenen sind nicht immer rein an der juristischen Sache orientiert. Wie schwer es ist, vor einem deutschen Gericht als Anleger von dem Leiter eines Unternehmens einen Schadensersatz durchzusetzen zeigen die Beispiele Comroad und Gebrüder Haffa von EM.TV deutlich. In Deutschland gilt halt noch immer das Bonmot von Hermann Josef Abs, dem früheren Vorstandschef der Deutschen Bank, dass es einfacher ist, eine am Schwanz eingeseifte Sau zu fassen, als einen Vorstand zur Verantwortung zu ziehen.

Roland
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Lies den Verkaufsprospekt von ZEUS auf der http://www.jrconline.de Seite.

Das ist seriös und sehr clever organisiert/strukturiert von Leuten, die ernst zu nehmen sind. Insbesondere die steuerliche Problematik.

Mfg
Roland

Micha
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Was spricht dagegen einfach ein Darlehen mit festem Zinssatz von zum Beispiel 10% und mehr zu nehmen ? Mit dem Geld wird gearbeitet. Der Trader zahlt, ob Gewinn oder Verlust, fix 10%. Wenn er 20 und mehr verdient, lohnt sich das für ihn. Wenn nicht hat er schlecht gearbeitet. Aber der Kunde bekommt trotzdem seinen festen Zinssatz. So ähnlich wie oben schon die begebenen Anleihen. Aber warum über USA ?

Keine Vermögensverwaltung, eben nur ein Darlehen. Wie wenn man Anleihe aus Ukraine kauft, eben höher Zinssatz wie bei unsicheren Darlehen üblich.

PeterF
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Micha,

mehrere Darlehen gewerbsmäßig aufnehmen, um damit an den Finanzmärkten zu handeln, dies kann vom BaFin als ein Einlagengeschäft nach §1 KWG verstanden werden. Dann braucht man eine Banklizenz.

Viele Grüße
Peter

Micha
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Danke, Peter.

Entmündigung nimm Deinen Lauf. Ist ja ein Wunder, dass GJR sein Managed Account über Varengold hinbekommen hat.

Mal sehen wie lang das läuft :-)

PeterF
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

@ Micha

Das mit dem BaFin und der Fremdfinanzierung ist halb so wild. Es dürfen halt keine Reihe von Darlehn sein. Der §1 KWG läßt ja den Ausweg offen. Man nimmt dann keine Darlehn auf, sondern begibt eine Anleihe (wichtig ist, dass die Bedingungen für ein Wertpapier eingehalten werden), die man bei einem begrenzten Kreis von Investoren als eine Privatplazierung unterbringt.

Ich rate allerdings davon ab, dies als Einzelunternehmer zu machen, der Haftung wegen. Besser ist hier eine GmbH oder auch eine US Inc. zu gründen, die die Anleihe begibt. Die Haftung ist begrenzt, aber man sollte beachten, dass man bei einem Verlust an der Börse nicht wegen Überschuldung der GmbH Konkurs anmelden muß.

Ich würde Genußscheine als Finanzierungsmittel bevorzugen. Die sollten mit einem kleinen Kupon ausgestattet sein und der Inhaber des Genußscheins sollte am Gewinn und am Verlust beteiligt sein. Dies ist fast wie Fremdkapitalfinanzierung gilt aber als nachrangiges Eigenkapital. Da kann man auch noch von der Bank oder dem Broker Kredit bekommen.

Viele Grüße
Peter

newstrader.
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Die Vorschläge die hier im Laufe der Diskussion aufkommen werden immer komplizierter und undurchsichtiger. Wundert mich daß noch niemand vorgeschlagen hat eine Offshore-Hedge-Fond-Gesellschaft zu gründen. ;-)

Man schimpft hierzulande immer wieder gerne auf die Bürokratie deutscher Behörden und staatlicher Institutionen, aber die Vorschläge zur Anfangsfrage des Themas zeigen, daß es auch die Bürger selbst sind die tief in ihrem Inneren geradezu nach Regelungen und Ordnung schreien! Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

Man sollte vielleicht noch mal ganz zum Anfang zurückgehen, nach einer möglichst einfachen Lösung suchen und dabei womöglich auch Rat eines Anwalts oder sonst einer Fachkraft einholen!

Nur so ein Tipp! ;-)

F
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Grüsse Euch.

Der Link zu dieser Liechtensteinischen Gesellschaft ist lesenswert.

http://www.gfs.li/

Machts gut

Franjo

newstrader.
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Ich wußte doch daß bald jemand auf so eine Idee kommt und mir die Pointe wegschnappt!

;-)

PeterF
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

@ RSPhoenix

Bevor es um die Frage des wie macht man etwas geht, ist zunächst erst einmal zu klären, um was es gehen soll. In der Ausgangsfrage tauchen drei Termini auf (Systemhandel, Vermögensverwaltung und Beratung), die alle eine unterschiedliche Bedeutung haben. Systemhandel kann als Eigenhandel betrieben werden, oder aber auch eine spezifische Form der Vermögensverwaltung für Dritte sein. Wenn es in den Beiträgen zu diesem Thema so viele verschiedene Tips gibt, dann eben auch deshalb, weil die Ausgangsfrage sehr breit interpretiert werden kann.

Wenn es curtiss um Eigenhandel geht, am dem auch einige Freunde und Bekannte sich beteiligen, dann braucht es dazu überhaupt keine komplizierte Organisationsform. Jeder Notar ist in der Lage eine GmbH & Co. KG zu gründen und im Handelsregister eintragen zu lassen. Auch bei typischen stillen Beteiligungen hat ein RA, der sich etwas im Gesellschaftsrecht auskennt, einen Vertrag schnell aufgesetzt.

Will man allerdings, wie in einigen Vorschlägen, den Eigenhandel mit Beteiligung von Fremden, ob nun als Eigenkapital oder Fremdkapital, in großem Umfang aufziehen, dann wird dies zwangsläufig komplizierter. Nicht nur wegen rechtlicher Regelungen wie etwa im § 1 KWG, nein auch schon weil der Business Plan viel detailierter sein muß. Trading is a business! Dies stimmt nun einmal in vielfacher Hinsicht.

Bei einer Vermögensverwaltung, die von Deutschland aus operiert, geht nun einmal kein Weg am BaFin vorbei. Der Weg in das Ausland ist auch nicht immer die Lösung. Dass Vermögensverwalter die Genehmigung durch das BaFin benötigen ist erst durch eine Umsetzung einer EU-Richtline in nationales Gesetz entstanden. Also auch im EU-Ausland benötigt man eine entsprechende Genehmigung. Bei juristischen Personen in Liechtenstein muß die Leitung auch von jemanden erfolgen, der in Liechtenstein ansäßig ist.

Bei reiner Anlageberatung ist es vollkommen unkompliziert. Das einzige was hier zu beachten ist, ist die Haftung wegen Fehlberatung. Also erst einmal Risikoanalyse und -aufklärung betreiben. Ansonsten genügt hier einfach eine Anmeldung des Gewerbes, wenn es nicht bei gelegentlichen Tips bleiben soll.

Es muß also nicht unbedingt kompliziert sein, aber man muß zuerst wissen was man will.

Viele Grüße
Peter

newstrader.
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Hallo,

dem würde ich zustimmen!

Ich persönlich bin der Ansicht daß man eher die Struktur der Gesellschaft, also das Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander, an die rechtlichen Gegebenheiten anpaßt, anstelle eine passende Rechtsform für die aktuelle Struktur zu finden.

Vielleicht muß man auf einige Elemente, wie z.B. die "Erfolgsbeteiligung" verzichten und kann dafür ganz neue Elemente, wie z.B. das vom Handel unabhängige Veröffentlichen von Börsenkommentaren gegen Gebühr oder ähnliches, hinzufügen um im Endeffekt das gleiche Ziel zu erreichen, sich jedoch eine Menge Verwaltungsaufwand zu ersparen. Ich würde versuchen kreative Alternativen zu entwickeln.

Gruß!

curtiss
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Hi,

das mit der "Kreativität" war wieder wohlstandsfördernd!

Jetzt gibt es einen Beratungs(kosten)satz für jeden einzelnen Future.

Danke.

zocka

Hallo cutiss,

Könnte der "Beratungs(kosten)satz" von der Bafin nicht wieder als verdeckte Erfolgsbeteiligung verstanden werden?

Etwas weiter oben schrieb PeterF von Genußscheinen. In Deutschland ist bei der Ausgestaltung von Genußscheinen so ziemlich alles möglich, mangels rechtlicher Regelung.

Bei GmbH-Gründung (und zukünftiger Ausgabe) könnte man die dann so formulieren, dass dein Genußschein 1-2% mehr an "Genuß" bekommt, jedoch ohne explizite Festlegung, dass die 1-2% an irgendwelche Indikatoren, prozentualer Erfolg etc., gebunden sind.

Wäre das keine Lösung?

Gruß,
Swingtrader

zocka

@ PP II Group

Hallo,

ich wollte dich nur mal kurz fragen wie das im Detail ausschaut! Meines wissen nach muss man doch eine Zulassung seitens der NFA haben. Weiters müsste ein CTA im Unternehmen beschäftigt sein.

Nur soviel, ich habe selbst eine Inc. in den USA. Laut meinem Anwalt ist es so, das wenn ich Trading im nicht gewerblichen Sinne und nicht für Dritte ausführe kein Problem darstellt. Sollte ich aber Coporate Bonds (Anleihen) ausgeben so müsste doch das Unternehmen eine Lizenz erwerben.

Sehe ich das falsch? Oder gibt es da eine spezielle Regelung seitens der SEC? Es wäre nett wenn du mir hier etwas helfen könntest!

Thanx und Gruss

F
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Hallo zusammen.

Ich habe mich vor einiger Zeit näher über die allgemeinen Modalitäten einer Fondsgründung über die "GFS" in Liechtenstein informiert und habe folgende freundliche Antwort erhalten.

Ciao

Franjo

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Sehr geehrter Herr Paljusevic

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unseren Fondsdienstleistungen.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen:

Die Gründung eines liechtensteinischen Anlagefonds erfolgt durch die
Fondsleitungsgesellschaft (Global Fund Services). Die Wertschriften liegen
bei einer liechtensteinischen Depotbank (Liechtensteinische Landesbank).
Das Fondsmanagement kann an Dritte delegiert werden. Die Gründung eines
Fonds dauert ca. 3-4 Monate. Die Gründungskosten liegen ca. bei CHF
30'000-40'000 je nach Fondsprojekt.

Die Gründung erfolgt durch die Global Fund Services. Sie können jedoch als
Fondsmanager auftreten, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen und
Erfahrungen mitbringen. Der Anlagefonds muss 6 Monate nach Lancierung mind.
CHF 2 Mio. Fondsvolumen aufweisen. Mittelfristig sollte ein Fonds jedoch
über ein grösseres Volumen verfügen. Das Kapital kommt durch Zeichnungen
von Investoren in den Fonds. Sie können natürlich auch selbst investieren.

Es ist möglich, einen Fonds nur im derivativen Bereich auszugestalten.
(Investmentunternehmen für andere Werte) Um Ihre Frage genauer beantworten
zu können, benötige ich jedoch weitere Informationen zu Ihrer Strategie
bzw. der Anlagepolitik des Fonds.

Senden Sie mir weitere Informationen über Ihr Fondsprojekt? Dann können wir
Ihnen Ihre Fragen besser beantworten und Ihnen die Möglichkeiten für die
Gründung eines Anlagefonds in Liechtenstein aufzeigen.

Freundliche Grüsse

Ernst Risch
Geschäftsführender Direktor

Global Fund Services Aktiengesellschaft
Städtle 17, Postfach 1238, FL-9490 Vaduz
Telefon +423 236 94 04
Fax +423 236 94 06

E-Mail ernst.risch@gfs.li
Besuchen Sie unsere Homepage: http://www.gfs.li

master-of-desaster
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Wer sich für eine US-Lösung interessiert, dem kann vielleicht dies eine gute Anlaufadresse sein:

http://www.greentradertax.com

Umfangreiche Konzepte incl. onshore-, offshore- und Delaware-Konstruktionen.

Gruss aus Naples, FL

Firebold
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Hallo,

man liest hier immer wieder Erfolgsbeteiligung. Dieser Begriff ist doch meines erachtens nur reine Definitionssache. Was ist z.B. wenn man anstatt "Erfolgsbeteiligung" einfach hierzu "Aufwandsentschädigung", "Aufwandskosten" oder "Verwaltungskosten" als
Begrifflichkeit nimmt?

Das Bafin kann doch nicht entscheiden, ob die z.B. 2% "Erfolgsbeteiligung"
alias "Verwaltungskosten" entstehen oder nicht. Schließlich kostet das ganze zu verwalten, Arbeitszeit, Arbeitsmaterial, etc. Und rein wirtschaftlich gesehen hat jede Firma einen gewissen Verwaltungsaufwand, der natürlich vom "Gewinn" in der Bilanz abgeht.

Und diese "Verwaltungskosten" können genauso variieren, da man ja mal mehr oder auch mal weniger "Kunden" betreut bzw. auch mal mehr z.B. Aufwand (je nach Börsenentwicklung) hat.

Schließlich verlangen ja Dienstleistungsfirmen, wie z.B. Banken, Jobvermittler, Immobilienmakler, etc. auch Gebühren, Provisionen etc. und haben somit eine gewisse Gewinnmarge an jeder Transaktion oder Vermittlung. Und damit hat die Bafin auch recht wenig zu tun.

Also summa summarum ist alles nur eine reine Auslegungssache der Begriffe und wenn man diese geschickt anwendet, kann einem die Bafin nicht anhaben.

Das ist meine persönliche Meinung!

Grüße

Firebold

BWL-Student
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Guten Tag an alle Herrschaften dieses Forums.

Mit größtem Interesse verfolgte ich seit einigen Tagen das Geschehen um dieses heiße, aber auch heikle Thema.

Sehr gut finde ich hier den einen oder anderen wirklich informativen, argumentstarken Satz. Vorallem sind viele Antworten mit Paragraphen und Gesetzesvorgaben begründet worden. Ich würde mich nun gerne selbst an der Diskussion beteilgigen, da ich selbst im letzten Semester meines BWL Studiums bin, und daher auch die eine oder andere Idee vorzubringen weiß.

Ich denke, man "könnte" (da bin ich vorsichtig und lieber mal im Konjunktiv schreibend) die BAFin und ihre gesamten Regeln umgehen. Dies schließe ich aus hier zusammenfassenden Informationen, und selbst übearbeiteten Faktoren. Man könnte einfach folgendes tun:

- Im besten Fall eine GmbH gründen (wegen der rechtlichen Seite)

- Anleger unterschreiben lassen, dass sie ihr Geld als Anleihe an das jeweilige Unternehmen geben; hierfür eine Rendite von X-X % erhalten werden

- Die Anleger (Privatkunden) zustimmen, auf sämtliche Rechte zu verzichten, und ihr Kapital als Investition der Firma geben, das diese in eigenem Namen handhaben kann mit der Summe.

- Ihr euch Finanzunternehmen nennt, mit Beratung.

Eventuelle Dinge geschickt umschreibt, zum Beispiel euch keinesfalls Broker oder Vermögensverwalter nennt. Asset-Manager würde doch wohl gehen glaube ich!

Mit diesen einfachen Tricks, guten Verträgen und "Beratungskompetenz" könnte die BAFin wirklich nichts auszurichten haben.

Was meint ihr dazu? Für Kritik und Meinungen stehe ich gerne offen.

Schönen Sonntag noch,

BWL-Study

he96
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Es ist erstaunlich, wieviele Leute wieviel Energie drauf verwenden, das BAFIN zu umgehen, hintergehen, unterwandern, hinterwandern oder wie immer man das nennen will.

Kommt eigentlich jemand mal auf die Idee, dass der Laden sicherlich eine Existenzberechtigung hat ? In unser aller Interesse ?

Wenn ich bspws. sehe, dass jemand in Deutschland wohnt und eine Ltd. hat, dann denke ich mir meinem Teil. Wenn ich "Performance"-Zahlen sehe von einigen Hundert Prozent in wenigen Jahren, dann mache ich das schon wieder. Wenn ich sehe mit welcher Werbung für manche "Sachen" geworben wird, welchen Background so manchen "Vermögensverwalter" hat, wenn jemand das Anlagekapital beschränkt auf 5 Mio weil sonst die Performance das zu handelnde Kapital bald unhandelbar macht von der Grösse etc. etc., dann weiss ICH was daraus werden wird.

Das ist nicht immer 100% richtig, aber "fast immer" und Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste und des Sparbuches.

Das BAFIN ist dafür die Träumer, die mit geschlossenen Augen durchs Leben gehen vor dem finanziellen Selbstmord zu schützen.

Um mal konkret nur auf eine post eingehen:

""-Anleger unterschreiben lassen, dass sie ihr Geld als Anleihe an das jeweilige Unternehmen geben; hierfür eine Rendite von X-X % erhalten werden""

Wer sollte denen das denn garantieren ? Was ist denn eine Garantie von "Lieschen Müller" wert ?

""-Die Anleger (Privatkunden) zustimmen, auf sämtliche Rechte zu verzichten, ""

Klar, die sind alle bekloppt !

""-Ihr euch Finanzunternehmen nennt, mit Beratung. Eventuelle Dinge geschickt umschreibt, zum Beispiel euch keinesfalls Broker oder Vermögensverwalter nennt. Asset-Manager würde doch wohl gehen glaube ich!""

Ja oder Strassenbahnfahrer, weil der ja auch eine "Kasse" hat und keine Vermögensverswaltung.

""Mit diesen einfachen Tricks, guten Verträgen und "Beratungskompetenz" könnte die BAFin wirklich nichts auszurichten haben.""

Die Rechnungen der RA und Notare die dies alles machen, die hätte ich gerne mal gesehen, und wasserdicht ist das eh nicht. Good luck !

Nichts für ungut und schon gar nichts persönlich: Wieso meinen manche hier BAFIN ist ein Kindergarten ? Ich kenne ein paar Leute dort. Die haben den Job dort nicht, weil Sie nirgendwo anders einen bekamen.

Ok, sorry war ein wenig lang, aber es ist Sonntag und es musste mal raus.

Warum fordern wir nicht einfach die Abschaffung des BAFIN und wenn wir dabei sind auch gleich die Abschaffung aller Radarkontrollen, die Dinger ärgern uns doch eh nur :-)

gruss hans

janzruhig
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Ich habe diesen Thread anfangs mit großem Interesse verfolgt, da ich mittelfristig ebenfalls eine Selbständigkeit in diesem Bereich plane. Und ich kann Hans nur unterstützen in seinen vollkommen berechtigten Anmerkungen zu einigen in höchstem Maße naiven Beiträgen in dieser Diskussion. Gut, daß einige freche Kommentare scheinbar gelöscht wurden.

Ganz abgesehen davon, daß man sich über die Daseinsberechtigung einer Aufsichtsbehörde wie der BaFin grundsätzlich wohl kaum uneinig sein kann, und die ersten Überlegungen eigentlich in die Richtung gehen sollten, wie man die Auflagen der Bezeichneten erfüllen und nicht umgehen kann, ist ebenso einmal objektiv zu betrachten, welches Klientel man eigentlich mit seinem Geschäft ansprechen will – hieße es nun Vermögensverwaltung oder Asset-Beratung oder sonstwie. Ich persönlich würde, und damit stehe ich wohl kaum alleine da, einen zertfizierten Vermögensverwalter immer einer solchen Firma vorziehen, die mich zum Erwerb von Genußscheinen zwecks Umgehung von endkundenschützenden Auflagen auffordert. Wenn man bedenkt, daß viele Kunden einen Großteil bzw. das gesamte Vermögen verwalten lassen möchten, sind solche Art Lösungsansätze geradezu lächerlich.

Solange es wie bei Curtiss nur um Freunde und Bekannte geht – kein Problem, da gibt es Lösungen. Aber wer hierzulande ernsthaft in diesem Beruf fußfassen will, erfüllt entweder die seit 1998 geltenden gesetzlichen Anfordungen der BaFin oder nennt sich wie abertausende Andere auch eben schlichtweg Vermögensberater und muß auf die lukrative Portfolioverwaltung verzichten.

Berufsvorraussetzungen werden auch hier zusammengefaßt – http://www.vuv.de/content/site1_2.htm – wobei man ganz sicher über den einen oder anderen Punkt ernsthaft streiten kann, auch, ob die BaFin nicht in mancher Hinsicht zu hohe Anfordungen stellt, wenn man – die Richtigkeit der u. g. Angaben vorausgesetzt – bedenkt, daß es nur ganze 140 unabhängige Vermögensverwalter in Deutschland gibt.

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Artikel "Die Welt" 10.06.2003 hf, 10.06.2003

Private Vermögensverwalter liegen im Trend Anleger kehren Banken den Rücken - WELT-Depot-Check: Experten nehmen Schwachstellen unter die Lupe

von Daniel Eckert, Berlin

Auf gewisse Weise gehören sie zu den wenigen Gewinnern der mageren Börsenjahre: die privaten Vermögensverwalter in Deutschland. Da die von Banken betreuten Depots oft schlechter abschnitten als der ohnehin schwache Gesamtmarkt und die Kosten für Finanzprodukte zugleich angestiegen sind, haben viele Kunden ihren Kreditinstituten den Rücken gekehrt und sich unabhängigen Asset Managern zugewandt. "Das Vertrauen zu den Banken ist weg, jetzt wollen viele Anleger ganz individuell beraten werden", hat Jürgen Buchauer vom WP-Handelsunternehmen Buchauer in Waibstadt festgestellt.

Trotz der seit Frühjahr 2000 im Schnitt um 60 Prozent gesunkenen Aktienkurse sind die betreuten Volumina bei Buchauers Unternehmen nicht zurückgegangen. Bei anderen professionellen Asset Managern sieht es ähnlich aus. Lutz Gebser, Vorsitzender des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) hat einen klaren Trend hin zum bankunabhängigen Asset Management ausgemacht. "Finanzportfolio-Verwaltung ist eine Wachstumsbranche", ist sich Gebser sicher. Das Potenzial ist immens: Während unabhängige Asset Manager in Deutschland erst 1,5 Prozent der gesamten betreuten Depots verwalten, beträgt der Anteil in der Schweiz 15 Prozent.

Buchauer sieht die Kreditinstitute in einem Interessenkonflikt, der sich oftmals zum Nachteil der Wertentwicklung auswirkt: "Die Geldhäuser machen einen Großteil ihres Gewinns mit dem Provisionsgeschäft. Da ist die Versuchung groß, den Kunden zum häufigen Kaufen und Verkaufen zu raten." Asset Manager kassieren dagegen im Schnitt eine Gebühr von einem Prozent des verwalteten Vermögens und gegebenenfalls eine erfolgsabhängige Vergütung. Dieser Umstand ist jedoch zugleich der Grund, warum unabhängige Asset Manager in der Regel erst Depots im Wert von mindestens 100 000 Euro akzeptieren. "Der Vermögensverwalter stellt dem Kunden so viel Zeit zur Verfügung, wie dieser gern haben will - das rechnet sich erst bei einem bestimmten Volumen", so Gebser.

Rund 140 professionelle Finanzportfolio-Verwalter gibt es hier zu Lande, 56 davon sind im VuV organisiert. Nicht zu verwechseln sind Vermögensverwalter im engeren Sinn mit Vermögensberatern im Allgemeinen. Letzterer Begriff ist rechtlich nicht geschützt, weswegen sich jedermann so nennen dürfte. Gebser zufolge gibt es jedoch einige grundlegende Kriterien, anhand derer sich die Spreu vom Weizen trennen lässt und interessierte Anleger den geeigneten Vermögensverwalter findet.

Demnach sollten Anleger zunächst darauf achten, dass der Asset Manager von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen ist. Das verbürgt zwar noch nicht, dass er in der Vergangenheit eine gute Performance erzielt hat, aber immerhin dass er nicht vorbestraft ist, finanziell solide wirtschaftet und langjährige Erfahrung in dem Metier vorweisen kann. Sodann sollte sich der Anleger die Risikostrategie der in Frage kommenden Verwalter erklären lassen. Auch ein Vergleich der verschiedenen Konditionen lohnt sich.

In der Aktion "Depot-Check" der WELT und der DAB Bank haben Leser jetzt die Möglichkeit, ihr Wertpapierportfolio quasi probeweise von den besten Vermögensverwaltern Deutschlands beurteilen zu lassen. Für 25 Euro analysieren die Profis die Schwachstellen und machen in einem einstündigen Beratungsgespräch Verbesserungsvorschläge.

Artikel erschienen am 10. Juni 2003 ( hf )

ikaros
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Hallo,

entschuldigt, aber bevor ich meine eigentliche Frage stelle, kann ich einfach nicht ruhig hinnehmen, was hier zuletzt für populistische Meinungsmache geschrieben wurde.

"daß es nur ganze 140 unabhängige Vermögensverwalter in Deutschland gibt"

Wenn schon alles sonst nicht so toll läuft, um es harmlos zu beschreiben, spricht man neben der Schweiz von Deutschland immerhin noch als Finanzplatz Nr. 1 unter den Nationen. Ist es da nicht etwas seltsam, dass sich um die ca. 9 Billionen Euro Privatvermögen gerade einmal 140 unabhängige Vermögensverwalter kümmern? Selbst wenn 99% dieser Summe auf Banken u. Versicherer entfallen würde, wären das noch ca. 65 Mrd Euro je Verwalter!

Privatvermögen = verzinsliches Geldvermögen + Immobilien, abzüglich Bau- und Konsumschulden.

Ich würde einfach mal folgende gewagte These als Begründung aufstellen: Es ist schlicht und einfach die Überreglementierung des Staates. Natürlich ist es schlimm, dass jedes Jahr in Detuschland ca. 60 Mio. Euro über den s.g. "grauen Kapitalmarkt" veruntreut werden, aber helfen den all die Gesetze? Nein, und das nicht nur deswegen, weil alle größeren Betrügerbanden die Genehmigung der BAFIN hatten, weil die sowieso nur Kontoauszüge abheften. Schlichtweg nein, weil die kriminelle Energie immer einen Weg finden wird. Will aber mein Bekanntenkreis eine kleine Summe bei mir anlegen, muss ich in die Illegalität ausweichen, weil ich sonst von Bürokratie erschlagen werde! Jeder der selbstständig ist oder sich damit beschäftigt weiß das.

"Wenn man bedenkt, daß viele Kunden einen Großteil bzw. das gesamte Vermögen verwalten lassen möchten, sind solche Art Lösungsansätze geradezu lächerlich."

Was sind denn das für verallgemeinerte Thesen? Der Autor dieses Satzes sollte sich vielleicht einmal durchlesen, wer dieses Thema warum aufgemacht hat!

Ich finde, das ist meine persönliche Meinung, dass solange wir den Menschen in Detuschland nicht etwas mehr Eigenverantwortung zutrauen, weiterhin alle von der "Deutschen Vermögensberatung" und AWD heimgesucht, und mit Bausparverträgen und BU`s überschüttet zu werden. Selbst wenn es die BAFIN schaffen würde alle schwarzen Schafe herauszufinden, Herr Meier würde dann eben für das Geld in seinem nächsten Türkei-Urlaub eine "garantiert echte Rolex" für nur 1000 Euro erstehen.

Entschuldigt, das es so viel und auch etwas populistisch geworden ist.

MFG Robert

ikaros
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Ehe ich es vergesse, sehr interessante Diskussion, aber nun zu meiner eigentlichen Frage:

Ich bin gerade selbst dabei eine Firma zur Anlageberatung zu gründen. Weniger um gezielt mit dem Geld von anderen zu spekulieren, als vielmehr um vorhandene Vermögen sinnvoll auf verschiedene Lösungen zu verteilen. Da ich das zunächst neben meinem Job hochziehen will, hab ich auch leider nicht mal eben 50.000 Euro Startkapital zur Verfügung wie die VuV es fordert (s.o).

Ich favorisiere die Kombinaton GbR/GmbH + Genussschein, da der Genussschein keinen konkreten gesetzlichen Reglementiereungen unterliegt und der Anleger mit einem simplen Freistellungsauftrag zusätzlich steuerlich profitiert. Über den Genussschein ist es dann möglich je nach Kunde unterschiedliche Laufzeiten sowie Festverzinsungen bis hin zur Gewinnbeteiligung der Gesellschaft zu vereinbaren. Dies ist auch ohne RA/Notar wirksam.

Weiter oben wurde aber die Erfolgsbeteiligung generell als unmöglich und nur mit der BAFIN zu machen beschrieben.

Wer weiß etwas genaueres, besonders in Bezug auf Genussscheine dazu? Bin für alle ernstgemeinten Ratschläge offen, außer es hat etwas mit Ltd und Inc. zu tun! Höchstens den Vorschlag mit der Schweiz fand ich noch etwas interessant.

Dies ist keine Werbung, ich habe ja noch nichts eigenes, sondern einfach ein Interesse an jedem zusätzlichen Wissen!

Vielen Dank im Voraus.
MFG Robert

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Meine email: ikaros81@gmx.de

Einfach Tel./email an mich und ich rufe/schreibe euch bei Gelegenheit zurück. Im Forum schreiben ist immer etwas zeitaufwendig. Ich bin als Dipl. Wirtschaftsinformatiker halbwegs fit und habe seit einiger Zeit in diesem Bereich gute und schlechte Erfahrungen gesammelt.

janzruhig
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

'Wenn man bedenkt, daß viele Kunden einen Großteil bzw. das gesamte Vermögen verwalten lassen möchten, sind solche Art Lösungsansätze geradezu lächerlich. Was sind denn das für verallgemeinerte Thesen? Der Autor dieses Satzes sollte sich vieleicht einmal durchlesen, wer dieses Thema warum aufgemacht hat!'

Ich zitiere mich hierzu selbst, vielleicht bist Du es, der einmal gründlicher lesen sollte:

"Solange es wie bei Curtiss nur um Freunde und Bekannte geht – kein Problem, da gibt es Lösungen. Aber wer hierzulande ernsthaft in diesem Beruf fußfassen will, erfüllt entweder die seit 1998 geltenden gesetzlichen Anfordungen der BaFin oder nennt sich wie abertausende Andere auch eben schlichtweg Vermögensberater und muß auf die lukrative Portfolioverwaltung verzichten."

'Ich bin gerade selbst dabei eine Firma zur Anlageberatung zu gründen. Weniger um gezielt mit dem geld von anderen zu spekulieren, als vielmehr um vorhandene Vermögen sinnvoll auf verschiedene Lösungen zu verteilen. Da ich das zunächst neben meinem Job hochziehen will, hab ich auch leider nicht mal eben 50.000 Euro Startkapital zur Verfügung wie die VuV es fordert (s.o).'

Hier geht's aber um Finanzportfolioverwaltung; Anlageberatung ist keine Finanzdienstleistung im juristischen Sinne, deshalb brauchst Du hierzu auch keine Genehmigung der BaFin. Und: Der VuV ist ein Lobby-Club und hat deshalb nichts zu fordern, die EUR 50'000 will ebenfalls die BaFin von Dir sehen.

Sorry, ich will mich hier nicht unbeliebt machen, aber EUR 50'000 Eigenkapital sollten doch wohl bitte schön kein Problem für jemanden sein, der Portfolios verwalten will, oder?

Was mir an den Anforderungen nicht gefällt, ist einzig allein die strenge Kontrolle über das Geschäft, die regelmäßigen Berichte an BaFin und Deutsche Bundesbank. Auch ist äußerst fraglich, ob 3 Jahre Ausübung des Berufes pauschal als Qualifikation angesehen werden sollten. Ich kenne jemanden, der seit 20 Jahren als Vermögensverwalter arbeitet und nur Müll macht, und da wird er wohl nicht der Einzige sein.

Wie auch immer: Wenn Du einen Doofen findest, der sein gesamtes Vermögen in Deine Genußscheine investiert, meinen Segen hast Du! :-)

ikaros
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Hi janzruhig,

ist schon beeindruckend wie du mir da irgendwelche Aussagen unterschiebst. Zunächst brauche ich hier wohl kaum meine finanzielle Situation offen zu legen. Aber um es auch für dich verständlicher auszudrücken: Warum 50.000 Euro wegen einer Regelung der Bafin binden, wenn ich für ein paar ausgewählte Freunde Geld anlegen will?

Ich weiß zwar nicht in welcher Branche du arbeitest, oder woher du dein Wissen beziehst, aber es ist eben in Deutschland sehr wohl ein Problem 10 € erfolgsabhängig vergütet für einen Dritten anzulegen. Ich kann diese Gründung nicht vollziehen, um mich beruflich umzuorientieren, sondern um dem ganzen einen gesetzeskonformen Rahmen zu geben, weil es eben nicht nur um 10 € geht.

Auch weiss ich nicht er hier gesagt hat, die Anleger ("die Doofen") sollen ihr "gesamtes Vermögen" da rein legen?

Aber wenn ich in deinen Augen ein bettelarmer Dilletant bin, der aus Arbeitsmangel heraus Klingeln putzt, um einer alten Großmutter ihre letzten 3 Euro Fünfzig Rente in Genußscheine anzulegen zwingt, ich werde es überleben. ;-)

Ich will aber die Diskussion nicht mehr mit solchen Streitigkeiten stören. Ich jedenfalls habe gepostet, weil ich an kostruktiven Vorschlägen anderer interessiert bin.

Firebold
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Da gebe ich Ikaros vollkommen recht. Jemanden schlecht zu reden ist nunmal einfacher, als wirklich etwas konstruktives zu bringen.

Und außerdem, woher wollt ihr denn wissen, wie gut Ikaros wirklich ist?Vielleicht hat er es ja wirklich drauf! Oder gönnt ihr es ihm einfach nur nicht?

Es gibt halt doch zu viele Neider in dieser Welt :D

Viel Glück Ikaros.

Grüße

Firebold

janzruhig
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Die ernstzunehmende Leserschaft weiß sehr wohl, was es bedeutet, selbstverdientes Geld über Jahre selbst in Wertpapieren anzulegen.

Diese Erfahrung ist unabdingbar, und wer EUR 50'000 nicht hat, der hat auch die Erfahrung nicht. Oder man hatte mal 50'000 und jetzt nicht mehr, dann hat man schlechte Erfahrungen, auch die sind etwas wert.

Gruß,
Alex

Richard Ebert
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Ich stimme besonders he96 und janzruhig zu, beide haben mit Sicherheit langjährige Erfahrungen.

Ansonsten bitte ich alle, freundlich und sachlich zu bleiben.

Zum mehrfach angesprochenen Thema 'Genussscheine': Darf die jeder ausgeben, zum Beispiel mein Nachbar, früher Streckenläufer bei der Bundesbahn, jetzt Rentner, oder bedarf es einer Genehmigung ? Wenn ja, wer gibt die Genehmigung und welche Voraussetzungen sind dafür notwendig ?

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