Cicolia
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Währungen: Zinsparität und Terminkurse

Frage an die Währungsexperten:

These 1

Aufgrund der Zinsparität notieren Forwardkurse von Währungen mit NIEDRIGEREN Zinssätzen höher, d.h. bei einem Währungspaar soll die Währung mit dem NIEDRIGEREN Zinssatz aufwerten. Würden sich die Terminkurse nicht danach richten, wären Arbitragegeschäfte möglich. Aber:

These 2

Währung mit HÖHEREN Zinsen zieht Investoren an und die hohe Nachfrage verursacht die Aufwertung dieser Währung (als Beispiel wurde z.B. die Entwicklung von NZDJPY genannt).

Dies ist aber im Widerspruch zur These 1.

Was jetzt?

Grüße

Geschrieben von Cicolia am
newstrader
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ Cicolia [#1]

Dies ist aber im Widerspruch zur These 1.

Nein ist es nicht. Zum einen ist "These 1" keine These sondern ein Fakt der sich aus Arbitragegründen ergeben MUSS, zum anderen beschreibt es den JETZT-Zustand, während "These 2" tatsächlich eine These ist und eine mögliche Zukunft beschreibt.

Wenn Du einen Forward kaufst der unter Spot notiert, dann kaufst Du jetzt billig. Falls sich der Spot-Kurs bis zur Andienung nicht verändert hast Du bereits durch den Discount eine Rendite erwirtschaftet die exakt der seinerzeit herrschenden risikolosen Renditespread (math besser: Zinsdifferential) entspricht.

gruß

dhp05
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

zu these 1:

Der höhere Forwardkurs, bspw. bei auf Termin zu lieferten jpy ist doch mit dem niedrigeren jpy-zins begründet. Der Forwardkurs bringt also nur die Zinsdifferenz zwischen den beiden Tauschobjekten zum Ausdruck und sagt NICHTS darüber aus, ob eine der beiden Währungen (oben in der These angenommen der jpy) aufwertet. Aktuelle forwardkurse haben also keine Aussagekraft, bzw. nicht mehr Aussagekraft als der zugrundeliegende Kassakurs, ob das Wechselkursverhältnis eines Paares sich ändert.

These 2

Währungen mit höheren Zinsen haben dieZinsdifferenz zumindest als einen Wettbewerbsvorteil, der aber alleine oft nicht ausreicht, die höher verzinste Währung dann auch tatsächlich gegen die niedrig verzinste aufwerten zu lassen.

These 1 stimmt so nicht, steht deshalb auch nicht im widerspruch zu These 2.

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