Wer ist Eigentümer einer Notenbank ?

Im Freundeskreis kam die Frage auf: Wer ist Eigentümer einer Notenbank?

Gibt es in verschiedenen Ländern unterschiedliche Modelle? Vielleicht ist jemand im Board, der diese Frage beantworten kann.

Gruß berny

Geschrieben von Gast (nicht überprüft) am
select
Mitglied seit
11 Jahre 11 Monate

Unser Stabilitätsgesetz gibt die groben Richtlinien der Geld- und Fiskalpolitik vor. Die Geldpolitik ist Aufgabe der EZB. Diese "soll" unabhängig von der Fiskalpolitik agieren. Es ist ein eigenständiges Organ.

Anbei habe ich heute aktuell zu Ihrer Frage den Text mit angehangen.

"Frankfurt (vwd) - Die Deutsche Bundesbank hat sich am Montag in die Debatte um eine Verfassung der Europäischen Union (EU) eingeschaltet. In ihrem Monatsbericht November schreibt sie, es habe auf allen politischen Ebenen Konsens bestanden, die Maastrichter Währungsverfassung von 1992 "in der Substanz unverändert" in die europäische Verfassung zu übertragen. Diesem Appell sei der Konvent jedoch "nicht durchgehend gefolgt". Während etwa im EG-Vertrag ausdrücklich "nicht-inflationäres Wachstum" gefordert werde, spreche der Konventsentwurf in seinem Zielkatalog für die Union lediglich von "ausgewogenem Wirtschaftswachstum".

Preisstabilität sei aber nicht nur ein operationelles Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), vielmehr sei die Verpflichtung auf die Wahrung der Preisstabilität das "Fundament der Währungsverfassung", nicht nur für das ESZB, sondern auch für die Gemeinschaft und alle Mitgliedstaaten. Der Verfassungsentwurf lasse befürchten, "dass Preisstabilität in Zukunft nachrangig zu anderen Zielen der Union und das Stabilitätsziel dadurch aufgeweicht wird", mahnt die Bundesbank. Daher sollten die Begriffe "nichtinflationäres Wachstum" bzw "Preisstabilität" explizit in den Zielkatalog aufgenommen werden.

Der Konventsentwurf enthalte überdies die Neuerung, dass die Europäische Zentralbank (EZB) als Organ der EU eingestuft wird. Damit werde die im Vertrag von Maastricht verankerte Sonderstellung der EZB und mittelbar auch des ESZB aufgegeben. Die Einstufung der EZB als Einrichtung eigener Art und eben nicht als Organ der Gemeinschaft diene als zusätzliche Absicherung der Unabhängigkeit der Zentralbank. Damit gibt die Bundesbank offen ihrer Sorge Ausdruck, die Änderungen im Zuge der EU-Verfassung könnten zu Einmischungen der Politik führen.

Deutlich wird dies auch an anderer Stelle: So folge aus einer Organstellung der EZB, dass sie der Pflicht zur "loyalen Zusammenarbeit" unterliege. Welche Auswirkungen dies haben könne, sei noch gar nicht abzusehen. Von "besonderer Brisanz" sei in diesem Zusammenhang die Frage, "ob die Pflicht zur Zusammenarbeit zur Forderung nach einer ex-ante-Koordinierung der Geldpolitik mit anderen Politikbereichen, etwa der Finanzpolitik, führt".

Zudem werde in dem Verfassungsentwurf zwar die Unabhängigkeit der EZB erwähnt, nicht aber in gleicher Weise jene des ESZB. Dies könne als "weitere Änderung" des Maastricht-Vertrags verstanden werden. Es sei "Vorsicht geboten, wenn durch vermeintlich technische Anpassungen Veränderungen am Vertrag vorgenommen werden, die weit reichende Implikationen für die europäische Währungsverfassung haben können", urteilt die Bundesbank. Bei der Aufgabe der D-Mark habe die Politik das Versprechen gegeben, dass Stabilitätskultur und Unabhängigkeit der Notenbank auf europäischer Ebene Bestand haben, "daran ist jetzt zu erinnern", heißt es abschließend.

+++ Christian Vits / vwd/17.11.2003/cv/apo"

Die EZB ist z.B. das Oberhaupt aller nationalen Notenbanken. Diese wird auch von den jeweiligen Ländern finanziert.

In anderen Ländern gibt es natürlich Systeme, wo die Notenbanken keine eigenen Organe sind oder überhaupt keine haben. Die Fiskalpolitik gibt die Richtung vor.
So wird es immer deutlicher in Japan.

Gruß select

ladowa

Hallo select,

soweit ist mir der Status bekannt gewesen. Nur, wer ist Eigentümer?

Der Staat?
Die Banken, als Ganzes?

Das war eigentlich die Frage! Der Staat bedient sich der Institution, um seine Ziele durchzusetzen.

Aber wer steht hinter der Instition?

Gruß berny

newstrader.
Mitglied seit
11 Jahre 11 Monate

Genauso wie die Aufgaben jeder Notenbank in jedem Staat unterschiedlich geregelt sind, sind es auch die "Strukturen". Als Beispiel sei hier die Deutsche Bundesbank genannt. Alles zur Deutschen Bundesbank ist im "Gesetz zur Deutschen Bundesbank" (BBankG) geregelt. Nähere Informationen unter http://www.bundesbank.de/presse/presse_veroeffentlichungen.php

Auszug aus dem Gesetz zur Deutschen Bundesbank (Fassung von 1992)


Erster Abschnitt: Errichtung, Rechtsform und Aufgabe

§ 1 Errichtung der Deutschen Bundesbank
Die Landeszentralbanken und die Berliner Zentralbank werden mit der Bank deutscher Länder verschmolzen. Die Bank deutscher Länder wird Deutsche Bundesbank.

§ 2 Rechtsform, Grundkapital und Sitz
Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital im Betrage von zweihundertneunzig Millionen Deutsche Mark steht dem Bund zu. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

§ 3 Aufgabe
Die Deutsche Bundesbank regelt mit Hilfe der währungspolitischen Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft mit dem Ziel, die Währung zu sichern, und sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland.

§ 4 Beteiligungen
Die Deutsche Bundesbank ist berechtigt, sich an der Bank für internationalen Zahlungsausgleich und mit Zustimmung der Bundesregierung an anderen Einrichtungen zu beteiligen, die einer übernationalen Währungspolitik oder dem internationalen Zahlungs- und Kreditverkehr dienen oder sonst geeignet sind, die Erfüllung ihrer Aufgabe zu fördern.

select
Mitglied seit
11 Jahre 11 Monate

@ berny

"Aber wer steht hinter der Instition?"

Die ESZB besteht aus dem EZB Rat, Direktorium und dem erweiterten EZB Rat.

All diese drei Organe haben genau festgeschreibene Aufgabenbereiche und Befugnisse. Jede nationale Notenbank hat einen Vertreter im EZB Rat sitzen.
Und somit hat der EZB Rat die Aufgabe z.B. die Geldpolitk festszulegen. Das Direktorium führte diese aus u.s.w. Der erweiterte Rat erstellt z.B. die Jahresberichte.

"Die Banken, als Ganzes?"

Die EZB "steht über den Banken". Die Banken können mit den geldpolitischen Instrumenten mit der ESZB zusammenarbeiten. Für die Banken in DE ist nicht die Bundesbank, sondern die EZB oberstes Organ.

"Nur, wer ist Eigentümer?"

Die Notenbank gehört keinem Staat, nur als Gemeinschaft, und muss als Bank genauso bilanzieren. Der Präsident hat eine Dienstzeit von 8 Jahren.

Warum hat Frankreich so "gekämpft", um den Präsidenten bei der EZB stellen zu können? Das ist die einzigste Möglichkeit eines Staates so viel wie möglich eigenes Interesse in eine selbständige Institution zu führen.

Gruß select

ladowa

@ alle

Aus allem was geschrieben wurde, ist dies vermutlich der entscheidende Punkt.
Wenn hier steht, das Grundkapital steht dem Bund zu! Also ist der Bund (der Staat) der Besitzer der Notenbank/Bundesbank/Zentralbank oder wie auch immer!

2 Rechtsform, Grundkapital und Sitz
Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital im Betrage von zweihundertneunzig Millionen Deutsche Mark steht dem Bund zu. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

Dank an Alle, die mitgedacht haben.

Gruß berny

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