Wir finanzieren alle den Betrug mit !
Seit Jahren ist bekannt, und hier wird leider nichts in der Bild veröffentlicht, das dem Bund durch Umsatzsteuerbetrügereien jedes Jahr Milliarden verloren gehen. Zuletzt waren dies nach Angaben des FA 18 Mrd.
Soweit mir bekannt, ist dies so ziemlich die Differenz die das Loch im Gesundheitswesen reisst. Es treibt einem wieder einmal die Zörnesröte ins Gesicht, wenn liest, das der Zahnersatz gestrichen wird usw. usw.
Von was für Armleuchter werden wir eigentlich regiert? Lieber spare ich an meinen eigenen Leuten, als das ich mich mit meinen europäischen Freunden anlege oder unbeliebt mache. Jedes Jahr werden seit gedenken bis zu 30 Mrd für unsinnige Ausgaben verschleudert. Steuermißbrach, Betrügereien, Subventionen und Nettotransferzahlungen in die EU.
Man braucht sich nicht wundern, warum wir da stehen, wo wir stehen.
Ich schreibe jetzt nicht weiter, sonst bekomme ich noch eine Klage wegen Beleidigung und weiterer Anzüglichkeiten. Hier noch der Auszug aus dem Bundesrechnungshofbericht:
68 Innergemeinschaftlicher Umsatzsteuerbetrug
Durch Umsatzsteuerhinterziehungen, die in organisiert-kriminellen Strukturen begangen werden, entstehen jährlich Steuerausfälle in zweistelliger Milliardenhöhe. Die Täter nutzen dabei das betrugsanfällige System der Umsatzbesteuerung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen so aus, dass sie mithilfe zwischengeschalteter Scheinfirmen Vorsteuererstattungen erhalten, die fälligen Umsatzsteuern jedoch nicht abführen. Das Bundesministerium hat bisher nicht in ausreichendem Maß auf dieses finanz- und volkswirtschaftlich schädliche Treiben reagiert.
gruß
Andere können noch besser betrügen - Betrug lohnt sich leider (meistens):
(15.03.06) - Im konkreten Fall hatte eine Arbeitslosengeld-II-Empfängerin aus dem Landkreis Offenbach über 40 000 Euro Arbeitslosengeld II kassiert, obwohl sie auf der spanischen Insel Mallorca zwei Eigentumswohnungen besitzt und als Maklerin tätig war. Sozialfahnder des Landkreises hatten nach anonymen Urlauberhinweisen Ermittlungen begonnen und waren in der vergangenen Woche auf die Insel gereist. Der Kreis fordert nun das Geld zurück und will die Frau wegen Betrugs anzeigen. Landrat Peter Walter (CDU) kündigte einen Ausbau der erst im November gegründeten Ermittlungsgruppe gegen Sozialbetrüger an.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: Die Welt, http://www.welt.de/data/2006/03/15/860072.html auszugsweise)
Jetzt ist die Lösung gegen Sozialbetrug in Sicht:
Sonntag, 27. August 2006
Hartz-IV-Empfänger
Als unbewaffnete Patrouillen
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) will Hartz-IV-Empfänger als unbewaffnete Patrouillen im öffentlichen Nahverkehr einsetzen. "Wir suchen immer nach Möglichkeiten für gemeinnützige Arbeiten, die Empfänger staatlicher Unterstützung leisten können", sagte der Minister der "Focus".
"Warum soll es nicht Leute geben, die in Bussen oder Straßenbahnen nach dem Rechten sehen? Das würde kaum zusätzliche Kosten verursachen, aber die Sicherheit und den Service erhöhen", sagte Tiefensee dem Magazin.
n-tv
http://217.27.2.150/703902.html
Mein Vorschlag:
Sie sollten gleich noch für Ordnung sorgen und Unrat aufheben, den sie am Tag vorher nach der Zechtour einfach auf die Bahnhöfe geworfen haben und die Sprayattacken beseitigen, die Kratzer auf den Scheiben usw.
Vielleicht machen sie dann nicht mehr so viel kaputt, wenn sie es selbst wieder reparieren müssen.
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass jemand der arbeiten geht nachts um drei Uhr durch die Stadt zieht und dort Sachbeschädigung betreibt.
Der Spaß bleibt wohl denjenigen vorbehalten, die von unseren Steuergeldern leben.
Außerdem wird die Immobilienmaklerin (Beitrag 2) wohl Probleme haben, wenn sie tagsüber in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin oder München arbeiten soll gleichzeitig Immobilien auf Mallorca zu verkaufen.
"Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) will Hartz-IV-Empfänger als unbewaffnete Patrouillen im öffentlichen Nahverkehr einsetzen."
Endlich einmal ein vernünftiger Vorschlag, die Gefahrensituation gerade im Nahverkehr spitzt sich dramatisch zu...
@ fluggerät [#3]
"§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
(http://bundesrecht.juris.de/stgb/__130.html)
@ redsnapper [#5]
Wenn schon Strafrecht, dann bitte auch richtig.
Wie hieß die Uni und dein Professor im Strafrecht noch mal?
§ 130 Abs. 1 Nr 2 StGB erfasst zwei Tathandlungen:
Verleumden und Verächtlichmachung.
Das Verleumden ist in Anlehnung an § 187 als Aufstellen oder Verbreiten unwahrer Tatsachenbehauptungen zu verstehen, die das Ansehen des Bevölkerungsteiles herabsetzen, und zwar wider besseres Wissen des Täters. Beschimpfen ist eine nach Inhalt oder Form besonders herabsetzende Kundgabe der Mißachtung.
Der Kommentator sieht den Tatbestand als erfüllt an, wenn den Angegriffenen das ungeschmälerte Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als "unterwertige Menschen" gekennzeichent werden (Becksche Kommentar 51, Aufl. 2003, § 130 RZ 11 f.).
Nun zum Vorwurf:
Der Beitrag 3 bezeichnet keine konkrete Personengruppe, sondern bezieht sich auf den Beitrag vorher, der von der Heranziehung der erwägten Hartz-IV-Empfänger als unbewaffnete Patrouillen im öffentlichen Nahverkehr berichtet.
Selbst wenn man, entgegen der tatsächlichen Intention, davon ausgehen wollte, dass damit eine Personengruppe verächtlich gemacht werden sollte, fehlt in meinen Ausführungen auch noch die Verächtlichmachung.
Mein Beitrag bezog sich auf: Personen, die am Tag vorher nach der Zechtour einfach Abfall auf die Bahnhöfe geworfen haben und die Sprayattacken, sowie Kratzer auf den Scheiben usw. verursachen.
Daraus ist eindeutig zu entnehmen, dass es, entgegen dem Gesetzeswortlaut, nicht um eine geschlossene Bevölkerungsgruppe gehen kann, sondern um mehr oder weniger kriminelle Elemente, denen die bezeichneten Tathandlungen vorzuwerfen sind.
Indem mein Vorschlag kommt, diese mehr oder weniger kriminellen Elemente für ihr Tun zur Rechenschaft zu ziehen und sie den von ihnen angerichteten Schaden beseitigen zu lassen kann, entgegen deiner Ausführungen, keinesfalls eine Verächtlichmachung dieser kriminellen Elemente zu sehen sein, sondern allenfalls die Forderung nach einer vom Staat bisher nicht vorgesehene Erziehungsarbeit.
Eine Verächtlichmachung ganzer Bevölkerungsteile ist darin nicht zu sehen.
Das würde voraussetzen, dass pauschal alle Harzt IV Empfänger als kriminelle Elemente bezeichnet worden wären, was eindeutig nicht der Fall ist.
Die Anregung zur Erziehungsarbeit der bezeichneten kriminellen Elemente durch den Staat ist durch § 130 StGB nicht mit Strafe belegt, sonst wäre er von mir auch nicht ergangen.
Nicht zum Ausdruck gebracht werden soll, die von dir unterstellte Intention, dass möglicherweise alle Hartz IV Empfänger die oben bezeichneten Tathandlungen begehen würden, was zumindest bei den mir bekannten Harzt IV Empfängern nicht der Fall ist.
Eine andere Tathandung im Einzelfall wurde bereits im Beitrag 2 dargestellt.
Auch daraus wurde meinerseits nicht geschlussfolgert, dass alle Harzt IV Empfänger ähnliche Handlungen begehen.
Die Beschuldigung einer Straftat ist, wie dir bekannt ist, selbst ein Straftatbestand( (§ 164 StGB).
Ich würde dich also bitten zukünftig mit der Unterstellung von Straftatbeständen hier on board, also öffentlich, etwas zurück zu halten oder entsprechende Bedenken dann direkt auf meine e-mail Adresse außerhalb des boards mitzuteilen.
Ich möchte auch zu bedenken geben, dass du mit deinen Querschlägern nicht gerade zimperlich bist.
Das hast du u. a. mit dem Beitrag des Pflasterklebers beim Herzchirurgen zum Ausdruck gebracht, was möglicherweise auch Straftatbestimmungen erfaßt.
Um nichts falsch zu verstehen: mein obiger Beitrag sollte ein Spaß am Wochenende sein, wenn du keinen Spaß verstehst, betätige doch bitte einfach die Ignorfunktion, dann mußt du meine Beiträge nicht mehr zur Kentnis nehmen.
Du mußt nicht allen anderen, die meine Späße richtig deuten auch noch die Freude daran verderben wollen.