Agrarförderung für Erzeugergemeinschaft
Agrarförderung für Erzeugergemeinschaft
Rechtslupe.de (07.08.09) - Einen Anspruch auf Agrarförderung hat ausschließlich der jeweilige Erzeuger.
Ob eine Erzeugereigenschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder einer ihrer Gesellschafter Erzeuger im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 ist, bestimmt sich maßgeblich danach, wer den landwirtschaftlichen Betrieb tatsächlich betreibt und in eigener Verantwortung geleitet hat.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Juli 2009 – 10 LA 264/07
(Quelle: http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/agrarfoerderung-fuer-erzeugergemeinschaft-312335)