Richard Ebert
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Agrar­för­de­rung für Er­zeu­ger­ge­mein­schaft

Agrar­för­de­rung für Er­zeu­ger­ge­mein­schaft

Rechtslupe.de (07.08.09) - Einen An­spruch auf Agrar­för­de­rung hat aus­schließ­lich der je­wei­li­ge Er­zeu­ger.

Ob eine Er­zeug­er­ei­gen­schaft (Ge­sell­schaft bür­ger­li­chen Rechts) oder einer ihrer Ge­sell­schaf­ter Er­zeu­ger im Sinne der Ver­ord­nung (EG) Nr. 1251/1999 ist, be­stimmt sich maß­geb­lich da­nach, wer den land­wirt­schaft­li­chen Be­trieb tat­säch­lich be­treibt und in ei­ge­ner Ver­ant­wor­tung ge­lei­tet hat.

Nie­der­säch­si­sches Ober­ver­wal­tungs­ge­richt, Be­schluss vom 20. Juli 2009 – 10 LA 264/07

(Quelle: http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/agrarfoerderung-fuer-erzeugergemeinschaft-312335)

Geschrieben von Richard Ebert am
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