Agrarmärkte: Untergrenze für Zahl von Agrarkontrakten gefordert ?
Mir ist nicht so ganz klar, was mit der Forderung nach einer Untergrenze der Kontrakte gemeint ist. Wer kann mir auf die Sprünge helfen ?
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AoeL fordert neue Regeln für die Nahrungsmittelmärkte
bio-markt.info (16.09.10) - Mit Essen spielt man nicht – erst recht nicht an den Börsen. Das sagt die Assoziation ökologischer Lebensmittel-Hersteller (AoeL) mit Blick auf die jüngsten Preisexplosionen an den internationalen Getreide- und Nahrungsmittelmärkten. „Es darf nicht sein, dass trotz ausreichender Ernten derzeit Engpässe nur deshalb entstehen, weil Spekulanten die Preise von Agrarrohstoffen künstlich in die Höhe treiben“, sagt AoeLGeschäftsführer Dr. Alexander Beck.
Die AoeL begrüßt daher den Vorstoß der Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, die gemeinsam mit der französischen Regierung innerhalb der G20 eine Initiative zur Begrenzung der Energie- und Rohstoffpreis-Schwankungen einbringen will. Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy hatte bereits angekündigt, dass die Stabilisierung der Rohstoffpreise eine der Prioritäten der französischen G-20-Präsidentschaft wird. Bereits im Vorfeld hat die FAO am 24. September 2010 ein außerordentliches Treffen von Regierungsvertretern zu den aktuellen Spannungen auf dem Nahrungsmittelmarkt einberufen.
Die Lebensmittel-Hersteller fordern nicht nur Ober- und Untergrenzen für die Zahl der Kontrakte. „Unserer Ansicht nach sollten an Terminmärkten nur Produzenten, Händler oder Abnehmer eines Rohstoffs handeln dürfen und reine Spekulanten ausgeschlossen werden“, so Dr. Beck.
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Eine weitere Frage ist, wie die Abgrenzung eines Spekulanten von einem Produzenten konkret erfolgen soll.
Wer an den Agrar-Terminmärkten eine künftige Ernte "verkauft", weiss noch gar nicht, wie hoch die Ente sein wird. Kommt es wie in diesem Jahr zu massiven Ernteverlusten bei Getreiden, wird er mit seiner Verkaufposition zum Leerverkäufer und damit zum Spekulanten.
In der Diskussion möchte ich bewusst nicht auf die US Agarmärkte eingehen, sondern - sofern sich dazu jemand äußert - Beispiele an den deutschen Eurex Agrarfutures für Schweine, Ferkel und Kartoffeln sowie dem Weizen Kontrakt in Paris erläutert haben.
Zwei Beispiele zur Schwierigkeit der Abgrenzung, die Sie angesprochen haben; mit Fehleinordnung in beide Richtungen.
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"Es darf nicht sein, dass trotz ausreichender Ernten derzeit Engpässe nur deshalb entstehen, weil Spekulanten die Preise von Agrarrohstoffen künstlich in die Höhe treiben."
Dieser Satz zeigt m.E. Unkenntnis, wie Terminmärkte funktionieren. Falls ausreichende Ernte da ist, können Spekulanten (definiert als die, die keine physische Lieferung nehmen oder geben) per definitionem keinen Engpaß erzeugen.
Anders sieht es aus mit einem Fonds, der das physische Produkt einlagert. Gemäß der Definition von Herrn Beck wäre das aber kein Spekulant, sondern Abnehmer des Rohstoffs. Genau das angesprochene Problem der Abgrenzung.
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Eine Preis-Absicherung per Terminmarkt muß nicht mit physischer Lieferung verbunden sein, selbst wenn der Absicherer gemäß Menschenverstand als Produzent oder Verbraucher einzuordnen ist.
Wenn ein Weizenkäufer sich gegen steigende Preis absichert, sollte das auch gehen, ohne Lieferung nehmen zu müssen. Denn diese erfolgt ja je nach Kontraktdefinition wahrscheinlich an einem Ort, der für den Käufer im guten Fall zu höheren Transportkosten führt, im schlimmen Fall unbrauchbar ist. D.h. der Käufer möchte Lieferung von seinem normalen Lieferanten an den normalen Anlieferort, und möchte lediglich das Preisrisiko hedgen. Gemäß obiger Definition wäre er nun Spekulant, obwohl er das physische Produkt handelt.
Jede Handelsentscheidung, ob am Terminmarkt oder Kassa ist von jedem Markteilnehmer immer eine Spekulation über die zukünftige Entwicklung. daher halte ich die Trennung der Marktteilnehmer für nicht zielführend.
Grüsse und ein schönes Wochenende SPOMI