Bioenergie: Die Nachhaltigkeitsverordnung und ihre Folgen

Wie geht ihr mit den Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnung für Biomasse um, die für die nächste Ernte in Kraft tritt ?

Wird die Bedingung von den Erzeugern akzeptiert, dass bei quasi jedem Verkauf von Getreide später ein Nachweis zu liefern ist ?

Selber habe ich diese Bedingung bereits teilweise im Südwesten durchsetzen können. Die Frage ist, ob bislang die Interessensverbände schon Aufklärungsarbeit bzw. Hilfstellung bei ihren Mitgliedern geleistet haben.

Geschrieben von Graintrader am
Graintrader
Mitglied seit 11 Jahre 7 Monate

Irgendwie scheint sich bei den Beteiligten im Forum noch nicht herumgesprochen zu haben, dass alle, die Getreide erzeugen von der Nachhaltigkeitsverordnung betroffen sind.
Verwunderlich, dass so wenig Reaktionen kommen !!

Saubauer
Mitglied seit 11 Jahre 11 Monate

@ Graintrader [#2]

Gilt das auch für Selbsterzeugtes Getreide??
Was muß ich bei zugekauftem Futtergetreide beachten??

MfG
Saubauer

Spekulatius_Maximus
Mitglied seit 11 Jahre 11 Monate

Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, was diese Verordnung genau vorschreibt. Gibt es einen Link, unter dem man schnell nachlesen kann, was das für einen selber bedeutet?

Ich selber würde mich ganz klar als nachhaltig wirtschaftender Betrieb bezeichnen, aber wie das nach bürokratischem Schema aussehen würde, wäre für mich interessant.

Graintrader
Mitglied seit 11 Jahre 7 Monate

Soweit man die Verordnung liest, gilt sie für Biomasse, die zur Erzeugung von Biokraftstoffen und Strom genutzt wird.
Auf den ersten Blick mögen sich viele nicht angesprochen fühlen, wenn man aber genauer hinblickt, bleibt kaum einer verschont.
Wird das Getreide zur eigenen Verwendung (Verfütterung) erzeugt, bleibt man aussen vor. Bringt man dieses aber in Verkehr, kann es ( über den einen oder anderen Umweg )in der Verwertung für Energie gelangen und dann werden Nachweise fällig.
Auch wenn Qualitätsweizen in Verkehr gebracht wird, bleibt dies nicht aus.
Teile der Kleie werden im Energiesektor verwendet und damit werden wieder Nachweise fällig.
Per heute scheint dies ein ziemlich aufwändiges Verfahren zu werden und wer die Verordnung (Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil 1 Nr. 65 vom 5.10.09 - in Kraft per 2.11.09) liest, fregt sich, wie das umgesetzt werden soll.
Klar ist, dass es ein zertifizierungssystem geben wird (mal sehen, wer sich da wieder die Taschen vollstopft !, in dem Nachweise abgefordert werden können. (Ein Schelm, der an die CMA denkt und die Einstellung der Intervention nächstes Jahr - wohin mit den BLE Mitarbeitern ? :-) )
Solange wie das Futter nicht im Energiebereich untergebracht wird, ist alles unkritisch. Wenn man das selber in der Hand hat, ist alles einfach. Nur wenn man sein Getreide extern vermarktet, kommt etwas auf einen zu.

Muehlenbach
Mitglied seit 11 Jahre 11 Monate

Ja so ist es; Graintrader.
Soweit ich es mitbekommen habe; muss man bis Jahresende seinen Teil anmelden; wenn es für die Biomasseverwertung verwendet werden soll.
Die Frage ist noch wo; wie.
Das was ich bislang gelesen habe; sind die meisten Vorschriften angelehnt an die CC Regeln; also besonders die Punkte Fruchtfolgewechsel/ Humusbilanzen.
Also nichts mit Mais Monokultur.
Nun währe es ja einfacher; man meldet alle seine Feldfrüchte (wo auch immer; Vorraussetzung man hat die o.g. Punkte; das wird also v.a. schlechter für uns Biogasbesitzer; Monokultur ist nicht mehr); denn dann kann man damit machen was man will ( also auch so verkaufen).

Wenn es etwas neues gitb; dann bitte ergänzen.

In dem Sinne
MFG
Mühlenbach

Muehlenbach
Mitglied seit 11 Jahre 11 Monate
Graintrader
Mitglied seit 11 Jahre 7 Monate

@ Muehlenbach [#6]

Absolut richtig. Ich halte es wirklich für das Beste, gleich alles anzumelden, dann hat man wenigstens hinterher keine Schwierigkeiten.
Gibt es eigentlich schon Informationen von den Interessenverbänden, Bauernverband etc ?

Muehlenbach
Mitglied seit 11 Jahre 11 Monate

@Graintrader

Nein; von denen ist bislang nichts bekannt.
Und bei den Berufskollegen auch nicht.
Nur quasi unter der Hand hat man Informationsbrocken bekommen; mir wurde bislang gesagt; dass das auch für Biogasanlagen gillt; das es einen Nachhaltigkeitsbonus geben wird ( soll).
Als ich das diesen Herbst zur Aussat zum Anlass genommen habe; die Monokulturen zu verringern wurde ich auch nur blöd angesehen.
"Nachhaltigkeits-was-Gesetz? Hier ist fünfzehn Jahre Mais gewachsen; welch ein Blödsinn.."

Genau dasselbe Problem werden wir im Frühjahr zur Maissaat bekommen; soviel ich weiss wird es in fast ganz Deutschland zum Pflugverbot kommen; für Feldfrüchte im Reihensaatverfahren ( über 40 cm Reihenweite; also auch Kartoffeln).
So wie es dieses Verbot nun gibt bei Wassererosionsgebiete.

Diese Themen wurden immer nur Brockenweise angeschnitten; aber da kommt noch was auch uns zu.
Und wer noch nie Mulchsaat gemacht hat; wird Probleme bekommen.
Die Handhabe mit der Zulassung der Maisbeizen hat uns doch gezeigt; wie diese Verfahren nun ablaufen..

In dem Sinne
MFG
Mühlenbach

Geno-Bauer
Mitglied seit 11 Jahre 11 Monate

Hallo,
über den Rundschreibendienst des DRV im Oktober war zu lesen, dass die Bundesregierung im Oktober eine Verbändeanhörung zur Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Aufbau eines Zertifizierungssystems durchführen wollte.

Gruß
Geno-Bauer

Muehlenbach
Mitglied seit 11 Jahre 11 Monate

Zusatz:
Siehe:http://www.ble.de/cln_090/nn_466086/DE/02__Kontrolle__Zulassung/05__NachwachsendeRohstoffe/04__NachhaltigeBiomasseherstellung/NachhaltigeBiomasseherstellung__node.html?__nnn=true

Demanch gillt das (bislang) mit den Zertifizierungen nur für Ware; díe nicht in der EU; respektive nicht von Landwirten kommt; die GAP-Zahlungen erhalten.

In dem Sinne
MFG
Mühlenbach

Ackerspezi
Mitglied seit 11 Jahre 11 Monate

@ Muehlenbach [#9]
@ Graintrader [#8]
@ Graintrader [#1]

Ich denke, dass dies von den Berufsverbänden schon seit längerer Zeit mitgestaltet wird, denn die Industrie war lustig dabei, alle möglichen Nawaros zu importieren, Palmöl aus abgeholzten Tropenwäldern war da immer in der Diskussion. So wie die Verordnungen im Augenblick aussehen, ist das zu ertragen, da die Erfassungsstufe zertifiziert werden soll. Der Landwirt muss dann bestätigen, dass er alle Auflgen bezgl. CCC einhält. Die Diskussion um Maismonokultur bleibt da sogar noch aussen vor, wird aber zwangsläufig kommen. Auf der Agritechnica erzählte ein Landwirt, dass bei Abarbeitung aller Bauanträge im LK Soltau-Fallingbostel der Maisanteil auf 80% der AF steigen würde- ich glaube, das ist für alle unvorstellbar, selbst 50% sind für eine Region schon mehr als genug.
Klug ist, wer sich darauf früh genug einstellt....

Muehlenbach
Mitglied seit 11 Jahre 11 Monate

@ Ackerspezi

Die 80% sind doch nichts; fahr mal in den Nordkreis CLP.

Bei uns im Süden sind das auch weit über 50%. Und dann wird es knapp mit der Humusbilanz lt.CC. Und damit ein Problem für das Nachhaltigkeitsgesetz.

In dem Sinne
MFG
Mühlenbach

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