Biogas - Endlager
Gibt es jemanden in unserer Runde, der zu folgender Sache etwas sagen kann:
Kann ich als Landwirt ohne Biogasanlage, aber angrenzend an einer BGA, ein Endlager bauen, welches nicht gasdicht ist. 150 Tage VWZ in der BGA sind kein Problem. Somit würde ich es als ganz normales Endlager sehen, welches aus emissionrechtlichen Gesichtspunkten umweltschonender ist als Gülle.
Weiss jemand, mit welchen Auflagen dies genehmigungstechnisch, sei es wasserrechtlich, emissionsrechtlich usw. verbunden ist?
MfG
IHH
Auf meinem Bertrieb ( Standort Franken) mit Tierbeständen über 700 Tieren ist (es laut Gesetz?) oder den Behörden nicht mehr möglich ein Güllelager ohne Abdeckung zu bauen!
Lediglich scheint für Stallungen keine Gasdichtheit gefordert, somit wäre ein einfaches Blechdach wie bei einem Schweinemäster in der Nachbarortschaft möglich.
MfG
Saubauer