Ferkel: Spaltenweite von 18 mm nicht realisierbar ?
Schweine: Spaltenmaß und Gruppenhaltung ab 2013
Liebe Forumsteilnehmer,
wer hat Informationen zum Spaltenmaß in der Schweinemast? Wie sieht der Prozentsatz der Betriebe aus, die noch umstellen müssen? Wie werden die Kontrollen laufen? Wie hoch ist die Anzahl der Mastplätze, die ausscheiden werden - Prognosen?
Wie hoch ist die Anzahl der ausscheidenen Sauen - Prognosen?
Werden europaweit einheitliche Kontrollen erfolgen?
Bekommen die Südeuropäer Geld von den Banken für Umbaumaßnahmen?
Bitte um rege Beteiligung zu dieser Thematik!
Wir werden bis Ende 2012 etwa die Hälfte unserer 1000 Plätze umrüsten.
Mit der anderen Hälfte warte ich die nächste QS Begehung ab.
Viele meiner Bekannten wollen es komplett ausprobieren was geschieht.
Dieser "Spaltenzirkus" ist doch nichts anderes als ein Konjunkturprogramm
für die Betonwerke!
Ich wünsche mir auch eine rege Beteiligung, wenn möglich ,insbesondere von
Personen der Kontollseite.
Schönen Abend aus dem spätsommerlichen OWL
Josch
@ schweineexperte [#5]
neben den 17 mm bei Schweinen, brauchen die sauen 20mm Spaltenmaß. Die Regelung hat keinen Sinn und Verstand. Bei 22mm muss man umrüsten. Obwohl die Tiere da sauberer und trockener sind. Das war wohl aber der Kompromiss zwischen Strohhaltung uns Betonspaltenhaltung von irgendwelchen Schreibtischtätern aus Brüssel. Und in Deutschland wird es wieder Generalstabsmäßig durchgeführt, und die Produktion geht hier verloren.
Interessanterweise fordert man die schmaleren Spaltenbreiten; gleichzeitig aber aus Tierschutzmassnahmen Stroh ö.ä. als Beschäftigungsmerkmal.
Das eine schiesst dem anderen in den Sack.
Solange das alles nicht geklärt ist; wird nix gemacht.
In dem Sinne
MFG
Mühlenbach
Ferkel: Spaltenweite von 18 mm nicht realisierbar ?
Hallo,
kommt am Jahresende oder Anfang des Jahres 2013 der Supergau in der Ferkelerzeugung? - Wird die EU mit ihren Vorschriften zur Spaltenweite zurückrudern müssen?.
Durch Beiträge in anderen Internetanbietern bin ich der Meinung, dass die Umsetzung der EU Vorschrift zur Spaltenweite nicht durchsetzbar ist. Wenn die Behörden diese Vorschrift durchsetzen und die Ställe sperren, wird es zu einem Supergau bei den Ferkelerzeugern kommen. Sie werden ihre neugeborenen Ferkel nicht los und können sie entsorgen. Die finanziellen Folgen sind nicht absehbar!
Um dieses zu verhindern wird die EU eine Fristverlängerung oder eine Toleranz bei den Spaltenweiten genehmigen müssen!
mfg
Bigpig
http://www.schweine.net/schlitzweiten_bei_spaltenboeden__eu_spricht_sich_f.html
Schlitzweiten bei Spaltenböden – EU zieht Toleranzen in Betracht - Spaltenweite einhalten
Schweine.net (13.06.12) - Die ab 2013 geltenden Bestimmungen zu Schlitzweiten bei Spaltenböden sollten einen Toleranzwert erlauben. Das fordern einige Vertreter der EU-Kommission.
Bisher sind sowohl in der deutschen Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung als auch in der entsprechenden EU-Richtlinie keine Toleranzen vorgesehen. Ob die EU-Kommission künftig Tolereanzen empfiehlt und wie groß der Spielraum dann sein wird, ist derzeit noch unklar. Eine Möglichkeit wäre, die Industrienorm für die Fertigung von Betonbauteilen heranzuziehen. Toleranzen von +-3mm wären dann akzeptabel.
Ein Beschluss der EU-Kommission zur Toleranz bei Schlitzweiten liegt derzeit noch nicht vor.
Da es sich hier um eine Richtlinie der EU handelt, die in nationales Recht umgesetzt werden muss, sind dann die EU-Mitgliedsstaaten gefordert, entsprechend der neuen Empfehlungen der EU in ihren Ländern vorzugehen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, innerhalb der EU-Mitgliedssländer die Regeln schärfer auszulegen, sprich auf die Toleranz bei der Spaltenbreite zu verzichten.
Die ISN meint: Aktuell handelt es sich um Meinungsäußerungen Einzelner aus Brüssel. Die ISN arbeitet mit Hochdruck daran eine verbindliche Aussage im Sinne der Schweinehalter von den zuständigen Behörden zu bekommen, wie dies nun auszulegen ist. Somit heißt es Ruhe bewahren! Wer zwischenzeitlich auf Nummer sicher gehen will, sollte sich z.B. mit den zuständigen Veterinärbehörden in Verbindung setzen.
Die ISN ist bei diesem Thema am Ball. Sobald wir aktuelle, nähere Informationen zu diesem Thema haben, werden wir Sie umgehend informieren.
(Quelle: http://www.schweine.net/schlitzweiten_bei_spaltenboeden__eu_spricht_sich_f.html )
Die nunmehr von der EU zugestandenen Toleranzen halte ich persönlich für sehr sinnvoll, da - bei "gesunder" Auslegung der Verordnung einschl. Toleranz INTAKTE Spalten, die z.B. 20 mm Spaltweite aufweisen, nach wie vor genutzt werden können. Alles andere wäre ein echter Schildbürgerstreich, der außer den Produzenten von Spaltenböden und Stalleinrichtung niemandem (einschl. Schweinen) nützt.
Wichtig ist aus meiner Sicht nämlich, daß die Spalten INTAKT sind, d.h. keine Grate, Ausbrüche, Auswaschungen, Kanten usw. aufweisen.
Hoffentlich werden unsere offiziellen Vertreter (Bund/Land Kreiveterinär und vor allem QS) hier im Sinne von Tierschutz und Schweinehaltern agieren und nicht an der bisherigen Nulltoleranz festhalten.
@ BIGPIG [#1]
Wird die EU mit ihren Vorschriften zur Spaltenweite zurückrudern müssen?
Wenn "zurückgerudert" wird, bedeutet dies aber auch
- dass diejenigen Länder und Ferkelproduzenten, die sich bisher mit allen entstehenden Kosten an den Termin und die Vorschriften gehalten haben, die "dummen" sind. Sollen die bereits entstandenen Kosten durch die Ferkelproduzenten getragen werden oder durch den Staat, also alle steuerehrlichen Bürger ?
- dass sich künftig niemand mehr fristgerecht an Gesetze und Verordnungen halten wird, in der Hoffnung, dass diese wieder rückgängig gemacht werden, es kommt zu einer wachsenden Rechtsunsicherheit und einem gesetzgeberischen Chaos.
Und eine Frage habe ich noch: Seit wann sind die ab 2013 geltenden Bestimmungen bekannt ?
Schöne Grüsse, Richard Ebert
@ Richard Ebert [#9]
Darum geht es doch auch garnicht.
An dieser Verordnung kann man sehen; dass die Katze sich in den Schwanz beisst.
Zu einen gibt es nunmal eine Herstellungstoleranz; wer sich mal die Mühe macht; und sich mit der Schieblehre auf den Spalten legt; der wird feststellen; dass auch bei neuen Spalten die Breite von 16 bis 20 mm geht ( bei 18 mm Schlitzweite).
Nun müssen die Hersteller aber von max. 18 mm ausgehen; also müssen die die Grundformen so einstellen; dass es eine Schlitzweite von 15mm ergibt ( zzgl. der Toleranz von 3 mm entspricht 18 mm.)
Im Umkehrschluss heisst das; dass 80% der Schlitze 15 mm haben; 10% 13 mm und 10% 18 mm; also im "Gesetzlichen" Rahmen.
Die andere Seite des Wahnsinns dann aber ist eine Deutliche Erhöhung der Immissionen; sprich wahrnehmbarer Schweinegestank sowie Schadgase im Bereich der Tiere; was sich garnicht vermeiden lassen wird in den Kotecken; was wiederum zu mehr Atmungsorganschädigungen kommt ( höherer Antibiotikaeinsatz; hat dann garnichts mit der Belegungsdichte zu schaffen); höherer Anteil an Gelenksverletzungen durch Schmierschichten; schlechtere Tierleistungen usw. usv.
Dazu kommt bei Abluftwäscheranlagen eine deutliche Leistungseinbusse durch die Erhöhung der Schadgase; also weniger Belegdichte oder Erhöhung des Wäscheranteils; Sprich Kostensteigerungen.
Heute noch wird sogar von den Veterinärämtern beim Einbau von neuen Spalten die Entfernung des Grates an den Schlitzkanten gefordert um Klauenprobleme zu vermeiden; und nun stelle man sich den Landwirt vor; der die neuen 18mm Schlitze mit dem Dreikant vorschriftsmässig entgratet und sich so neue 19mm Spalten schafft....
Ich warte auf den Tag; indem festgelegt wird; welche Wuchshöhe die Getreide und Maisbestände haben dürfen...
Soll doch mal jeder; der neue Spalten hat; nachmessen; und zwar jede Ritze..
Denn die Hersteller halten sich momentan an gültige Herstellungsvorschriften; die die besagten 3mm als Toleranz enthalten..
In dem Sinne
MFG
Mühlenbach
Den Ausführungen von Mühlenbach ist nichts hinzuzufügen.
Gut gemeint (in diesem Fall Vermeidung von Verletzungen am Tier) ist noch lange nicht gut gemacht.
Beamte wollen nämlich am liebsten etwas regeln, daß sich nachher super kontrollieren lässt (Zollstock halten kann jeder).
Es geht aber laut Gesetzesbegründung um den Tierschutz. Daher sollte die Beschaffenheit der Spalten kontrolliert werden (auch wenn das im Zweifel schwierig ist) und nicht die Spaltmaße.
Hier ist Augenmaß und Erfahrung gefragt, was die Sache bei einer Kontrolle vielleicht nicht einfacher macht. Aber für den Tierschutz sollte dies machbar sein.
Mit "Zurückrudern" hat dies nichts zu tun, nur mit gesundem Menschenverstand und gültigen (deutschen) Fertigungsnormen.