Sauborg
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

Güllekataster in NDS

Meldeverordnung, verschärfung der Düngeverordnung (170 kg N für Gärsubstrate) und jetzt noch das Güllekataster!

Die Rahmenbedingungen sind dann wohl jetzt komplett blockiert für neune Ställe!

Wer hat Lösungen?

Geschrieben von Sauborg am
Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ Sauborg [#1] und alle Betroffenen

Meine Frage als Nichtagrarier:

War es nicht so, daß die Verbringung von Gülle schon bisher gesetzlich geregelt war ?

Habe ich nicht hier im Forum oft genug öffentlich gelesen, wie die gesetzlichen Bestimmungen mißachtet wurden ?

Wen wundert da, daß die gesetzlichen Regeln weiter angezogen werden ?

Die Rahmenbedingungen sind dann wohl jetzt komplett blockiert für neue Ställe!

Ist doch gut für den Schweinepreis.

Schöne Grüsse, Richard Ebert

Franz
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ Richard Ebert [#2]

Die Verbringung von Gülle ist gesetzlich geregelt und die allermeisten landw. Betriebe halten sich daran. Das kann man eindeutig aus dem Verlauf der Nitratwerte im Grundwasser seit der Zuspitzung der Problematik Ende der 80ziger sehen. Die landw. Betriebe werden auch im Rahmen der Kontrollen (QS, Laves) überprüft.
Wir haben aber seit einigen Jahren die politische Vorgabe der Biogasförderung. Die Gärsubstrate unterlagen nicht den Regelungen die für landw. Betriebe gelten(obwohl eine Biogasanlage im Grunde wie ein Kuhmagen funktioniert). Die Befreiung von Ausbingzeiten und Mengenbegrenzung wurde natürlich genutzt. Dadurch stiegen die Nitratwerte im Grundwasser an, bis vor einiger Zeit die Wasserwerke Arlam schlugen. Zwangsläufig müssen die Gesetzlichen Regelungen die für Gülle gelten jetzt auch auf die Gärsubstrate übertragen werden. Da der Begriff Biogas und der Begriff Gärsubstrat wesentlich positiver besetzt sind alls der Begriff Gülle sucht mann auch gerne in Der Landwirtschaft nach dem Schuldigen.
Für den erlichen Landwirt ändert sich vom grundsätzlichem System nichts, ausser einem noch höherem bürokratischem Aufwand.
Für die Biogasserzeuger aber bedeutet das eine erhebliche Ausweitung des Bedarfs an Nachweisflächen. Diese sind knapp und nur im Rahmen einer Verdängung von landw. Veredelungbetrieben zu bekommen.
Welche Rolle die Gewerblichen Veredelungsbetriebe in dem Kontext spielen weiss ich nicht genau, soll mal ein anderer gezählen.

Gruss

Muehlenbach
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ Franz [#3]

Die Lobby hier ist viel besser.
Denn noch brauchen die BGAs nicht die 170 kg Regel anwenden.

Zudem; wir hatten in Nds. schon "schärfere" Gülleregeln; damals wurde ohne Sinn und Verstand Gülle gefahren; Mengenmässig weniger; aber zu völligen Unzeiten; denn Lagerraum hatte damals keiner ( zumindest alles; was über vier Wochen hinausging) und gefahren wurde das ganze Jahr über; ob nun Heiligabend; nach 100 ltr. Wasser oder bei 30cm Schnee.
Deshalb gab es ende der achziger Anfang neunziger auch die Niederrsächsische Gülleverordnung; die auch erstmals die Ausbringzeiten festgesetzt hat.
Damals ging von 15.10 bis 15.2 garnichts; es musste erstmals Lagerraum für sechs Monate nachgewiesen werden; es wurde massenhaft Güllegemeinschaftsbehälter gebaut.
Erst vor ein paar Jahren wurde diese Regelung Bundeseinheitlich und aufgrund der kleinstrukturierten Landwirtschaft Süddeutschlands aufgeweicht ( vom 1.11 bis 31.1; auf Grünland 15.1).

Das die Nitratwerte steigen stimmt auch wegen der BGAs; denn wann sollen wir denn hier die Gülle fahren bei dem typischen Maisanteil von 70-100% und einer nur geforderten Lagerdauer von neun Monaten?
Dann kam noch die Ausweitung des Rapsanbaus aufgrund der damaligen Stillelgungsregelung ( erhalt des Dungnachweises) hinzu ( Raps hat im Sommer nach Ernte N-min Werte von gut und böse; deshalb auch das Nau-Programm zur Unterlassung der Bodenbearbeitung zwecks verminderung der mineralisierung) sowie die Stallbauten und das "Verschieben" zwischen den Gewerblichen und den Landwirtschaftlichen Anteils...

Aber; was nun folgt ist Polemik; nicht mehr und nichts weniger.
Bringen wird es nichts.
Denn; Zeitnah ausgebracht könnten wir durchaus 250 kg N zum Getreide ausbringen; machen wir doch sowieso; nicht mit Gülle; aber zusätzlich mineralisch.
Genauso "unsinnig" ist die Festlegung der Phosphorgrenze; die so ziemlich jeder Landwirt überschreitet ohne auch nur annähernd in die Güllegrenze zu kommen.
Nur der Phosphor hat die Eigenschaft; nicht; in keinster Weise mobil zu sein; sprich man könnte den Düngen bis der Boden blau ist; da verlagert sich nix; da wäscht nix ins Grundwasser aus; er ist auch sonst "ungefährlich" in dem Sinne ( ausser der Eigenschaft das es ein Schwermetall ist mit den ganzen Vor und Nachteilen.

Wir regen uns über die Nitratwerte auf; essen aber gerne lauter gepökeltes ( Nitrit) und lauter Fertigwaren ( * bei jeder Currywurst " mit Nitrat und Phosphat".....)
Nur mal so nebenbei; wenn wir nur noch Gestzesneutral düngen; es über der Vegetation keinen nennenswerten Niederschlag gibt und ausserhalb dessen nur noch Winterniederschläge fallen; dann steigen die Nitratwerte weiter an.
Übrigens; unter Waldboden werden die höchsten Werte festgestellt.
Und dabei "passen" die Rückegassen sogarnicht zu den Güllewagen...

In dem Sinne
MFG
Mühlenbach

Rückrufservice
Beschreiben Sie bitte Ihr Anliegen, damit wir uns auf den Rückruf vorbereiten können.
Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass die von mir angegebenen Daten inklusive der Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung meiner Anfrage genutzt und nicht ohne Einwilligung weitergegeben. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Register now

Jetzt registrieren und ZMP Live+ 14 Tage kostenlos testen!
  • Dauerhaft kostenfrei
  • Keine Zahlungsinformationen erforderlich
Hilfe?