Hochwasser - Kuriositäten
Wenn man das Glück hat, seine Flächen in Überschemmungsgebieten zu haben, erlebt man derzeit folgendes:
Unser AfL hatte nicht eiligeres zu tun (Vorgabe von ganz oben), als die betroffenen Landwirte auf das Verfütterungsverbot von auf überschwemmnten Flächen gewonnenes Futter hinzuweisen. Dieser Schnitt ist offenbar Sondermüll (teilweise auch nachvollziehbar). Da dieser Flächen aber nicht das ganze Jahr über genutzt werden ist eine Anzeige beim AFL notwendig, sonst ist es förderschädlich. Keiner sagt einem aber wohin mit dem Zeug. Lagert man es am Rand, muss diese Fläche rausgemessen werden, dafür gibts kein Förderung.
Im Moment sieht´s zusammengefaßt also so aus:
- Der 3. Schnitt muss runter, damit man eventuell wieder einer 4.Schnitt als Futter gewinnen kann.
- Für die Beräumung des Unrates, der ja von Strom aufwärts kommt, ist der Flächennutzer zuständig- auch wenn das im Sinne der Allgemeinheit ist, und das, wo sich sich sonst auch für alles interessiert, was auf den Fklächen zu passieren hat.
- Die Lagerung des kontaminierten Grünschnittes auf den Flächen gibt Abzug bei der Förderung
- Wer die Entsorgungskosten trägt ist unklar
- Die gebrochenen Deiche, die überhaupt erst die Flächen bewirtschaftungsfähig gemacht haben, (seit Urgroßväterzeiten), werden nicht wieder instandgesetzt ( wegen WRRL -Wasserrahmenrichtlinie)
- Wenn es so kommt, kann man die Flächen im Übeschwemmungsgebiet als wertlos betracht, da praktisch jedes normale Hochwasser diese überspülen würde. Hier geht´s nicht um 10 ha oder so, sondern um hunderte
- Unklar ist ob der auf die Felder gespülte Kies beräumt werden kann, darf
- Gepachtet habe ich aber Acker-/Grünland? Was sagt der Verpächter?
Dies sind die derzeitigen Fragen. Ob alles so ablaufen wird steht noch nicht fest. Aber interessant ist das trotzdem.
Interessant wäre, was andere in diesem Forum diesbezüglich erlebt haben.
MfG
Geno-Bauer
@ Geno-Bauer [#1]
Ist daß nicht eine " stille Enteignung " zum Wohle der Allgemeinheit ? Alle Folgeschäden sind nicht gedeckt ? Subventionsbetrug durch Umweltkatastophen ?
Mir ging es mit 3 ha Fläche in 2008 nach dem Verkauf der Fläche durch den Eigentümer an einen Steinbruchbetrieb ! Da ich die Fläche nicht bis zum Jahresende (31.12. nicht Pachtende!) bewirtschaftet habe musste ich eine Selbstanzeige beim AFL stellen und die Zahlungen für das laufende Jahr und die eines Pogrammes für 5 Jahre mit 6 % Zins zurück überweisen.
Nur Straßenbau wird ausgenommen !
MfG
Saubauer
Es gibt einen alten Spruch: Hast du was zu verlieren; dann bist du angreifbar.
In dem Sinne
MFG
Mühlenbach
Wer ist denn jetzt hier im Forum von der Überschwemmungen in OWL betroffen ?
Gruß
Geno-Bauer