Bauer Bernie
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Immisionen im Dorfgebiet

Werte Forumskollegen,

Ich betreibe einen kleineren Stall im Dorfgebiet im rein raus. Das bedeutet ca 9-11 Abholtermine pro Jahr. Aus bekannten Gründen erfolgt dies meist nachts.
Seit einiger Zeit möchte der Nachbar das nicht mehr dulden.
Ebenso störend empfindet er die fahrbare Mahl und Mischanlage die an einem Tag der Woche ca 5 mal für 20 Minuten dort schrotet.

Hat jemand Erfahrungen mit solchen Problemen oder kann jemand mir Info´s zu diesem Thema vermitteln ?

Geschrieben von Bauer Bernie am
Muehlenbach
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Es ist so schwierig zu sagen.
Ist es eine "Bäuerliche" Dorfstruktur?
Dann gelten andere Werte als in Ortsrandlagen.
Generell ist eine Nachtruhe einzuhalten; in dem Falle aber sind das ja nur begrenzte Zeiten; kein dauerhafter Lärm.
Normalerweise sollte der Landvolkverband erfahrene Leute habe; oder die Kammern u.a.
"Leider" sagen die einem immer dass man die Verhältnismässigkeit und den guten Dörflichen Frieden einhalten soll; sprich sich um die verlegung der Termine zum frühen Abend oder morgen versucht; aber meistens (leider) "schafft" das "Freisräume" für denjenigen Kläger; sich dann noch andere Dinge zu seinem Vorteil zu verschaffen; bis hin zur Abschaffung der Schweinehaltung.
Der Klügere gibt solange nach; bis er der dumme ist.
Glaub mir das.
Nur mal aus reiner Neugierde:
Der Fragende ist auf jeden Fall Frührentner/ Pensionär; ?

In dem Sinne
MFG
Mühlenbach

Bauer Bernie
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

@ Muehlenbach [#2]

Nein das ist ja das schizophrene. Ein im Agrarhandel in führender Position arbeitender Landwirtssohn von einem großen Gutsbetrieb mit Schweinehaltung stammend.

Wie würde Saubauer sagen: "Da haut´s die Gäns zum Weiher naus".

Mfg
BB

riggert
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Hallo BB
in Dorfgebieten gelten Nachts 45 dba und Tags 65 dba als Grenzwerte, die kannst du nie einhalten bei deinen Aktivitäten. Laut TA Lärm sind betriebsbedingte, seltene (also nicht regelmäßige) Lärmspitzen auch in der Nachtzeit hinzunehmen.Tagsüber ist der Schroter ebenso zu dulden, da betriebsbedingt und ja nicht so laut das es gesundheitsgefährdend wäre.Das alles gilt natürlich nur wenn der Stall in der betriebenen Form auch genehmigt ist.
In jedem Fall bedeutet so ein Nachbar immer Ärger. Er wird sich andere Sachen suchen um den Stall los zu werden, wenn der sich festbeißt kostet das leider jede Menge Zeit und Nerven.
Gruß TR

Landjus
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

@ Bauer Bernie

Ihre Sachverhaltsdarstellung ist leider zu knapp bemessen, um eine fundierte Stellungnahme dazu abgeben zu können.
Was ist bisher konkret vorgefallen ?
Geht der Gegner bereits aktiv, also mit rechtlichen Mitteln, gegen Sie vor, oder lamentiert er nur herum ?
Wie ist die dörfliche Struktur bemessen, wieviele Landwirte gibt es, wie groß ist das Dorf,
gibt es Gewerbe ?
Seit wann führen Sie den Betrieb in der jetzigen Form, seit wann ist der freundliche Nachbar vor Ort ?

Bevor der Sachverhalt nicht gründlich aufgeklärt ist, kann man keine konkrete Empfehlung abgeben.
Entsprechend können riggerts Anmerkungen richtig, teilweise richtig oder komplett falsch sein, je nachdem, ob bei Ihnen die gleichen oder ganz andere Voraussetzungen vorliegen, als diejenigen, die riggert zugrunde gelegt hat.

Eins sollten Sie aber in jedem Fall tun, wenn Ihre Rechtsposition einigermaßen gesichert ist, nämlich auf keinen Fall nachgeben oder irgendwelche faulen Kompromisse eingehen, zu denen Ihnen möglicherweise die selbsternannten Experten vom Bauernverband raten werden. Die vertreten meist eigene, aber nicht unbedingt Ihre Interessen.
Suchen Sie sich frühzeitig einen kompetenten Anwalt, der besondere Sachkunde in Verwaltungsrecht, Baurecht und Nachbarrecht hat. Das kostet Geld, verschafft Ihnen aber die Gelegenheit, dem Gegner von Anfang an mindestens auf Augenhöhe entgegen zu treten und dämpft möglicherweise dessen Eifer.

Saubauer
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

@ Bauer Bernie [#1]

In unserem Dorf gab es auch so ein Problem!

Leider hatte der Betreiber nicht alle umgebauten Mastplätze auch genehmigt! Und so musste er nach längeren Problemen 200 nicht gen. Plätze wieder stillegen.

Heute stehen die 500 pl leer da er ne gute Erbtante hatte.

Ein anderer Bekannter musste für eine Erweiterung einen 130 mtr langen Ablufttunnel mit Abluftkamin aufs Feld bauen um den geforderten Abstand zum neuen Baugebiet zu erreichen.

MfG
Saubauer

Bauer Bernie
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

@ Landjus [#5]

Dorf mit 60 Einw. 3 Vollerwerb- u 3 Nebenerwerbsbetr. Pferdehalter landw. geprägt. Kein Gewerbe.
Betrieb in 4 Generation an diesem Standort.
Schweinehaltung in dieser Form seit 22 J + 40 Stck Rinder (Rinderhaltung aufgegeben seit 1998)

Nachbar zugezogen 1996. 11 Jahre alles bestens (er half sogar bei Arbeitsspitzen bei mir aus)
Seit 2007 Abbruch altes Wohnhaus und Neubau am gleichen Standort. Ärger ging los.

Aktuell Landratsamt muss Schallmessungen bei Tierverladung und Schroten machen.

Mfg
bb

Landjus
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

@ Bauer Bernie

Aus Ihren Angaben lassen sich folgende Feststellungen treffen, natürlich vorbehaltlich einer genaueren rechtlichen Prüfung, die auf diesem Wege nicht möglich ist:

Einen Bebauungsplan dürfte es nicht geben, so daß die damit je nach Ausgestaltung verbundenen Einschränkungen Ihren Betrieb nicht beeinträchtigen dürften. Es dürfte daher kaum ein Zweifel daran möglich sein, daß Sie den Betrieb grds. führen dürfen, so daß aus dieser Richtung keine Gefahr droht

Ich gehe zunächst weiter davon aus, daß für die Schweinehaltung in der gegenwärtigen Form entweder nie eine Genehmigung erteilt worden ist, weil der Betrieb schon bestanden hat, bevor es irgendwelche Genehmigungserfordernisse gab, oder aber eine Genehmigung erteilt wurde und der Betrieb im Rahmen dieser Genehmigung geführt wird.

In diesem Fall genießen Sie bzw. der Betrieb einen Bestandsschutz, der durch den werten Nachbarn nur mit äußerst geringer Aussicht auf Erfolg angegriffen werden könnte.

Er dürfte sich daher allenfalls damit helfen können, daß er behauptet, irgendwelche Immissionen -dazu zählen u.a. auch Geräusche u. Gerüche - nicht dulden zu müssen.

Hier hilft Ihnen aber vor allem § 906 BGB :

Danach kann der Eigentümer eines Grundstückes, also Ihr Nachbar, Immissionen von einem anderen Grundstück, also dem Ihrigen, nicht verbieten, wenn er dadurch nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Selbst eine wesentliche Beeinträchtigung muß er aber hinnehmen, wenn sie ortsüblich ist. Deswegen hatte ich nach den örtlichen Gegebenheiten gefragt. Da es sich offenbar um ein reines Bauerndorf handelt, dürfte an der Ortsüblichkeit Ihrer Tätigkeiten kaum ein Zweifel sein.

Selbst wenn eine Beeinträchtigung vorhanden sein sollte, wird Ihr Nachbar die voraussichtlich hinzunehmen haben. Dies selbst dann, wenn sie wesentlich sein sollte.

Dies sollten die eingeschalteten Behörden auch entsprechend feststellen. Sie selbst sollten sich die Begriffe Bestandsschutz, Ortsüblichkeit und Wesentlichkeit merken.

Wie in meinem anderen Beitrag aE aber schon gesagt, sollten Sie unbedingt einen kompetenten Anwalt einschalten. Falls Sie keinen kennen, fragen Sie bei der zuständigen Anwaltskammer nach, man wird Ihnen dann zumindest eine Liste mit Fachanwälten nennen.

Der Grund dafür liegt nämlich darin, daß Behörden erfahrungsgemäß versuchen, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen und demjenigen entgegen zu kommen, der am lautesten schreit. Dies ist im Moment noch der liebe Nachbar.

Wenn sich aber ein Anwalt für Sie beim Landratsamt meldet, der dort womöglich schon als " Kotzbrocken" bekannt ist, wissen die Behördenvertreter, daß Sie in jedem Fall energischen Widerstand leisten werden.

Und das führt meist selbst in eher ungünstigen Fällen dazu, daß die Gegenseite mit ihren Vorstellungen nicht vollständig durchdringen wird.

Der voraussichtliche Erfolg sollte Ihnen die entstehenden Kosten wert sein. Scheuen Sie sich i.ü. auch nicht, den Anwalt nach einer Honorarvereinbarung zu fragen, die möglicherweise günstiger für Sie ist.

Bauer Bernie
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

@ Landjus [#8]

Herzlichen Dank für Ihre Infos.

BB

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