Richard Ebert
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Milch: Änderung der Preiserhebung für Butter, Käse, Milcherzeugnisse

Preiserhebung wird in die Notierungsverordnung eingeführt

Dem Bundesrat liegt die Änderung über Preisnotierungen für Butter, Käse und andere Milcherzeugnisse vor.

Mit der Novellierung der Verordnung soll sichergestellt werden, dass für die EU-rechtlich notwendigen Preismeldungen weiterhin ein verlässlicher Rechtsrahmen besteht. Geplant ist auch ein neuer Name für die Verordnung, nämlich: „ Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse“.

Mit der Verordnung (EU) Nr. 479/2010 wurden die Vorgaben für die Preismeldungen der Mitgliedstaaten angepasst. In Anwendung des EU Rechts soll im Rahmen der erweiterten Preismeldungen neben die Preisnotierung und die repräsentative Preisermittlung, die bereits Regelungsgegenstand der Notierungsverordnung sind, jetzt die Preiserhebung treten. Die neue Preiserhebung wird monatlich für Magerquark, Mozzarella und Kasein durchgeführt.

Die Preisnotierungen für Markenbutter und Käse werden – wie im bisherigen Recht – von Notierungskommissionen vorgenommen. Für Magermilch-, Vollmilch- und Molkenpulver erfolgt – wie bisher – eine repräsentative Preisermittlung. Die Notierungskommission hat auch die Möglichkeit, mit Zustimmung der Länder, alleine den Preis eines Milcherzeugnisses für das gesamte Bundesgebiet zu notieren.

Sowohl die repräsentativen Preisermittlungen als auch die Preiserhebungen werden den Notierungseinrichtungen übertragen, die in Hannover und Kempten ansässig sind. Damit übernehmen sie die repräsentativen Preisermittlungen, die früher von der ZMP durchgeführt wurden. Das System der repräsentativen Preisermittlung beruht im Wesentlichen auf einer Erfassung der Spotmärkte. Erfasst wird das obere und untere Preisspektrum des Handels von Milcherzeugnissen. Das System eignet sich vor allem für Märkte mit deutlich volatilen Preisen.

Für die Feststellung der Marktpreise soll ein Preiserhebungsverfahren angewandt werden. Bei diesem Verfahren melden die Hersteller der jeweiligen Milcherzeugnisse die verkauften Mengen und die Nettopreise ab Werk des Herstellers an die Notierungseinrichtungen, die sicherstellen müssen, dass die Meldungen das jeweilige Marktsegment repräsentativ abbilden.

Die Notierungseinrichtungen bestehen als Institutionen auf Landesebene am Sitz der Notierungskommissionen in Kempten (für das Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen) und Hannover (für das Gebiet der übrigen Länder). Sie unterstehen der Aufsicht des Sitzlandes und unterstützen die Notierungskommissionen bei ihren Aufgaben. Die Notierungseinrichtungen sollen für einen Teil der aufgeführten Milcherzeugnisse Preisermittlungen und Preiserhebungen durchführen. Die vorgesehene Aussprache der Notierungskommissionen vor der Preisnotierung findet in einer gemeinsamen Sitzung oder in einer Telefonkonferenz statt.

Durch die entsprechenden Änderungen werden die Vorgaben für die Preismeldungen vielfältiger und differenzierter. Dennoch erfolgt in der Verordnung selbst – entsprechend dem bisherigen Regelungssystem – keine Festlegung zur Aufgabenverteilung zwischen den Notierungskommissionen und den Notierungseinrichtungen bezüglich der einzelnen Milcherzeugnisse, für die eine Preismeldung erforderlich ist. Umso wichtiger ist es daher, dass zwischen den betroffenen Bundesländern, den Notierungskommissionen und den Wirtschaftsbeteiligten grundsätzlich Einvernehmen über die Aufgabenverteilung bei den einzelnen Milcherzeugnissen besteht, so das BMELV in seiner Begründung.

Wegen der eingehenden Änderungen ist eine Neubekanntmachung der Verordnung geplant.

(Quelle: VDM)

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Geschrieben von Richard Ebert am
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