Geno-Bauer
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Milch: Bundeskartellamt will Milchpreisvergleiche verbieten

Habe folgenden interessanten Link von topagrar.com:

http://news.topagrar.com/ff/ch.php?cmd=go601698395&vas=400889072

Ich habe noch keine abschließende Meinung dazu.

Vielleicht gibt´s unter der Euch einen der das hat.

MfG
Geno-Bauer

Geschrieben von Geno-Bauer am
Richard Ebert
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Milchpreisvergleiche künftig verboten? - Sollen Bauern demnächst nicht mehr erfahren dürfen, wie viel Milchgeld die Nachbarmolkerei auszahlt? - Angeblich ist Markttransparenz schädlich für den Wettbewerb um Rohmilch

Wochenblatt.com (07.07.11) - Das Bundeskartellamt hält aktuelle Milchpreisvergleiche, wie sie unter anderem die Wochenblatt-Redaktion regelmäßig veröffentlicht, für rechtlich bedenklich. Dies geht aus einem sogenannten Fallbericht hervor, der am Freitag der vergangenen Woche von der Bonner Behörde veröffentlicht worden ist.

Konkret setzte sich das Amt mit der Frage auseinander, ob die Marktberichterstattung der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) im Bereich Rohmilch mit dem Kartellgesetz in Übereinstimmung steht. Die AMI selbst hatte darum gebeten.

Kartellbildung begünstigt?

Das Bundeskartellamt vertritt die Ansicht, dass Markttransparenz bezüglich der Auszahlungspreise von Molkereien dann problematisch ist, wnn sie Wettbewerbsanreize vermindert oder eine Kartellbildung begünstigt. Diesen Fall sieht die Behörde offenbar als gegeben an, wenn die Erzeugerpreise einzelner milchwirtschaftlicher Unternehmen aktuell und unter Namensnennung des jeweiligen Unternehmens veröffentlicht werden.

Als unkritisch seien solche Informationen nur dann zu werten, wenn die genannten Preise sich entweder auf einen mindestens sechs Monate zurückliegenden Zeitraum beziehen oder aber zusammengefasst und ohne Namensnennung erfolgen. Dazu müssten die Milchpreise verschiedener Unternehmen „aggregiert“, das heißt zusammengefasst dargestellt werden. Eine solche Angabe müsste nach Ansicht der Behörde mindestens fünf Molkereien umfassen, von denen die größte nicht mehr als 33 % der Gesamtliefermenge und die beiden größten gemeinsam weniger als 60 % der Gesamtliefermenge aller in die Auswertung einbezogenen Molkereien aufweisen.

Abgesehen von der Veröffentlichung der Monatsmilchpreise, hält das Kartellamt offenbar auch die Gepflogenheit von Privatmolkereien und Landwirten für bedenklich, als Basis für die eigene Preisfindung die Auszahlung anderer Milchwerke zu verwenden. Auch solche Referenzpreise würden im Sinne eines Preiskartells wirken. Offen bleibt die Frage, welche Methode der Preisfindung sinnvoll und realistisch wäre, falls tatsächlich eine Umstellung erfolgen müsste.

Wem fehlen die Informationen?

Die Wochenblatt-Redaktion hält die Argumentation des Kartellamtes für abwegig. Der Verzicht auf eine aktuelle Marktberichterstattung für Rohmilch in Fachzeitschriften würde nicht verhindern, dass die Molkereiunternehmen sich über die Auszahlung ihrer Wettbewerber informieren können. Niemand könnte beispielsweise einen einzelnen Landwirt daran hindern, aktuelle Preisinformationen seiner Molkerei vertraulich oder auch öffentlich bekanntzumachen. Darüber hinaus wäre es wohl blauäugig anzunehmen, dass es gar keine Kontakte zwischen den Molkereibetrieben gebe und dass die allgemeine Marktsituation keine Rückschlüsse auf die Leistung der Wettbewerber ermögliche. Um eine Annäherung der Auszahlung an das aktuelle Niveau der umliegenden Konkurrenten zu bewirken, bedarf es keiner verbotenen Absprachen. Die Mineralölkonzerne machen es vor: Die Preise für Benzin und Diesel werden im wahrsten Sinne des Wortes ausgehängt.

Wenn überhaupt demnächst jemand unter einem Informationsdefizit leidet, dann der einzelne Landwirt, der sich schnell einen Marktüberblick verschaffen will. Den Milchwerken könnte der Kartellamtsvorstoß sogar Vorteile verschaffen: Schlecht informierte Bauern stellen weniger kritische Fragen.

(Quelle: http://www.wochenblatt.com/nachrichten/aktuelles/meldung/m-id/milchpreisvergleiche-kuenftig-verboten/1/ )

Bild entfernt.

Am Terminmarkt der Eurex in Frankfurt gab es zu Wochenbeginn einen Rekordumsatz von 8 Kontrakten entsprechend 40 Tonnen Butter. Der Oktober Kontrakt gab dabei um 20 auf 4.180 Euro nach. Der Kontraktbestand am Freitag der letzten Woche lag bei 14, ebenfalls ein Rekord.

Der Terminmarkt sollte in den kommenden zwei oder drei Jahren, noch vor der Freigabe der Milchmengen in Europa, zu einem unverzichtbaren Bestandteil des gesamten Milchmarktes werden. Nur so sind die enormen Preisschwankungen der Rohstoffmärkte zu beherrschen.

Richard Ebert
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Bedenkliche Entscheidung des Bundeskartellamtes - Intransparenz für Milcherzeuger fördert nicht den Wettbewerb

Bauernverband.de (14.07.11) - Das Bundeskartellamt hat am 29. Juni 2011 eine kartellrechtliche Bewertung der Marktberichterstattung der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH Bonn (AMI) vorgenommen. Diese beinhaltet Anforderungen und Grenzen für Marktinformationssysteme im Milchbereich, insbesondere für Milchpreisvergleiche.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.bauernverband.de/index.php?redid=152813&mid=430372 )

Richard Ebert
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top agrar wird nicht einknicken

Topagrar.com (15.07.11) - Das angedrohte Verbot von aktuellen Milchpreisvergleichen durch das Bundeskartellamt ist ein EU-weit beispielloser Schlag gegen die Markttransparenz, gegen die Pressefreiheit und gegen die 90.000 Milcherzeuger in Deutschland. Das erklärte top agrar-Chefredakteur Berthold Achler gegenüber Milchbauern und Beratern in Münster.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.topagrar.com/news/Rind-News-top-agrar-wird-nicht-einknicken-422065.html )

MissPiggy
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Die Entscheidung vom Kartellamt halte ich für falsch, weil sie die Markttransparenz und damit eine Voraussetzung für den vollkommenen Wettbewerb einschränkt.

Der Vollständigkeit halber noch diese Stellungnahme:

Kartellamt gibt Standard für Milchpreisvergleiche vor

17.Juli 2011 (AMI) In seinem Zwischenbericht zur Sektoruntersuchung Milch und der nachfolgenden öffentlichen Anhörung hat das Bundeskartellamt auf die kartellrechtliche Relevanz von Marktinformationssystemen hingewiesen und angekündigt, diese einer Prüfung zu unterziehen und abschließende kartellrechtliche Grenzen aufzuzeigen.

In diesem Zusammenhang wurde die AMI Agrarmarkt Informations-Gesellschaft namentlich als Anbieter von derartigen Systemen angesprochen. Seither stand die AMI im Focus der oberen Aufsichtsbehörde. Sie musste vorweisen, welche Produkte sie am Markt anbietet und für welche sie es beabsichtigt. Im Zuge dessen wurde neben dem Jahresmilchpreisvergleich auch der AMI Markt aktuell Milchpreisspiegel vom Kartellamt überprüft. Dies resultierte aus den Ergebnissen des Zwischenberichtes zur Sektoruntersuchung des Kartellamtes und geht nicht originär auf die Initiative der AMI zurück. Die Bereiche, für die das Kartellamt in seinem Fallbericht vom 29.06.2011 Vorgaben gemacht hat, waren bereits im Zwischenbericht vom Dezember 2009 angesprochen und als kartellrechtlich kritisch eingestuft worden.

Während das Kartellamt den Jahresmilchpreisvergleich der AMI als kartellrechtlich unbedenklich eingestuft hat, hat es für den monatlichen Milchpreisspiegel jedoch eine Vielzahl von Anforderungen an das System gestellt, damit die Vergleichspreise für Rohmilch kartellrechtskonform ausgewiesen werden. Nach den Vorgaben des Kartellamtes dürfen Auszahlungspreise auf Molkereiebene für Rohmilch zukünftig lediglich mit einer zeitlichen Verzögerung von sechs Monaten veröffentlicht werden. Eine zeitnähere Darstellung der Auszahlungsleistungen ist lediglich in aggregierter Form, also als Mittelwert mehrerer Unternehmen möglich. Dabei müssen jedoch bestimmte Konzentrationskriterien berücksichtigt werden, damit keine Rückschlüsse auf einzelne Molkereien möglich sind.

Die AMI hat diese Auflagen im Markt aktuell Milchpreisspiegel umgesetzt. Dieser Prozess hat sich bis Juni 2011 hingezogen. Nach Abschluss der Überprüfung hat die AMI vor dem Start der Vermarktung um eine Freigabe vom Bundeskartellamt gebeten, um Rechtssicherheit zu erlangen.

(Quelle: http://www.ami-informiert.de/ami-maerkte/ami-kommentar/meldungen-single-ansicht/article/kartellamt-gibt-standard-fuer-milchpreisvergleiche-vor.html )

Richard Ebert
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Markttransparenz hilft Milchbauern - DBV Fachausschuss Milch hinterfragt Vorgehen des Kartellamts

Bauernverband.de (03.11.11) - „Einschränkungen bei Vergleichen von aktuellen molkereibezogenen Milchpreisen sind ein Informationsverlust für die Milchbauern.“ Diese Aussage traf Milchpräsident Udo Folgart beim Fachauschuss Milch des Deutschen Bauernverbandes (DBV). „Es ist wichtig, dass die Milchbauern in ihrer Position in der Lebenskette Milch gestärkt werden. Verhandlungsstärke erhalten Milchbauern unter anderem durch aktuelle Preisinformationen.“ Die Vorstellungen des Bundeskartellamts von den positiven Wirkungen eines „Geheimwettbewerbes“ wurden vom DBV-Fachausschuss Milch nicht geteilt.

Mit einem Fallbericht des Bundeskartellamtes vom Juni 2011 wurden für Marktinformationssysteme im Milchbereich kartellrechtliche Anforderungen bei Milchpreisvergleichen bekannt gegeben. Demnach müssen veröffentlichte Milchauszahlungspreise mit Bezug auf einzelne Molkereien mindestens 6 Monate alt sein. Des Weiteren ist eine Veröffentlichung von aktuellen Daten nur zulässig, wenn mehrere Molkereien zu einem Durchschnittspreis zusammengefasst wurden, heißt es beim DBV.

(Quelle: http://www.bauernverband.de/index.php?redid=152813&mid=463495 )

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