Milch: Schweizer Bauern blitzen beim Bund ab
Schweize: Bauern blitzen beim Bund ab - Bundesrat gegen Milchkontingentierung durch Branchenorganisation
Neue Zürcher Zeitung, NZZ (01.09.10) - Trotz grossen Drucks der Bauern will der Bundesrat nicht, dass die letztes Jahr aufgehobene staatliche Milchkontingentierung durch eine privatrechtliche Kontingentierung ersetzt wird. Er lehnt eine entsprechende Motion des Berner SVP-Nationalrats Andreas Aebi ab.
(sda) Der Emmentaler Bauer verlangt in seinem von 126 Parlamentariern mitunterzeichneten Vorstoss, dass der Bundesrat das von der Organisation der Schweizer Milchproduzenten (SMP) ausgehandelte Mengensteuerungsmodell für «allgemeinverbindlich» erklären kann.
Stark gesunkener Milchpreis
Aebi und seine Mitstreiter hatten die Motion eingereicht, weil der Milchpreis nach der Aufhebung der Kontingente stark zurückgegangen ist. 2009 sank er von rund 78 Rappen pro Liter auf 65 Rappen. Zwar stiegen parallel dazu die tierbezogenen Direktzahlungen an. Dies konnte den tieferen Milchpreis aber nicht wettmachen.
Die SMP erarbeitete deshalb ein Mengensteuermodell. Es sieht vor, dass die Handelsorganisationen oder Verarbeitungsunternehmen für Direktlieferanten gleichviel Milch liefern dürfen wie sie es aufgrund der Lieferrechte des Milchjahres 2008/2009 durften. Wer mehr verkaufen will, soll für die zusätzlichen Milchmengen Abgaben von bis zu 30 Rappen pro Liter zahlen.
Wie der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Antwort schreibt, lehnt er die Motion ab, weil damit die staatliche durch eine privatrechtliche Milchkontingentierung abgelöst würde. Die Abgabe auf zusätzlichen Milchmengen unterscheide sich nicht von der «Überlieferungsabgabe» der früheren staatlichen Milchkontingentierung.
(Quelle und weiter lesen: -> http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/milchkontingentierung_1.7411033.html)
Terminmarkt: Unverändert
An der Eurex in Frankfurt wurde Butter mit unverändert 3.775 und Milchpulver mit unverändert 2.250 Euro taxiert.
Morgen nachmittag veröffentlicht die Eurex die wöchentlichen Kassapreise, die bei Fälligkeit der Kontrakte zur Abrechnung ("Cash Settlement") dienen.