JBH
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

Schweine: Ausbringung von Gülle

Mal was anderes; bringt jemand von euch bei diesem Wetter ab morgen Gülle aus, oder sollte man das lieber unterlassen ?

jbh

Geschrieben von JBH am
D
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12 Jahre 9 Monate

Heute gehörtes Gerücht (!!!): Die LWK Niedersachsen soll angeblich durch Einsatz von Hubschraubern bzw. Flugzeugen (!) die Ausbringung von Gülle kontrollieren bzw. unterbinden, weils zu stark gefroren ist. Eine Gülleausbringung wäre nämlich schon bei den Betrieben möglich, die im Herbst eine Vorziehung der Sperrfrist beantragt haben.

Wer weiß näheres?

Am liebsten wäre mir eine Dementierung, weil DAS kanns ja wohl nicht sein.

Spekulatius_Maximus
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12 Jahre 9 Monate

@ Futtermeister [#38]

Noch ist ein Ende des Frostes nicht sicher abzusehen. Auf tiefgefrorenen Böden ist dann die Gülleausbringung verboten.

Aus ackerbaulichen Gründen ist eine Güllegabe auch riskant, angesichts der anstehenden Kahlfröste und der starken Sonneneinstrahlung.

Wenn hier von einigen Landwirten "übertrieben" wird, dann können sich alle bald auf strengere Richtlinien und Kontrollen einstellen!

D
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12 Jahre 9 Monate

Nur zur Klarstellung: Eine Gülleausbringung halte auch ich z. Zt. nicht für sinnvoll und möchte ich auch nicht propagieren bzw. anregen. Habe im übrigen auch noch keine Fässer gesichtet (in SO).

Aber wird hier nicht (wenn es stimmen sollte) von "unserer" LWK über das Ziel hinausgeschossen (das Flugzeug wird im Zweifel mit unserem Kammerbeitrag bezahlt).

BestPiglets
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12 Jahre 9 Monate

ich bin im letztem Jahr vor Gericht gelandet!
Ich habe Gülle ausgebracht bei Nachtfrost und Sonnenschein am Tag.
der Boden war Tagsüber leicht angetaut.
Bin dann vom Umweltbeauftragten der örtlichen Polizei angezeigt worden.

Leider habe ich keine Beweise "gesichert".
Nur weil ich am Amtsgericht einen guten Richter hatte ist das Verfahren eingestellt worden.
Also sichert euch ab wenn ihr Gülle fahrt.
Nützlich ist die Bodenfrostprognose vom DWD.

Superbauer
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12 Jahre 9 Monate

@#4 Futtermeister

muss dir wiedersprechen, habe die letzten Tage schon die ersten Fässer in SO gesichtet. Anscheinend haben sehr viele Landwirte schon Lagerprobleme und keiner ist Bereit noch Gülle aufzunehmen. Und bevor die Gülle quer übern Hof läuft wird es halt riskiert. Einige LU rufen auch schon Landwirte an von den sie wissen das sie eine Sondergenehmigung haben und fragen ob sie noch Gülle aufnehmen können.

Gruß

Spekulatius_Maximus
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12 Jahre 9 Monate

@ Superbauer [#6]

hast recht! Einzelne in meiner Region fahren auch bereits, teilweise auf Maisstroh ohne Grünroggeneinsaat. Motiv ist sicherlich die fehlende Lagerkapazität. Hier würde sich eine Investition sicherlich lohnen, denn dann müsste auch nicht mehr so viel Gülle im Herbst ausgebracht werden. Ackerbaulich gesehen ist diese verbreitete Praxis sicher nicht von Nöten! Hier sollte über Fördermöglichkeiten nachgedacht werden (AFP?, zweite GAP-Säule?).

Muehlenbach
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12 Jahre 9 Monate

Also hier in Süd-Oldenburg hat es einige Anzeigen gegeben; die LUs fahren auch nicht mehr; weil die auch quasi "Mithaften".

Also bleibt nur die Nacht und ohne Licht. Gut; dass ich eine Parallellfahranzeige habe.

In dem Sinne
MFG
Mühlenbach

Saubauer
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12 Jahre 9 Monate

Es gibt doch genügend Biogasanlagen oder ?
Und wer jetzt schon Probleme mit der Lagerung hat sollte sich wirklich Gedanken machen in eine Grube zu investieren.
Wenn doch die Tierbestände sinken muß es doch freie Gruben geben?!

MfG
Saubauer Frost nachts - 15

Ottonrw
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12 Jahre 9 Monate

Hallo

Hier bei uns im Rheinland fährt man schön Gülle .
Verstehe ich auch nicht aber meist sind es immer dieselben
die fahren . DIE ERSTEN WAREN SCHON AM MONTAGMORGEN IM DUNKELN
UNTERWEGS !

Gruss Otte

paul
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

Gülleausbringen bei dieser Witterung ist klar und deutlich verboten. Und wer erwischt wird der soll auch richtig zahlen und wenn ihm Prämie gestrichen wird: selber schuld. Egal ob heimlich oder mit Parallellfahranzeige, es bleibt ne Sauerei und macht die letzten Sympathien kaputt.

Meine Meinung

gruß Paul

schweinebauer123
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

Bei uns soll es schon die ersten Anzeigen geben.
Gibt halt sehr aufmerksame Bürger.

papuawenzel
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ paul [#11]

Das seh ich auch so. Verboten ist verboten, für alle !
Da gibt es auch keinerlei Begründung, warum jetzt ausgebracht wird; völlig fehl am Platz.

Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

Am 31. Januar endet die durch die Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff und Phosphat.

Betroffen von der Sperrfrist sind neben der Gülle u.a. auch Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot und Mineraldünger. Diese Dünger dürfen auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar nicht ausgebracht werden.

Darüber hinaus dürfen diese Düngemittel nur ausgebracht werden, wenn der Boden aufnahmefähig ist. Der Boden ist nach der Düngeverordnung in keinem Fall aufnahmefähig, wenn er wassergesättigt, überschwemmt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist.

Derzeit ist in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend gefrorener Boden mit einer Frosttiefe zwischen 7 und 25 cm zu verzeichnen. Aufgrund der aktuellen Tagestemperaturen und der Prognose des deutschen Wetterdienstes für die nächsten Tage, wonach die Temperaturen deutlich unter dem Gefrierpunkt liegen, ist davon auszugehen, dass die Böden während des Tagesverlaufs oberflächig nicht auftauen.

Insofern darf vorerst eine Düngemittelausbringung auch nach Ende der Sperrfrist nicht erfolgen.

(Quelle: http://www.rwg-ammerland-friesland.de/?artikel=30220382 )

Geno-Bauer
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ papuawenzel [#13]

@ paul [#11]

Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.

Am meisten regt mich auf, dass die ehrlichen wieder mit den Verbrechern in eine Topf geschmissen werden. Und am Ende sind die jenigen die sich über die angeblich unfaire rote Seite aufregen auch nicht besser. Wenn schon ehrlich dann immer.

Benno Baumann
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

Ich kann eure Aufregung nicht verstehen.

Wir fahren auch Gülle, obwohl wir problemlos bis April lagern könnten.

Wenn man keinen Mais oder andere Sommerungen hat muss man die Gülle nun mal auf die Winterungen fahren und die Kulturverträglichkeit ist bei gefrorenen Boden nun mal am besten. Bei Wintergerste würde ich sogar sagen, dass es gar nicht anders möglich ist.

Die Stickstoffverluste und damit die Geruchsbelästigung sind bei niedrigen Temperaturen auch deutlich geringer.

Zusammengefasst finde ich, dass ackerbaulicher Sicht und aus Sicht der Geruchsemissionen alles für eine Gülleausbringung bei Frost spricht.

Gruss Benno

Pigeldy
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ Benno Baumann [#16]

nur mal kurz folgendes Szenario: in 1-2 Tagen ist der Boden etwa 30 cm tief gefroren. Dann fängt es an zu tauen, und gleichzeitig regnet es kräftig. Bis der Boden durchgetaut ist, braucht es aber mindestens 3 Tage.

Quizfrage: wie saugst Du die Gülle aus den Gräben, mit dem Güllefaß, einer Tauchpumpe oder bestellst Du gleich die Feuerwehr?

Gerüchteweise soll es tatsächlich Regelungen und Gesetze geben, die nicht bloß zur reinen Schikanierung derer erlassen worden sind, die sie betreffen, sondern manchmal steckt tatsächlich eine sachlich nachvollziehbare Begründung dahinter.

Am Montag hätte ich ja noch etwas Verständnis aufgebracht, aber nicht nach 3 oder 4 Tagen knackigem Dauerfrost.

Ich verstehe echt nicht, wie manche Leute sich noch über schwindende Akzeptanz der Landwirtschaft in der Bevölkerung wundern können, wenn sie selbst die Anlässe dafür liefern.

Denjenigen, die jetzt noch Gülle fahren, gönne ich von Herzen die Anzeige und die folgenden Konsequenzen. Das sind nämlich die wenigen schwarzen Schafe, die den Rest in Mißkredit bringen.

Gruß Pigeldy

Alberto
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

Pigeldy

Genau richtig.

Benno Baumann

Heute -15 grad und Ostwind, N verluste 70-80%.
wenn Du soviel Geld wegwerfen kannst,spende es lieber der Wärmeküche.

MfG
Alberto

Benno Baumann
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ Pigeldy [#17]

Unsere Flächen sind absolut eben. Das von Dir geschilderte Szenario kann bei uns nicht eintreten.
Bei Flächen mit Hanglage hast Du recht.

@ Alberto [#18]

70 - 80% N Verluste hat man im Sommer bei 30°C und Wind, dann hat man auch eine enorme Geruchsbelästigung, denn der Ammoniak gast aus. Ich behaupte mal deine Zahlen sind völlig aus der Luft gegriffen und totaler Blödsinn, wenn nicht dann gib mal die Quelle der Information an.

Ihr fahrt also lieber bei schönem Wetter im April, wenn die Leute in den Gärten sitzen und spazieren gehen? Wenn ihr dann noch auf bestellten Flächen fahrt und nicht einarbeiten könnt, lassen sich dann auch noch die Fliegen nieder! Also hier wird eure Vorgehensweise keiner akzeptieren!

MfG

Benno

papuawenzel
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ Benno Baumann [#19]

In welcher Region bist Du ansässig ?

Bauer Bernie
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ Benno Baumann [#19]

Die Vorgaben sind doch klar ! Momentan ist der Boden durchgängig gefroren und nicht aufnahmefähig folglich ist Gülleausbringung gesetzeswidrig.

Ob man jetzt keine Sauerei auf den Wegen macht, weniger Geruchsbelästigung und NH 4 verluste hat, Fliegen anlockt interessiert überhaupt nicht. Die Gesetzeslage ist eindeutig.

Mit 2 Promille darf ich eben nicht mehr Auto fahren, auch wenn es mir mehr Spaß machen würde als nüchtern.

Mfg
BB

paul
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

Was mich erschreckt ist die Ignoranz von sinnvollen Gesetze nach Gutsherrenart.
Da kann man fast annehmen, das diese netten Berufskollegen auch in anderen Bereichen der Tierhaltung sich Ihre eigenen Regelungen selbst machen. Lieber Benno, liebe Parallellfahrzeuganzeigenbenutzer, liebe Esistallesnichtsoschlimmbauern ihr seid es die uns in der Öffentlichkeit kaputt machen.
Das Argument "Unsere Flächen sind absolut eben" ist doch nur Selbstberuhigung. Wer nach Frost schon mal die stinkenden ,aufgeschäumten platten Felder und Vorfluter gesehen hat und so argumentiert ,macht sich selbst was vor.

Gruß Paul

Muehlenbach
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

Ackerbaulich ist die Ausbringung zu diesem Zeitpunkt ideal; auch im Hinblick auf die Bodenschonung.
Problematisch hier in der Ecke ist/war folgendes:
Einige Kollegen konnten es wiedermal nicht abwarten und haben Montag abend; und Dienstag Abend schon gefahren was das Zeug hält; getreu dem Motto " die haben ja Feierabend; und sowieso was macht der eine/zwei Tag/e schon aus?"
Das ist das eigentliche Problem.
Von meiner Seite aus hab ich noch sechs Wochen Luft; aber ich habe auch Flächen; da brauche in nach 10 ltr. Regen erstmal eine Woche Trockenheit; erst Recht mit 50to Gewicht.
Die meisten LUs haben hier Faxe vom Amt bekommen; mit dem Inhalt dass die sich ebendfalls bei Missachtung "straftbar" machen...

Die Konsequenz wird sein; dass wir hier wieder vermehrt im Herbst grosse Mengen ausfahren werden; das haben mir mehrere Kollegen so gesagt.

In dem Sinne
MFG
Mühlenbach

Benno Baumann
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ paul [#22]

Die Aufbringung von Wirtschaftsdüngern ist in einer Verordnung nicht in einem Gesetz.

Wir sind am Niederrhein ansässig und hier gab es gestern fast kein Güllefass, dass nicht in Betrieb war. Sogar die Kammer hat empfohlen Gülle auszubringen solange der Boden nicht tiefer als 10 cm gefroren ist.

Es gab in der Vergangenheit zu dieser Zeit noch nie eine Anzeige, auch die Anwohner haben sich nicht beschwert. Das sieht im Frühjahr oder Sommer ganz anders aus.

Wir ignorieren keine Verordnungen bei uns war der bewachsene Boden laut DWD gestern noch keine 10cm tief gefroren.

MfG

Benno

Geno-Bauer
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ Benno Baumann [#24]

Zitat:Die Aufbringung von Wirtschaftsdüngern ist in einer Verordnung nicht in einem Gesetz.

Noch zusammenfasst:
"Düngeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2007 (BGBl. I S. 221), die zuletzt durch
Artikel 18 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist"....
§ 3 Grundsätze für die Anwendung
(1) ...
(2)...
(5) Das Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit
wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt,
wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist. Abweichend von
Satz 1 dürfen Kalkdünger nach Anlage 1 Abschnitt 1 der Düngemittelverordnung mit einem Gehalt von weniger
als 2 vom Hundert Phosphat (P(tief)2O(tief)5) auf gefrorenen Boden aufgebracht werden.
.
.
.
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a des Düngegesetzes handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig
1. entgegen § 3 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 7 Satz 1 einen Stoff oder ein dort genanntes Düngemittel aufbringt

Weiter im Düngegesetz:

§ 14 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 8 Abs. 2 eine festgesetzte Toleranz planmäßig ausnutzt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. einer Rechtsverordnung
a) nach § 3 Abs. 3 oder Abs. 5, auch in Verbindung mit § 15 Abs. 6,
....
oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die
Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
( 3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2
Nr. 1 Buchstabe e bis zu zweitausendfünfhundert Euro, geahndet werden.

Soviel zu dem Thema Gesetzesverstoß. Im übrigen ist die Kammer keine Umweltbehörde. Sich auf die Aussage der Kammer zu verlassen ist fahrlässig.

Geno-Bauer
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paul
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12 Jahre 9 Monate

Ich finds schon typisch wie so mancher Güllesünder (auch im Bekanntenkreis) versucht seine rechtswidrige Gülleentsorgung mit eigenen Überlegungen zur Nährstoffversorgung und Ausnutzung durch die Pflanzen zu begründen. Dabei gehts doch nur darum das Zeug loszuwerden , es wird wohl was bei den Pflanzen hängen bleiben.Wenn jetzt noch ein wenig Schnee fällt ------.

Gruß Paul

Geno-Bauer
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12 Jahre 9 Monate

@ paul [#27]
... und es beim anschließenden Tauwetter ordentlich regnet. Na dann Prost Mahlzeit!

Benno Baumann
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@ Geno-Bauer [#25]

Ich glaube Du schmeißt da einiges durcheinander.
Im Düngemittelgesetz ist lediglich geregelt was Düngemittel sind, wer Sie in verkehr bringen darf usw.
Beispiel: Du würdest Altöl als Düngemittel verkaufen => Verstoß gegen das Düngemittelgesetz

In der Düngemittelverordnung ist u.a. geregelt wie Düngemittel anzuwenden sind, also das worüber wir hier diskutieren
In der Verordnung steht nicht drin wann ein Boden als gefroren zu bezeichnen ist. Deshalb hat die Rechtssprechung das irgendwann mal auf tiefer als 10 cm festgelegt.
Fazit: Bringt jemand Gülle oder andere Stickstoff oder Phosphorhaltige Düngemittel auf Boden auf, der tiefer als 10 cm gefroren ist und tagsüber nicht auftaut handelt er Ordnungswidrig. Dies ist in unserer Region auf bewachsen Boden erst ab morgen der Fall, siehe Frosteindringtiefen beim DWD.
Wenn dagegen Verstoßen wird tritt "§ 10 Ordnungswidrigkeiten" der Düngemittelverordnung in Kraft.

@ paul [#27]

Wenn man das so liest frage ich mich wofür wir noch Umwelt- und Tierschützer brauchen, die Aufgabe kannst Du auch übernehmen.

Man wundert sich schon wie es der eigene Berufstand schafft sich immer wieder selbst zu diffamieren. Erinnert mich irgendwie an die konventionell vs. Bio Diskussion, wo sich die Bauern immer wieder Gegenseitig und in aller Öffentlichkeit anfeinden. Nützen tut es keiner Seite, aber die Landwirtschaft insgesamt, bio und konventionell, bekommt ein sehr schlechtes Image.

MfG

Benno

Geno-Bauer
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate

@ Benno Baumann [#29]

Ich lerne gerne etwas dazu. Dann wäre es gut, wenn Du mal eine Bezugsquelle nennen würdest bezüglich der 10 cm Froststiefe.

Im übrigen gibt es das Düngegesetz in dem eine Ermächtigung für die Bundesregierung enthalten ist, Veordnungen zu erlassen, die näheres zu Durchführung des Gesetzes regeln sollen. Als solches gibt es die Düngeverordnung. Der von mir zitierte Ordnungswidrigkeitsparagraph aus dieser Verordnung verweist wieder zurück auf das Gesetz. Ergo handelt es sich auch immer um einen Gesetzesverstoß, der mit den o.g. Bußgeld belegt ist. Insofern schließt sich der Kreis.

Bitte nicht verwechseln mit dem Düngemittelgesetz. Das wurde soweit ich weiß aufgehoben.

Benno Baumann
Mitglied seit
12 Jahre 9 Monate
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