Richard Ebert
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Schweine: Markt kaum geändert / Rahmenbedingungen beim Stallbau

Stallbau: Genehmigung schützt nicht vor nachträglichen Auflagen - Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung

Topagrar.com (29.06.10) - Stallbauten können auch nach ihrer Genehmigung und Errichtung mit weitergehenden rechtlichen Einschränkungen belegt werden. Darauf hat Volkmar Nies von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen auf der Tagung „Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung“ aufmerksam gemacht, die das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) am 10. Juni in Hannover und am 22. Juni in Ulm ausrichtete. In gewissem Umfang habe jeder Genehmigungsinhaber auch nachträglich verschärfte Anforderungen hinzunehmen. Ferner sei bei zentralen Fragen wie dem Schutz vor Geruchsbelästigungen der juristische Spielraum erheblich. Oft fielen örtliche Gegebenheiten mehr ins Gewicht als die meist allgemein gehaltenen Bestimmungen einschlägiger Rechtsvorschriften.

Wie das KTBL nach den Tagungen weiter berichtete, ging Dr. Helmar Hentschke von der Potsdamer Kanzlei Dombert Rechtsanwälte auf die Standortsteuerung beim Bau von Ställen ein. Dabei seien die Tierhalter gefordert, sich so früh wie möglich mit eigenen klaren Vorstellungen über die Betriebserweiterung einzubringen. Nicht genau definierte und unverbindliche Absichten müsse die Gemeinde nach der gültigen Rechtsprechung nämlich nicht in ihre Planungen einstellen.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.topagrar.com/?option=com_content&task=blogcategory&id=25&Itemid=520)

Bild entfernt.Kassamarkt: Keine Belebung der Nachfrage zu erkennen

Gut ausgeglichen präsentiert sich der Schlachtschweinemarkt in diesen Tagen. Die Vermarktung gestaltet sich einfacher als in der zurückliegenden Woche. Dazu trägt ein rückläufiges Angebot insbesondere in Norddeutschland bei. Eine deutliche Belebung der Nachfrage ist durch die drückenden Temperaturen und dem Monatsende nicht zu erkennen.

Die Schlachtungen lagen im Nordwestraum in der vergangenen Woche bei 685.000 Stück, etwa 2.000 Stück weniger als in der Vorwoche und 9.000 über dem Vorjahreswert.

Bild entfernt.Terminmarkt: Minimal leichter

Während der Kartoffel Terminmarkt weiter mit hohen Kursschwankungen und Umsätzen von sich reden macht, tut sich am Fleisch Terminmarkt in Frankfurt fast gar nichts mehr.

Heute wurde 1 Kontrakt Juli Schweine mit einem Rückgang von 0,5 Cent bei 1,50 Euro gehandelt. August Schweine wurde um 0,7 Cent nach unten und September Schweine um 1 Cent nach oben getraxt. Index minus 0,02 Cent auf 1,4098 Euro.

Der Ferkel Index gab 4 Cent auf 45,63 Euro nach. Einziger Veränderung waren November Schweine, die um 50 Cent auf 38,50 Euro herabgetaxt wurden.

Bild entfernt.Morgen: Internet Schweinebörse morgen unverändert bis leichtes Minus

Am Mittwoch der vergangenen Woche wurde die Notierung der Internet Schweinebörse um 5 Cent auf 1,55 Euro zurückgenommen. Morgen könnte es zu einer unveränderten Notierung kommen, aber auch ein Abschlag bis 2 Cent liegt im Rahmen der Erwartungen.

Bild entfernt.

Geschrieben von Richard Ebert am
Muehlenbach
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Beim ersten Teil; wenn man ihn denn ganz gelesen hat; kommt einem der Verdacht auf; dass andere Institutionen/ Firmen noch an der Landwirtschaft das ganz grosse Geschäft wittern..
Wer übermorgen Geld verdienen will; der gründet am besten heute noch ein Zertifiziertes Ing.-Büro.
Diese Tagung hört sich mehr nach "Wünsch dir was" an.
Es stand doch ich glaube in der letzten Bauern Bild ein Bericht über die Kostenstrukturen der Abluftwäscher; aus der hervorging das durch diesen Massnahmen der gesamte Gewinn der letzten Jahre Kostenmässig wieder aufgezehrt wurde ( was erstens nicht neues ist und zweitens kein Wunder bei den "Gewinnen").
Selbst die besten 25% der Betriebe kamen grade noch so über eine schwarze Null.
Aber man soll ja auch "nachhaltig " Schweine mästen...

In dem Sinne
MFG
Mühlenbach

Saubauer
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

@ Muehlenbach [#2]

Es kann doch nicht sein,daß mein neu genemigter Stall jetzt auch noch mit hohen Abluftkaminen oder Luftwäscher ausgestattet werden könnte !
Beim letzten Stall (in Waldnähe) musssten wir 17 mtr hohe Abluftkamine und eine Abgabehöhe von 31 mtr. realisieren zu beginn des Baus realisieren.Auch der alte Stall musste damals um 10 mtr. erhoht werden.
Der neue soll 200 mtr entfernt vom Wald und 150 mtr zum Nachbarn stehen !
Diese Sonderausgaben belaufen sich immer sehr schnell auf 30-40 000 .- Eur bei 1500 MPL und Gefährden eine nachhaltige Schweinemast!!

MfG
Saubauer

Muehlenbach
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Saubauer2
Wenn du BISchG-pflichtiger Betrieb bist; wovon ich jetzt mal ausgehe; dann hast du unabhängig von Genehmigungen oder sonstwas keinen Bestandsschutz; wenn lt. Kommission der Abluftwäscher als Stand der Technik annerkannt werden wird.
Dann hast du auf Forderung der Behörde deinen Stall nach zu rüsten; und zwar alle; die zu dem BISchG-Pflichtigen Bestand gehören.
Deshalb streiten sich die Genehmigungsorgane als auch das KTBL z.Zt. darüber; ob man die Anlagen als Stand der Technik oder als beste Technik einstufen soll; was heisst ersteres kann Pflicht werden ( liegt dann auch im Ermessen der Behörden); bei zweiterem nicht; es ist jediglich eine bezeichnung.Mit dem Erhalt der Baugenehmigung verpflichtet man sich nach BISchG jederzeit auf die Nutzung von Verbesserungen zur Emmissonsminderung; dass steht dort ganz am Ende nach den ganzen anderen Auflagen ( man liest nur den ersten Mist..) und ist Bestandteil der genehmigung.
Lies das mal nach.
Freu dich doch darüber; dass du bislang mit hohen Abluftkaminen arbeiten konntest; das ist zwar auch eine irre Investition ( ab wann gelten eigentlich Warnlampen für den Flugverkehr...); aber du sparst dir eine Menge Stromkosten in den Übergangszeiten; da der Lüfter ja kaum laufen braucht bei der Thermik; sowie die Wartung; und vor allen Dingen; was kaum erwähnt wird; die zusätzlichen Flächenkosten; denn wenn Ammoniak ausgewaschen wird m.H. des Filters; dann ist der ja irgendwo; und zwar im Abwasser; und muss über die Flächen respektive Güllebörse entsorgt werden.Bei einem 1500er Stall sind dass zw. 15 und 20 ha Nachweissfläche.

In dem Sinne
MFG
Mühlenbach

Ben
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

Hallo Mühlenbach

Ist der Stickstoff aus dem Ablüftwäscher denn als N aus tierischer Herkunft einzustufen und dementsprechend zu behandeln oder gilt dieser N (meist als schwache ASL-Lösung)als "Düngemittel" und kann als diesen verwendet werden?

Gruß Ben

Saubauer
Mitglied seit
12 Jahre 6 Monate

@ Muehlenbach [#4]

Das mit den hohen Lüftern hat wirklich auch Vorteile,aber es nervt wenn man der einzige weit und breit mit dem System dere hohen Kamine( Eichholz) ist.
Das mit der zusätzlichen Fläche für den Amoiakwäscher war mir neu!
Glücklicherweise ist das bei uns noch nicht notwendig,aber in 2-3 Jahren geht der zuständigen Mann im LRA in Pension und dann kommt ein neuer und ????
Mein Nachbarbetrieb ( EU - Biobetrieb ) sucht dringend Gülle als Dünger für 180 ha Ackerland,er verwendet zur Zeit ( Tiermehl zur Grunddüngung ). HA HA BIO BIO
Der würde Gülle kostenlos abnehmen.
In unserer Region 20km Umkreis ist es noch sehr ruhig mit Tierhaltung und Biogas,aber schon einige km weiter ist der Teufel los.

MfG S.

Rückrufservice
Beschreiben Sie bitte Ihr Anliegen, damit wir uns auf den Rückruf vorbereiten können.
Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass die von mir angegebenen Daten inklusive der Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung meiner Anfrage genutzt und nicht ohne Einwilligung weitergegeben. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Register now

Jetzt registrieren und ZMP Live+ 14 Tage kostenlos testen!
  • Dauerhaft kostenfrei
  • Keine Zahlungsinformationen erforderlich
Hilfe?

Sie haben Fragen zu ZMP Live? Unser Team steht gerne hilfsbereit zu Ihrer Verfügung. Senden Sie uns gerne eine Nachricht:

Es gilt unsere Datenschutzerklärung