Richard Ebert
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Schweine: Schlachthöfe bleiben bei den Hauspreisen

(25.06.07) - Obwohl das Lebendangebot auch zu Wochenbeginn klein bleibt, sind nicht alle Schlachtbetriebe bereit den V-Preis zu zahlen und bleiben bei ihren Hauspreisen von 1,38 Euro. Dabei spielt es anscheinend keine Rolle, dass diese Schlachthöfe teilweise von den Erzeugern gemieden werden.

Durch Ferienbeginn und unbeständiges Wetter sind auch die Fleischpreise weiter unter Druck geraten, weshalb die Schlachtungen reduziert werden. Ob man sich bei der nächsten Preisrunde wieder einen einen Preis einigen kann, ist heute noch nicht zu erkennen.

(Quelle: Hansa Terminhandel)

Bild entfernt.

Geschrieben von Richard Ebert am
Spekulatius_Maximus
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

"Die Erzeuger meiden teilweise die Schlachthöfe"- interessant. Und die dort bleiben, bekommen irgendwie wohl doch den besseren Preis; ich habe mich ein wenig umgehört, die hier im Forum häufiger beschriebene Praxis ist zu Hauspreiszeiten keine Ausnahme!

In wieweit ist denn eigentlich die offensichtliche Hauspreisabsprache zwischen Tönnies und VION wettbewerbsrechtlich ein Vergehen?

Landjus
Mitglied seit 11 Jahre 3 Monate

Kartellrechtlich, also wettbewerbsrechtlich relevant ist das Verhalten eines Unternehmens dann, wenn eine marktbeherrschende Stellung mißbraucht wird.
Lt. Gesetz wird eine marktbeherrschende Stellung u.a. dann gesetzlich vermutet, d.h., das betroffene Unternehmen ist verpflichtet, das Gegenteil zu beweisen, wenn

a.) eine Gruppe von drei oder weniger Unternehmen zusammen einen Marktanteil von
50 % erreichen

oder

b.) eine Gruppe von fünf oder weniger Unternehmen zusammen einen Marktanteil von
zwei Drittel erreichen.

Diese Marktmacht müßte dann mißbräuchlich, also zum Schaden anderer Unternehmen, wozu natürlich auch die Landwirte zu rechnen sind, ausgenutzt worden sein.

Wenn eine Abspache vorliegen sollte, könnte sie durchaus kartellrechtlich relevant sein.
Das Problem dürfte aber darin liegen, eine Absprache gerichtsfest zu beweisen.
Entscheidend ist also nicht die Offensichtlichkeit, sondern die Beweisbarkeit einer Absprache.

Spekulatius_Maximus
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

wie oft waren denn die beiden, VION und Tönnies, schon mal unterschiedlicher Meinung, wenn es um die Einführung der Hauspreise ging? Wann werden die staatlichen Stellen aktiv? Auf Anzeige, oder werden alle Märkte ständig beobachtet?

Landjus
Mitglied seit 11 Jahre 3 Monate

Das VION und Tönnies mit größtem Vergnügen Hauspreise verkünden, wenn auch nur die kleinste Aussicht auf deren Durchsetzbarkeit besteht, liegt sicher auf der Hand.
Das Problem liegt aber, wie schon gesagt, in der Beweisbarkeit, falls diesen Hauspreisen tatsächlich Absprachen zugrunde liegen sollten. Die Zivilprozessordnung sieht fünf Beweismittel vor, nämlich Sachverständigen,- Augenscheins,- Urkunds,- und Zeugenbeweis sowie die sog. Parteivernehmung.

Der Begriff "Offensichtlichkeit" ist darin nicht enthalten und interessiert deshalb die Gerichte auch dann nicht, wenn die noch so groß ist. Und das wissen die Rechtsabteilungen der Schlachtunternehmen natürlich auch.

Die Kartellbehörden werden sowohl "von Amts wegen" tätig, als auch auf eine Anzeige hin. Beim Verdacht auf Vorliegen von wettbewerbswidrigen Absprachen findet eine Art Ermittlungsverfahren mit Anhörung der Beteiligten, Akteneinsicht usw. statt.

Ob der Fleischmarkt von den Kartellbehörden überwacht wird, ist mir nicht bekannt.

Spekulatius_Maximus
Mitglied seit 11 Jahre 2 Monate

Danke für Deine Antwort. Bin mal wieder etwas schlauer geworden ;)

Landjus
Mitglied seit 11 Jahre 3 Monate

Gern geschehen. Ist mein Zweitberuf.

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