Schweine: Sollen die Mäster morgen nochmal vorgeführt werden?
Schlachthöfe hielten sich heute morgen zuerst bedeckt beim Einkauf für die nächsten Tage, aber seit heute Mittag suchen viele Schlachtunternehmen wieder verstärkt. Meine Annahme ist, dass unsere Partnerunternehmen sich auf eine nicht befriedigende Preissteigerung für die nächste Woche verständigt haben. Soll heissen die Preise steigen nicht auf die marktgerechten 1,35 € sondern wir sollen mit deutlich weniger abgespeist werden.
Das hätte allerdings zur Folge, dass die Ablieferbereitschaft sich wieder vollkommen reduziert. Der unternehmerische Mäster wird seine Tiere nicht mehr unter 1,40 € abgeben auch wenn es ihnen weh tut.
MfG
agriculus
Wer setzt eigentlich die Notierungskommission ein?
Wenn die das nicht können, dann müssen die ausgetauscht werden. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
gruß Werner
Hallo zusammen,
zur Zeit höre ich 1,28 € bis 1,32 € für die kommende Notierung.
Für alle "Grünen" - wenn es nach mir gehen würde, ständen da morgen Mittag wieder die 1,48 € - aber es geht leider nicht nach mir! LEIDER.
Schönen Abend.
Gruß
1,32 € sind definitiv zu wenig. Wir wissen alle wie die Mäster auf so einen Preis reagieren!
Ich bin Selbstmischer, ich habe seit Anfang des Jahres eine spezielle Endmastmischung. Die halten mir die Ställe noch ein paar Tage warm.
MfG
Wenn die Kommission morgen auch nur ein bischen Vernunft walten lässt
dann wird Sie sich nicht an den Forderungen der Schlachtbranche orientieren
und einen Preis von mindestens 1,35 € vorgeben.
Sollten dann Hauspreise kommen, werden die Mäster mit Sicherheit voll
hinter der Entscheidung der Kommission stehen und diese mittragen,
indem Sie Schlachtschweine abmelden (zumal Minustemperatutren gemeldet sind)
und nur die Stückzahlen andienen die unbedingt notwendig sind.
Es gibt nun wahrlich wenig Gründe noch auf irgendwelche Forderungen oder
Drohungen einzugehen, einen auf die Nuss gibt es sowieso wieder wenn
sich der Markt dreht oder glaubt einer noch was anderes nachdem was
in den letzten Wochen abgespielt hat!!!
Ich hab das Gefühl; die meisten glauben noch an den Weihnachtsmann.
Die bekommen ihre Schweinemengen schon; keine Panik.
Viele "kennen" ihre Mäster; und da sind dann ein paar grosse; die jede Woche 1000 oder 1500 fett haben; die brauchst du nur anrufen und bieten; die kann man ruhig für 1,45 kaufen; die restlichen 70% dafür für 1,30;genauso mit dem privaten Viehhandel; die nicht in der Kommission sind; und schon läuft die Sache wieder.
Da kann man lange warten und seine Schweine mit Diätfutter mästen.
Glaubt mir das ruhig.
Schweine werden satt und reichlich hier durch die Gegend gekarrt; auch für gute Preise...
In dem Sinne
MFG
Mühlenbach
@ alle
Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht....
Siehe u.a. auch z.Zt. Nordafrika.
Nachtrag: Russland ist aufgrund verletzung formaler Bestimmungen immer noch dicht.
Weil den Vet. die Deutschen Begleitpapiere nicht passen; sondern nur Bestätigungen Russischer Labore.
Zitat" das kann zwei Woche dauern; aber auch vier Wochen.
Zudem würden sich die USA und Brasilien freuen; in unser Land liefern zu dürfen"...
Also wird nur soviel abgenommen; wie das Inland braucht; zzgl. die Mengen für die PLH.
Und dann wird es vorläufig einen Grenzpreis geben; zwischen Gewinnerwartung durch die PLH; Lagerkosten; Verkaufsdruck Inland.
dann kann es sein; dass der Februar bei 1,35 vorläufig hängen bleibt.
Wohlgemerkt; die Betonung liegt auf kann.
In dem Sinne
MFG
Mühlenbach
@ Muehlenbach [#8]
Richtig. Es kann alles sein. Fragt sich nur, wer schürrt und spielt da alles mit ?
wir sollen mit 1,28 € abgespeist werden, was ich so gehört habe
jbh
@ Werner [#2]
Wer setzt eigentlich die Notierungskommission ein?
Das würde mich auch sehr interessieren. Wie das bei Butter und Käse geschieht, ist im Bundesgesetzblatt beschrieben (auszugsweise):
§ 2
Bildung von Notierungskommissionen
(1) Zur Feststellung von Preisen und des Marktverlaufes (Notierung) können für folgende Gebiete von zu dem jeweiligen Gebiet gehörenden Ländern Notierungskommissionen gebildet werden:
1. für das Gebiet der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein,
2. für das Gebiet der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen und
3. für das Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen.
(2) Eine Notierungskommission kommt zustande, wenn sich so viele Länder eines in Absatz 1 beschriebenen Gebietes an der Bildung der jeweiligen Notierungskommission beteiligen, daß mindestens 75 Prozent der in dem Gebiet hergestellten Menge des zu notierenden Erzeugnisses erfaßt werden, und die beteiligten Länder den Sitz der Kommission vereinbaren.
(3) Jede Notierungskommission gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde des Landes bedarf, in dem die Notierungskommission ihren Sitz hat (zuständige Behörde). Diese führt hierzu das Einvernehmen mit den zuständigen Behörden der Länder herbei, die an der Vereinbarung nach Absatz 2 teilnehmen (beteiligte Behörden).
(4) Die beteiligten Länder regeln die Finanzierung im Rahmen der Vereinbarung nach Absatz 2.
§ 3
Zusammensetzung der Notierungskommissionen
(1) Jede Notierungskommission besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens sechs und höchstens 14 Mitgliedern, von denen je die Hälfte Vertreter der Händler (Käufer) und Vertreter der Hersteller und Absatzzentralen (Verkäufer) sein müssen. Die zuständige Behörde bestimmt im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden die Zahl der Mitglieder.
(2) Die Mitglieder sollen in der Milchwirtschaft oder dem Fachhandel tätig sein. Sie werden von der zuständigen Behörde für die Dauer mindestens eines und höchstens dreier Kalenderjahre bestellt. Vor der Bestellung sollen die in den beteiligten Ländern vertretenen Verbände der Käufer und Verkäufer gehört werden.
(3) Der Vorsitzende soll durch berufliche Tätigkeit mit der Milchwirtschaft und dem Fachhandel vertraut, nicht jedoch Käufer oder Verkäufer sein. Er wird von den Mitgliedern für die Dauer mindestens eines und höchstens dreier Kalenderjahre mit einfacher Mehrheit gewählt und sind von der zuständigen Behörde bestellt. Bei Stimmengleichheit ist die Wahl zu wiederholen.
(4) Für den Vorsitzenden und jedes Mitglied sind mindestens ein, höchstens drei Stellvertreter zu bestellen. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.
(5) Die Ausübung des Vorsitzes oder der Mitgliedschaft in der Notierungskommission ist ehrenamtlich. Bei Beginn der Tätigkeit sind die ehrenamtlich Tätigen zur gewissenhaften Ausübung und zur Verschwiegenheit besonders zu verpflichten. Die den §§ 84 bis 86 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften sind anzuwenden.
(Quelle: http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL1/1997/19972768.1.HTML)
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@ agriculus [#1]
Der unternehmerische Mäster wird seine Tiere nicht mehr unter 1,40 € abgeben auch wenn es ihnen weh tut.
Wieviel Prozent der Mäster sind Unternehmer ? Die Schlachtzahlen zu tiefsten Notierungen sind schon wieder recht hoch.
Schöne Grüsse, Richard Ebert
Sauenpreis von gestern: + 11cts auf 1,04 €
MfG Poldi
Hallo,
Nach meinem Kenntnisstand wird heute der Preis bei ca. 1,30 Euro/kg. SG liegen. Es gibt aber auch ein Potenzial für eine Überraschung bei der heutigen Notierung.
mfg
Bigpig