Verbraucherschutz: Verbot der Begasung bei Kartoffeln ?
Trotz kleinster Preise werden auch in diesen Tagen Kartoffeln beanstandet. Wenn die LKW erst beim Emfänger stehen, hat der Versender kaum eine Möglichkeit, eine Beanstandung zu verhandeln. Ist die Ware sortierbar, werden entsprechende Abzüge vereinbart, bei nicht sortierbaren Mängeln geht der Zug zurück und ist dann mit soviel Kosten belastet, wie die Kartoffeln in dieser Saison kaum noch kosten werden. Aus diesem Grund selektieren die Versandhändler schon am Abgangsort sehr stark. Zweifelhafte Partien werden gar nicht erst verladen. Das Problem ist allerdings die Verwertung dieser Ware. Futterbauern fragen nun nach Beendigung der Frostperiode wieder besser nach, denn oftmals lagern die Kartoffeln draußen. Ob der Markt damit genügend Entlastung erfährt, um sich zu festigen, bleibt abzuwarten.
Im Zusammenhang mit dem Verbraucher- und Umweltschutz wird nun ein Verbot der Begasung von Speisekartoffeln diskutiert. Besonders die Entsorgung der kontaminierten Schälabfälle stellt eine Umweltbelastung dar. Vorreiter in dieser Diskussion ist Dänemark, wo schon seit zwei Jahren keine Begasung mehr stattfindet. Schon beim Export deutscher Kartoffeln nach Großbritannien wurden begaste Partien abgelehnt.
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