Glücksritter
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Verluste aus Warentermingeschäften: Steuermindernd ?

Geehrte Forumsteilnehmer,

mein zuständiges Finanzamt will die von mir im landw. Betrieb geltend gemachten Verluste aus Warentermingeschäften mit Schweinen nicht anerkennen. Begründung: Es hätten die tatsächlich erzeugten Mastschweine auch über die WTB abgesetzt werden müssen.

Anders dagegen der Sachverhalt in der gewerblichen Tierhaltung. Hier sollen erlittene Verluste voll anerkannt werden.

Entspricht dies der aktuellen Rechtsprechung?

Ich bitte um Hifestellung.

Geschrieben von Glücksritter am
paul
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Glücksritter,

nach meinen Erkenntnissen behandeln die jeweiligen Finanzämter die Gewinne oder Verluste aus Warentermingeschäften sehr unterschiedlich.

Einige bewerten ganz einfach nach "Spekulativem Börsengeschäft". Andere sehen klar die Vebindung zum Mastbetrieb und werten als normalen Betriebsgewinn- oder
Verlust.

Unterschiede zwischen Landwirtschaftlichem oder Gewerbebetrieb sind mir nicht bekannt.

Meine Termingeschäfte laufen als Aktive Geschäfte eines gewerbl. Maststalles und werden in der Bilanz als Betriebsgewinn oder Verlust gewertet.

Das Finanzamt hat sehr lange geprüft ob die Börsengewinne als Spekulationsgewinne der entsprechenden Steuer unterliegen.

Gruß Paul

Richard Ebert
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Ich habe den Beitraus aus unserem landwirtschaftlichen Forum zusätzlich ins Finanzforum gestellt.

Vielleicht kann jemand mit Gewerbebetrieb seine Erfahrungen schildern.

he96
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ Glücksritter [#1]

""Begründung: Es hätten die tatsächlich erzeugten Mastschweine auch über die WTB abgesetzt werden müssen.""

Aus finanzwirtschaftlichem Hintergrund kann ich sagen; dass weltweit weit über 90% (98%?) aller Futures NICHT geliefert werden. Ein Future ist grundsätzlich KEIN Ersatz eines normalen Lieferweges sondern dient HAUPTSÄCHLICH einem RISIKOTRANSFER = Preisabsicherung = HEDGING = RISIKOMANAGEMENT.

Die obige Begründung ist m.E. daher NICHT logisch - was aber nicht heisst dass man mit LOGIK dagegen was machen kann. Ich würde aber hier eine gute Argumentationskette sehen.

@ paul [#2]

""die jeweiligen Finanzämter ... sehr unterschiedlich.""

Ich habe dieser Erfahrung auch mit 2 Sachverhalten gemacht. Der eine hatte was mit Börse zu tun und bei TMW wurde mir mehrfach erklärt, dass "das" nicht klappt - es hat aber geklappt. Offensichtlich hatte ich Glück mit dem Sachbearbeiter.

In einer anderen Sache hatte ich gegen einen Bescheid Widerspruch eingelegt und man hat mir Recht gegeben und sich fast entschuldigt - obwohl mir von fachkundiger Seite gesagt wurde, ich sei chancenlos.

Recht haben und Recht bekommen ist leider oft was anderes.

gruss hans

Asamat
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

Meine Erfahrung mit Gewinnen und Verlusten aus komplizierteren Börsengeschäften mit mehreren Finanzämtern sind ebenfalls, daß man mit Erklärung und Argumentation (vorher oder nach Einspruch) viel machen kann.

Ich habe mir immer Mühe gegeben, die Dinge bei der Steuererklärung freundlich zu erklären, und bisher hat es immer geklappt. Ob ich nur Glück hatte, oder die Erklärungen etwas geholfen haben, weiß ich natürlich nicht.

Ich habe mir immer vorgestellt, daß so ein armer Sachbearbeiter zwar vielleicht inzwischen von Aktien gehört hat, aber sicher weder von Termingeschäften oder Legs von Currency-Trades, geschweige denn daß er IAB-Auszüge interpretieren kann. Also muß man ihm die Sachen aufbereiten, so daß sie ihm plausibel erscheinen ...

Dann am Ende der Steuererklärung um Erklärung bitten: wenn man etwas nicht richtig gemacht hat, wie es richtig ist. Und ehe er sich diesen Schuh anzieht, macht er vielleicht lieber schnell einen Haken ... :-)

Gruß,
Asamat

he96
Mitglied seit 11 Jahre 4 Monate

@ Asamat [#5]

""Also muß man ihm die Sachen aufbereiten, so daß sie ihm plausibel erscheinen ...""

Genau das ist es: FREUNDLICH, ERKLÄREND (nicht belehrend), evtl. noch ein paar Hinweise und OFT kommt man damit weiter als mit der Keule.

gruss hans

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