select
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Bis 2010 über 70% weniger Finanzdiensleister in Deutschland ?

Da auch hier im Forum viele "Vertriebler" rumschleichen möchte ich gern ein paar Gedanken loswerden.

Grundlage der oben genannten These?
In DE gibt es ca. 480.000 Finanzdienstleister. Zum Vergleich: In GB ist die Zahl der Finandienstleister mit ca.40.000 anzusetzen. Diese Zahl (ja nach Volkswirtschaft/Größe u.s.w.) als obere Grenze des Durchschnitts in der EU anzusehen. Wer wird sich wem anpassen?

Da Europa auch im Finanzdienstleitungssektor "verschmilzt", hat dies auch folgen auf die Finanzdienstleister. Die ersten großen Schritte gehen über mehrere Gesetze:
- 6. KWG-Novelle
-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie
-Versicherungsvermittlerrichtlinie
-Richtlinie 2004/39/EG (Europäisches Recht)

Folge:
Viele Finanzdiensleister erfüllen nicht die geforderten Mindestbedingungen.
-Mindestqualifikation nach "drohenden" EU Recht
-Berufshaftpflichtversicherung mind. 1-1,5 Mio € pro Jahr
- u.s.w.J

Wenn man bedenkt, das nur ca. 18% der Finanzdienstleister eine Berufshaftpflichversicherung haben. Hier sollten beim Kontrahierungszwang auf die Versicherung schon viele vom Markt fliegen (hohe Stornos, Eintragungen .....) Der Rest wird nicht die Mindestqualifikation (nur ca.30%?) haben/erreichen oder über zu wenig EK verfügen.

Es wird Zeit das hier dieser ganze "Dreckhaufen" aufgearbeitet wird. Die Personen, die sich dem legalen Betrug am Kunden "bedienen" Ihre Lektion erhalten. Alles hat ein Ende!

Gruß select

Tradex
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ select

wie jetzt, reicht jetzt mein 2-Tagescrashkurs von 1989 bei der HamBu-Mafia nicht mehr aus? ;-)

Im Ernst. Für die ernsthaften Vertreter der Branche kann das nur gut sein!

Gruß
Sascha

select
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ pullPUSH [#49]

Nicht nur der Arbeitgeber haftet, sondern der Berater ebenfalls.

"Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber muss Kapitalerhalt garantieren

Für Arbeitnehmer hat sich die Mitnahme von Betriebsrenten zu einem neuen Arbeitgeber verbessert. Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts München zur betrieblichen Altersvorsorge dürfen Provisionen beim Abschluss betrieblicher Altersvorsorgeverträge nicht auf einen Schlag mit den Beiträgen der ersten Jahre verrechnet werden (LAG München, Az. 4 Sa 1152/06).

Auch eine Verteilung auf die ersten fünf Jahre wird als unzulässige Verrechnungsform gewertet. Diese sogenannte Zillmerung führte bisher in der betrieblichen Vorsorge zu einer einseitigen Benachteiligung von Arbeitnehmern, wenn sie die Verträge beispielsweise bei Arbeitsplatzwechsel oder -verlust kündigen mussten.

Im konkreten Fall hatte eine Mitarbeiterin drei Jahre lang insgesamt 6.230 EUR in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Beim Ausscheiden aus dem Betrieb und der damit verbundenen Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge wären davon jedoch nur noch 639 EUR als Versicherungswert vorhanden gewesen. 5.690 EUR sollten also allein als Provisionszahlung geleistet werden.

Der Arbeitgeber wurde nun verurteilt, die fehlenden 90% auszugleichen und an die Mitarbeiterin zu zahlen. Wenn also bislang Arbeitnehmer ein Verlustgeschäft gemacht haben, statt einen Kapitalstock für die Altersvorsorge aufzubauen, werden Arbeitgeber künftig schadenersatzpflichtig."

select
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ select [#53]

Das Urteil bezieht sich auf alle Durchführungswege.

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pullPUSH
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ select [#53]

"werden Arbeitgeber künftig schadenersatzpflichtig."

Ja das ist ein schönes Thema - betrifft eine menge Betriebe die ungedeckte Altersrückstellungen haben.

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ select [#53]

Ich verstehe überhaupt nichts von betrieblicher Altersvorsorge, habe aber eine Frage zum 'Kapitalerhalt'.

Bedeutet das Urteil nicht in der Konsequqenz, dass statt chancen-orientierte Anlagen, wie Aktien (auf tiefem Niveau, nicht zum Allzeithoch) gemieden werden müssen zu Gunsten von risiko-armen Anlagen wie Anleihen oder gar Geldmarktfonds ?

Oder zuitieren Sie dieses Urteil nur wegen der hohen Kosten für Vertrieb und Verwaltung ?

dhp05
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Richard Ebert [#56]

"- hohen Kosten für Vertrieb und Verwaltung"

Ja, darauf zielt dieses Urteil ab.

Wenn bertriebliche Altersversorgung erstmal den "Vertreter" "reich" macht, und von den vermeintlichen "theoretischen" Ansprüchen bei vorvertraglicher Kündigung nichts übrig bleibt, dann ist das rechnerische Verlustgeschäft nicht beim AN anzusiedeln, sondern beim AG, der im NICHTWISSEN um die rechnerische Behandlung von Versicherungsbeträgen seinem AN gegenüber eine Vorsorgepflicht hatte, der er nicht nachkam. (so in etwa denkt es ein Richter)

Auf deutsch: Eine Leistung, die ich als AG meinem AN gegenüber im Rahmen eines Vertrages zusage, darf nicht geschmälert werden, dass Vertragsbestandteile (bspw. durch zillmern. wie bei LV üblich) zu Lasten des AN geschmälert werden.

Pers. Beurteilung zur Rechtsprechung: Selbst wenn es mich betreffen würde, weil zu blode eine ordentliche Pensionszusage zu formulieren und auszugestalten! Wennn dann die Rechtssprechung käme/kommt: Sie stimmt schon so!

select
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Richard Ebert [#56]

"Oder zuitieren Sie dieses Urteil nur wegen der hohen Kosten für Vertrieb und Verwaltung ?"

Das Urteil bezieht sich nicht über den Ausbau des Deckungsstockes, sondern über die Art und Weise wie Abschlusskosten herausgelöst werden. Ich habe in einem anderen Thread "LV" schon vor Jahren auf die "ungünstigen" Durchführungswege hingewiesen. Dies wird durch das Urteil unterstrichen. Ein Geschäftspartner hat einmal in einer Unterhaltunge einen guten Gedanken vermittelt: "Die Gesellschaften sanieren sich über die BAV". Warum? Die Politik erlässt Gesetze, welche eine nachgelagerte Besteuerung angesetzt. In der Ansparphase kann/soll Steuerstundung vollzogen werden. Diese "Wege" können nur über Versicherungslösungen umgesetzt werden. Dadurch kommen nur bestimmte Produktanbieter in Frage. Somit werden Kapitalströme politisch "motiviert" klar kanalisiert. Die Risiken werden auf AG und AN verteilt. Über zukünftige Risiken bezogen auf den persönlichen Steuersatz usw. wollen wir lieber nicht sprechen.

@ dhp05 [#57]

Genau so ist es.

"Selbst wenn es mich betreffen würde, weil zu blode eine ordentliche Pensionszusage zu formulieren und auszugestalten! "

Das ist ein sehr komplexer Bereich. Dazu müssen Steuerberater, Anwalt, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Berater und Firma in einem "Boot" sitzen. Es ist aber der einzigste "BAV Durchführungsweg" den ich als sinnvoll erachte.

select
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

2010 ist bald erreicht. Die Politik und somit der Gesetzgeber hat Verbraucherfreundliche Wellen produziert, aber der Bereinigungsprozess unter den vielen unnützen Finanz- und Versicherungsvermittlern ist nicht eingetreten. Das Spiel geht munter weiter. Verbesserungen wurden und werden im Sinne der Verbraucher angefertigt, keine Frage. Ob das eine Besserstellung der persönlichen Vermögensbildung hervorbringt, gemeint sind hier die Verbraucher, bezweifle ich eher.

select
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Geht munter weiter? Ja................

select
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Die Spezies lebt weiter. Regulierungen wurden erlassen, eingeführt, aber an den Praktiken hat sich nichts geändert. Der Verkaufsdruck blüht weiter und nachhaltige Veränderungen stehen nicht an. Gibt es eine Schuldfrage?

In einer Diskussion hörte ich die Bezeichnung "dumme Verbraucher". Sind Verbraucher wirklich dumm? Egal welche Argumentationen wir finden, für das eigene Handeln muss jeder selbst die Verantwortung übernehmen. Ok. Aber warum lassen Verbraucher sich Finanzprodukte verkaufen, welche deutlich die eigenen Nachteile verstärken?

Auf Wikipedia steht:

"Dummheit bezeichnet umgangssprachlich eine törichte Handlung sowie einen Mangel an Intelligenz oder Weisheit.

Im engeren Sinne ist Dummheit die mangelhafte Fähigkeit, aus Wahrnehmungen angemessene Schlüsse zu ziehen. Dieser Mangel beruht teils auf Unkenntnis von Tatsachen, die zur Bildung eines Urteils erforderlich sind, teils auf mangelhafter Schulung des Geistes oder auch auf einer gewissen Trägheit und Schwerfälligkeit im Auffassungsvermögen. Jedenfalls ist die Dummheit ein Fehler, der noch innerhalb der Grenzen der normalen kognitiven Fähigkeiten liegt und deshalb von geistiger Behinderung oder Unsinn unterschieden werden muss."

Dummheiten = also dumm = Da hilft nur Aufklärung, Bildung. Und wo fängt dass alles an? Wer entscheidet, was Aufklärung und Bildung ist? Fakten sind eine natürliche Grundlage. Wer legt die Regeln, die Basis fest? Wir, ich, andere? Dummheit ist nur ein Symptom. Die Ursache ist eine andere. Es gibt da etwas, vor der Dummheit. Das Vertrauen auf Informationen, welche durch Kommunikationen zustande kommen.

Mit Informationen meine ich die Verbalisierung von Gedanken. Finanzdienstleister tragen eine Verantwortung (Dies gilt ebenfalls, auch wenn sie nur als Verkäufer auftreten), der eine mehr, der andere weniger, was mit den verbalisierten Gedanken bezweckt werden soll. Es ist leicht für den Anbieter Informationen so bereitzustellen, dass die eigenen Ziele erreichbar scheinen. Dazu bedient er sich fremder "Mittel", wie zum Beispiel den Attributen betrügen, täuschen, lügen, vertuschen, ablenken, manipulieren usw. Ohne Vertrauen ist kaum eine geordnete Kommunikation möglich.

Dummheit kann somit eine berechtigte Aussage darstellen, welche ich grundsätzlich nicht akzeptiere, da es nur ein Teil des gesamten Komplexes ist.

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