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FG Düsseldorf: Kosten der Geldanlage sind voll absetzbar

Kosten für die Geldanlage voll absetzen

Von Robert Kracht

Financial Times Deutschland, FTD (07.08.07) - Liegen in einem Depot Aktien, Anleihen und Zertifikate, erkennen Finanzbeamte die Kosten der Geldanlage nur zum Teil an, da sie auch auf steuerfreie Kursgewinne entfallen.

Diese pauschale Sichtweise hatte das Finanzgericht Düsseldorf jüngst bemängelt, wenn Anleger ihre Bankspesen, Beraterhonorare oder Kreditzinsen gezielt Dividenden- oder Zinstiteln zuordnen. Dann sind sie von den Kapitaleinnahmen als Werbungskosten abzugsfähig (Az. 12 K 6440/04).

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/:Portfolio%20Kosten%20Geldanlage/235870.html)

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