waterloo
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Steward & Spencer: Wann wird ausgezahlt ?

Wer kennt den Steward & Spencer International Limited Fonds (WKN 986368) ?

Es handelt sich dabei um einen Managed Futures Fonds auf Genußscheinbasis mit Renditeerwartung von ca. 20 % p.a.

Der Fonds lieferte in den letzten Jahren durchaus diese Rendite.

Ich suche nähere Informationen zur Gesellschaft (Seriosität usw.)

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ TJRemington [#151]

Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Klage wegen Geschäftsschädigung rechnen müssen, wenn diese Information nicht stimmen sollte.

@ TJRemington [#150]

Das gleiche gilt auch, wenn das verlinkte Urteil durch eine höhere Instanz wieder aufgehoben worden sein sollte.

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Mehr würde mich interessieren, ob die Altkunden ausgezahlt werden und wie sich der Hedge-Dachfonds ohne Geheimnisse entwickelt [#149]. Wegen letzterem habe ich gestern bei Steward & Spencer angefragt.

TJRemington
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

"Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Klage wegen Geschäftsschädigung rechnen müssen, wenn diese Information nicht stimmen sollte."

Zum Glück bin ich kein Geschädigter, sonst würde mich diese Aussage ziemlich aufregen!

AlternativInvestor
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Das im Beitrag [#150] genannte Urteil wurde unlängst vom zuständigen OLG bestätigt.

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ AlternativInvestor [#154]

Bitte kurz mitteilen, wenn Sie dazu einen Link im Internet finden.

Die Kunden dürfen sich solange freuen, dass Steward & Spencer nicht von der Krise betroffen ist. Die Meldung ohne Datum ist im Internet zu finden:

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Steward & Spencer AG nicht von Finanzmarktkrise betroffen

Pressemitteilung von: Steward & Spencer AG

(openPR) - Die Krise am amerikanischen Immobilienmarkt, die sich sogar an den europäischen Aktienbörsen bemerkbar macht, hat laut Aussage von Herrn Klaus Schaaf, Vorstand der Steward & Spencer AG, keinen Einfluss auf die aktuelle Kapitalmarktemission oder die Handelsstrategien des Hedgefonds-Initiators. Im Gegenteil sieht Herr Schaaf hier eine Bestätigung der auf Transparenz, Diversifikation und Sicherheit basierenden Unternehmensphilosophie.

Die Produkte der Steward & Spencer AG sind so konzipiert, dass sie genau in solchen Phasen der Unsicherheit und der fallenden Börsenkurse als risikoreduzierende Beimischung fungieren.

Dagegen sieht Herr Schaaf ein großes Problem darin, dass zum wiederholten Male Hedgefonds bei einer Krise am Finanzmarkt in Kollektivhaftung genommen werden: „Es gibt nicht den Hedgefonds. Und es gibt auch nicht die Hedgefondsstrategie. Daher kann es auch keine Finanzmarktkrise geben, die die Hedgefonds insgesamt gefährdet."

STEWARD & SPENCER AG
Steinstr. 11
D 40212 Düsseldorf
Telefon 0211 96 87-5
Telefax 0211 96 87-668
e-mail:
Website: http://www.sasag.de
Kontaktperson: Klaus Schaaf

Seit Anfang der 90er Jahre ist Steward & Spencer auf den Bereich Alternative Investments und Hedgefonds spezialisiert. Die Steward & Spencer AG war seit 1994 Börsenmitglied der EUREX und erhielt 1998 den Status einer Wertpapierhandelsbank. Von Beginn an wurden eigene Handelssysteme entwickelt, sowie interne und externe Händler bewertet und überwacht. Dabei lag der Fokus auf der Risikobegrenzung – noch vor der Gewinnmaximierung. Im Zuge dessen wurden effiziente Prozesse zur Risikosteuerung installiert und Softwaremodule programmiert, die eine fehlerfreie Umsetzung gewährleisten.

Während der nunmehr 14-jährigen Firmengeschichte wurden verschiedene Produkte und Dienstleistungen rund um die Vermögensverwaltung und Alternative Investments angeboten.

Inzwischen wurden Finanzkommissiongeschäft (Wertpapierhandelsbank) und Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung) eingestellt. Die Gesellschaft konzentriert sich nun ausschließlich auf ihre Kernkompetenz als Entwickler und Initiator transparenter Hedgefondslösungen. Ziel der Steward & Spencer AG ist es, sich im Markt für Hedgefonds als Anbieter besonders transparenter und risikoarmer Produkte einen Namen zu machen.

Flaggschiff der Produktpalette wird ein Dach-Hedgefonds. Ziel des Dach-Hedgefonds ist eine stetige Wertentwicklung bei möglichst niedrigem Risiko und sehr geringer Abhängigkeit von den Entwicklungen einzelner Aktien- und Rentenmärkte. Der wesentliche Vorteil der Dachfonds-Konstruktion liegt in der breiten Risikostreuung. Der aktiv gemanagte Fonds investiert hauptsächlich in die wichtigsten Hedgefonds-Indizes und deckt damit alle Hedgefonds-Stile ab.

(Quelle: http://209.85.129.132/search?q=cache:HDgoyDVLPeoJ:http://www.openpr.de/news/150781/Steward-Spencer-AG-nicht-von-Finanzmarktkrise-betroffen.html+steward+spencer&cd=8&hl=de&ct=clnk&gl=de)

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Steward & Spencer AG: Vorstände müssen Anlegern ihr Geld zurückzahlen

Die Vorstände wollten das verlorene Verfahren in der ersten Instanz nicht akzeptieren; jedoch hatte auch das Berufungsverfahren keinen Erfolg. Die Richter bestätigten ihre Kollegen vom Landgericht.

Das Gericht verurteilte die beiden Vorstände der Steward & Spencer AG zu Schadenersatz wegen sittenwidriger Schädigung. In der Begründung wichen sie vom Landgericht ab: Sittenwidrig sei der Wechsel der Anlagestrategie. Während der Laufzeit der Anlage dürfe die Anlagestrategie nicht ohne Zustimmung der Anleger gewechselt werden; werde zu einer Strategie mit erhöhtem Risiko gewechselt, verdiene dies den Vorwurf der Sittenwidrigkeit.

Zu ersetzen ist der Schaden, der durch den Wechsel entstanden ist. Da im August 2004 laut den Kontoauszügen, die die Anleger erhielten, noch Vermögen vorhanden war, ist der Unterschiedsbetrag zum Vermögen nach dem Strategiewechsel, der bei Null liegt, zu ersetzen. Denn die Fondsgesellschaft war danach nicht mehr in der Lage, die Auszahlungswünsche der Anleger zu bedienen.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Wichtig ist, dass nicht der Betrag eingeklagt wird, den der Anleger ursprünglich in die Fondsgesellschaft investiert hat, sondern den Betrag, der sich aus den Kontoauszügen mit Datum vom 02.08.2004 ergibt.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf), Urteil vom 18. März 2009, Az. I-15 U 48/08

(Quelle: http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_s/2009070934114512_Steward_Spencer_OLG_Duesseldorf.shtml?navid=2)

Hinweis: Dies ist keinerlei Empfehlung für die zitierte Anwaltskanzlei, aber auch nicht das Gegenteil davon.

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