Indien hat neue Verordnungen zu den Einschränkungen der Lagerbestandshöhe veröffentlicht. Das Land hat in den neuen Verordnungen die Höchstmenge für Lagerbestände von Händlern um 75 % auf 250 t gesenkt. Überschüssige Bestände müssen innerhalb von 15 Tagen abgebaut werden, sodass die Regelung erst nach dem 5. März wirksam wird. Sie gilt bis zum 31. März. Viele Händler äußerten sich kritisch gegenüber der neuen Verordnung und zeigten sich verärgert. Ein Einlenken der Regierung wird jedoch nicht mehr erwartet.
Quelle
VR AGRAR