Europäischer Gerichtshof bestätigt italienisches Anbauverbot für GVO-Mais MON810
Das Anbauverbot für den Genmais MON810 in Italien ist rechtmäßig. Das hat der EU-Gerichtshof entschieden. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen so etwas auf ihrem Hoheitsgebiet selbst entscheiden.
Das Anbauverbot für den Genmais MON810 in Italien ist rechtmäßig. Das hat der EU-Gerichtshof entschieden. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen so etwas auf ihrem Hoheitsgebiet selbst entscheiden.