Der Bund hat das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz am 27. Oktober geändert. Empfänger von Direktzahlungen müssen bei der Umwandlung von Dauergrünland einige Punkte beachten. Bisher gilt, dass greeningpflichtige Betriebe eine Genehmigung benötigen, wenn sie Dauergrünland in eine andere landw. Nutzung umwandeln wollen.
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