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EU-Milchquotenausstieg 2015 in gelassener Erwartungshaltung

Günstige Aussichten für einen reibungslosen Milchquotenausstieg – Milchkontingente sind funktionslos und contraproduktiv geworden

In einer einschlägigen Studie hat die EU-Kommission mit Unterstützung der Agrarwissenschaft die voraussichtlichen Bedingungen des Ausstiegs aus der sog. Milchmengenregelung im Jahre 2015 untersucht. Das Ergebnis lieferte die beruhigende Erkenntnis, dass die Befürchtungen um große „Schocks“ keinen realistischen Hintergrund haben.

Schon seit mehreren Jahren wird die gestiegene EU-Quote nur noch zu 95 % erfüllt. In den einzelnen Mitgliedstaaten stellen sich die Verhältnisse extrem unterschiedlich dar und reicht in der Spannbreite von einer knappen Überschreitung der Kontingentsmengen um 3 % in Österreich bis zur Nichtausschöpfung von 50 bis 55 % in Bulgarien und Rumänien.

(1)  Insgesamt sind es nur noch drei Länder Österreich, Zypern und Dänemark, die dauerhaft die Quote überschreiten.

(2)  Wechselnde Über- und Unterlieferungen werden in 4 weiteren Ländern Polen, Irland, Deutschland und Luxemburg beobachtet.

(3)  Alle übrigen 20 Mitgliedsländer sind bereits dauerhafte Unterlieferer geworden. Dazu gehören große Erzeugungsgebiete wie Frankreich mit minus 5 bis 10 %, Großbritannien mit 10 bis 15 % und selbst der frühere Dauerüberlieferer Italien bleibt immer knapp unter der Quotengrenze. In den neuen Mitgliedstaaten überschreitet die Unterlieferung regelmäßig die 20 % Marke

Im Falle einer Freigabe der Milcherzeugung wird es quotenbedingt geringe Veränderungen im Angebotsverhalten geben. In den wenigen Ländern mit der Neigung zur Überlieferung dürfte der Zuwachs in Grenzen stattfinden, die auf einem aufnahmefähigen globalen Milchmarkt ohne größere Probleme verkraftet werden können.

Da die Milchpreise überwiegend von den Weltmarktentwicklungen vorgegeben werden, hat die Quotenregelung ihre gesamtwirtschaftliche Funktion einer preisstützenden Produktionsdrosselung längst verloren. Für die einzelbetriebliche Entwicklung von wachstumsfähigen und –willigen Betrieben stellt sie ein nutzlos  gewordenen Hinderungsgrund dar, der den übrigen Betrieben keine nennenswerte Vorteile bringt. Eine EU-Quotenregelung nützt nur noch der Drittlandskonkurrenz, die die globalen Marktchancen ungehindert ausschöpfen können.

Allerdings ist die Milchwirtschaft gefordert, die Lieferbeziehungen zwischen Erzeuger und Molkerei auf eine neue Geschäftsgrundlage zu stellen. Anders als im Vieh- und Fleischgeschäft ist eine ein-bis zweitägige Abholung für den Erzeuger und ebenso verlässliche Belieferung der  Molkereien von beiderseitigem Interesse.   

Der schon vorhandene Wettbewerb wird intensiver.

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