Die AbL begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zur sogenannten „Kleinerzeugerregelung“. Die Auslegung dieser Regelung in Baden-Württemberg hat dazu geführt, dass eine ganze Reihe von kleinen Betrieben im Schwarzwald von der Produktion von Bio-Milch ausgeschlossen wurde.
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