In der kommenden Woche will die EU-Kommission eine weitere Untersuchung anstoßen, die klären soll, ob Argentiniens Biodieselexport unerlaubt subventioniert wird. Das teilen meldet heute die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Fachkreise mit.
Dazu hatte das European Biodiesel Board die EU-Kommissionaufgefordert. Eine offizielle Stellungnahme gibt es dazu aber noch nicht.
Eine Untersuchung würde die Möglichkeit für Importzölle bieten, auch wenn Argentinien und Indonesien bereits erfolgreich gegen solche Maßnahmen der EU vor einem WTO-Gericht geklagt haben.
Das zweithöchste Gericht der Europäischen Union (General Court) hatte im Jahr 2016 diverse Regeln verfügt, solche Zölle zu erheben. Die EU hat gegen das WTO-Urteil Widerspruch eingelegt und hatte noch am Montag gesagt, diesen Widerspruch zurückziehen zu wollen.
Konsequenterweise hat die EU die seit fünf Jahren geltenden Strafzölle (22-25,7%) gegen Argentiniens Biodieselimporte abgeschafft und die alten Zollsätze von vor 2013 in Höhe von 8,8 bis 20,5 % wieder eingeführt.
In der Klage gegen Argentinien und Indonesien hatte die EU vorgetragen, dass die Produktion von Biodiesel unzulässig subventioniert wird und die Biodieselhersteller hierzulande benachteiligt.
Die Lieferländer bezeichneten die Anti-Dumping-Zölle als protektionistisch.
Auch im Jahr 2012 beschloss die EU eine Untersuchung über mögliche Subventionen, befristete diese aber auf 2013. Am Tag nach dem Ende der Untersuchungen beschloss die EU die Strafzölle auf alle Biodiesel-Importe.
Text: HANSA Terminhandel GmbH /