Die Kommission der Europäischen Union hat eine Untersuchung darüber angeordnet, ob Exporteure vom argentinischen Biodiesel von unfairen Subventionen profitieren. Das ist eine Antwort auf zwei Gerichtsurteile der WTO, die die EU dazu zwingen, Anti-Dumping-Zölle gegen Argentinien und Indonesien aufzuheben.
Das European Biodiesel Board (EBB) hatte sich im Dezember erneut über unerlaubte Wettbewerbsverzerrungen bei der EU-Kommission beschwert.
In einem Bericht der Kommission heißt es, das es genügend Anhaltspunkte dafür gibt, dass argentinische Biodieselproduzenten von mehreren Subventionen der dortigen Regierung profitierten. Das sind beispielsweise künstlich verbilligte Rohstoffe (Sojabohnen) und Dienstleistungen, vergünstigte Löhne und niedrige Steuern, die zum Teil gar nicht erhoben werden.
Diese neuen Untersuchungen eröffnen der EU die Möglichkeit, erneut Strafzölle gegen Biodiesel aus Argentinien und Indonesien zu erheben, die seit fünf Jahren gegen hohe Strafzölle vor einem WTO-Gericht klagen.
Das General Court der Europäischen Union, es ist das zweithöchste Gericht in der EU, erließ im September 2016 eine Reihe von Regeln, Strafzölle zu annullieren. Die EU legte dagegen Einspruch ein, beschloss aber in der letzten Woche, diesen Einspruch zurückzuziehen.
Die EU hatte im Herbst 2017 ihre Anti-Dumping-Zölle gegen Argentinien wieder auf 4,5 und 8,1 % gesenkt. Das ist der übliche WTO-Zollsatz.
Das EBB beklagt jetzt, dass die reduzierten Zollsätze dazu führen dürften, dass mehr Biodiesel aus Argentinien in der EU ankommt, zumal die USA kürzlich auch Anti-Dumping-Zölle gegen Argentiniens Biodiesel erhob. Die USA erheben jetzt 70 %!
Die Anti-Dumping-Untersuchungen der EU können bis zu 13 Monate dauern; nach neun Monaten können vorläufig höhere Zölle angeordnet werden.
Text: HANSA Terminhandel GmbH /