Ägyptens höchstes Verwaltungsgericht hat angeordnet, dass das Land Weizen mit Spuren von Mutterkorn akzeptieren muss. Ein untergeordnetes Gericht hatte im letzten Jahr geurteilt, dass es bei dem Thema Mutterkorn im Importweizen keine Toleranz geben darf. Anbieter am Weltmarkt wurden dadurch zutiefst verunsichert.
Ägypten, der größte Weizenimporteur der Welt, verwirrte den internationalen Getreidemarkt damit, dass im Jahr 2016 eine Nulltoleranz für Mutterkornbesatz beim Importweizen eingeführt wurde. Daraufhin boykottierten internationale Anbieter die Ausschreibungen zum Kauf von Weizen, was zur Folge hatte, dass das Land die international übliche Toleranz von 0,05 % Mutterkornbesatz in einem Dekret wieder einführte. Das galt solange bis ein niedriges Verwaltungsgericht diese Anordnung wieder aufhob.
Die Verwirrung über die Mutterkornpolitik Ägyptens sorgte dann dafür, dass internationale Anbieter in den Ausschreibungen hohe Risikoprämien kalkulierten und so die Offerten für Ägypten zu teuer wurden.
Das ägyptische Landwirtschaftsministerium plant, ein Komitee einzuberufen, das der Quarantänebehörde die branchenüblichen Regeln erklärt. Diese Behörde hatte zuvor einen generellen Mutterkornbann verlangt.
Text: HANSA Terminhandel GmbH /