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Kartellamt: Hohe Bußgelder gegen Kartoffelhändler

Pressemitteilung Pressestelle Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn
Tel.: 0228/9499-215/214 Fax: 0228/9499-143 www.bundeskartellamt.de
3. Mai 2018 Bundeskartellamt/ Kartellverfolgung

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen zwei Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln in Höhe von insgesamt 13,2 Mio. Euro wegen Preisabsprachen bei der Belieferung der Metro-Gruppe (Vertriebsschienen Cash & Carry und Real) verhängt. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die Hans-Willi Böhmer Verpackung und Vertrieb GmbH & Co. KG (nachfolgend „Böhmer“), Mönchengladbach, und um die Kartoffel-Kuhn GmbH (nachfolgend „Kuhn“), Frankenthal. Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im Mai 2013 infolge eines Kronzeugenantrages. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die beteiligten Unternehmen haben über Jahre hinweg einen wichtigen Parameter bei der Kalkulation ihrer wöchentlichen Angebote gegenüber der Metro-Gruppe abgesprochen. Mit der Angleichung der in der Kalkulation anzusetzenden Einkaufspreise wurde der Preiswettbewerb zwischen den beiden Hauptlieferanten der Metro-Gruppe faktisch ausgeschaltet.“ Die Tätigkeit der o.g. Abpackunternehmen besteht im Wesentlichen aus dem Ankauf der Rohware, dem Waschen, Sortieren, Verpacken und teilweise auch der Lagerung (in Kühlhäusern) der Ware und schließlich dem Verkauf der abgepackten Speisekartoffeln und Zwiebeln vor allem an den Lebensmitteleinzelhandel. Böhmer zählt zu den beiden mit Abstand größten Abpackbetrieben für Kartoffeln und Zwiebeln in Deutschland, Kuhn dagegen ist nur im südwestdeutschen Raum tätig. Böhmer und Kuhn sind die beiden Hauptlieferanten der Metro-Gruppe für abgepackte Kartoffeln und Zwiebeln. 2 Die Verantwortlichen der genannten Unternehmen hatten sich zumindest seit Anfang 2005 und bis zur Verfahrenseinleitung am 7. Mai 2013 insbesondere im Vorfeld der wöchentlichen Angebotsabgabe für abgepackte Kartoffeln und Zwiebeln (reguläre Beschaffung) gegenüber der Metro-Gruppe regelmäßig telefonisch kontaktiert. Dabei informierten sie sich gegenseitig über ihre jeweiligen Einkaufspreise für Kartoffeln und Zwiebeln (sog. „Rohwarenpreise“) und einigten sich darauf, einen bestimmten, einheitlichen Rohwarenpreis sowohl für Kartoffeln als auch für Zwiebeln der jeweils eigenen, internen Kalkulation des Angebotspreises gegenüber der Metro-Gruppe zugrunde zu legen. Zudem bestand zwischen ihnen das Einvernehmen, bei der jeweiligen internen Kalkulation des Angebotspreises auch für die anderen Kostenpositionen die gleichen oder annähernd die gleichen Werte anzusetzen, wobei diese Werte – im Gegensatz zu den Rohwarenpreisen – grundsätzlich konstant waren. Die Verfahren gegen weitere Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln wegen des Verdachts auf Preisabsprachen bei der Belieferung von anderen Lebensmitteleinzelhändlern wurden aus Ermessensgründen eingestellt. Die betreffenden Verhaltensweisen sind nach der Durchsuchung durch das Bundeskartellamt inzwischen sämtlich beendet worden. Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen Kuhn bei der Aufklärung der Absprachen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hat. Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheiden würde. Ein Fallbericht mit den Inhalten des § 53 Abs. 5 GWB wird in Kürze auf der Internetseite des Bundeskartellamts veröffentlicht.

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