20.
01.22
13:50

GAP 2023: Stilllegung ab Erntezeitpunkt und keine kahlen Böden im Winter


Für die neue Stilllegung in der GAP 2023 gilt: Nach dem Dreschen der Vorfrucht ist Schluss. Was im nächsten Jahr für den Agrarantrag zudem gilt, erläuterte die LWK Niedersachsen in einer Fragestunde

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