Frage: Unser Hof befindet sich im Außenbereich. Die Gemeinde will diesen nun in ein „Mischgebiet-Dorf“ umwandeln, damit unser Nachbar dort ein Haus bauen kann. Darf die Gemeinde im Außenbereich zwischen existenzfähigen landwirtschaftlichen Betrieben nichtlandwirtschaftliche Bebauung ermöglichen?
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