Verschärfte Vorgaben für Erntearbeiten in Mecklenburg-Vorpommern: Wer in dem Bundesland bei ausgerufener Waldbrandgefahrenstufe vier oder fünf ein Feld mit Mähdruschfrüchten aberntet, das weniger als 50 m vom Waldrand entfernt liegt, muss jetzt einen 6 m breiten Wundstreifen anlegen.
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