Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bewilligt nun doch und rückwirkend zum 1. September 2018 Altersrenten. Eine vorläufige Zahlung erhalten alle, die noch keine Rente beziehen und die entsprechende Wartezeit sowie das Renteneintrittsalter erfüllen.
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