"Erosionsschutz Wein": Begrünung der Fahrgassen beachten
Laut der Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 ist bei der Maßnahme "Erosionsschutz Wein" ein Umbruch der Begrünung in jeder Fahrgasse der Weinflächen bei einer Hangneigung unter 25% ab dem 01.05. des jeweiligen Jahres zulässig.