Der Bundesverband der Energie-Abnehmer hat Meldepflichten für Letztverbraucher, Eigenversorger und Stromweiterleiter online aufgelistet. Der nächste Termin ist gleich morgen: Zum 28.02.2018 müssen Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber ihre Mengenmeldung veröffentlichen.
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