20. 12.17 06:24 Close share menu Neues Antragsverfahren für den Heizungszuschuss Bauherren und Investoren müssen ab dem 1. Januar 2018 grundsätzlich vor Beauftragung des Installateurs einen Antrag stellen, wenn sie eine Förderung für eine Heizungen mit erneuerbaren Energien haben wollen. Source http://www.topagrar.com/ Close share menu